Teil III des ArtikelsEllwangen
- das Bürgerbegehren. Die politischen Folgerungen aus dem Versagen des Parlamentarismus im Falle der Ellwanger 'Großen Rochade' Die bleibende Aktualität dieses Bürgerbegehrens von 1986 ergibt sich aus dem heute offensichtlichen Gegensatz von damaligem Versprechen und heutiger Wirklichkeit. Die "Große Rochade" in Ellwangen beweist dabei die Schwäche der gegebenen Demokratieregeln, denn unbeirrbar manipulierten Wenige eine Stadt, 'verpulverten' - letztlich unsinnig - viele Millionen Mark an Steuergeldern und dies in Wahrheit nur, um zum heutigen Schaden der Ellwanger Innenstadt auf 'der grünen Wiese' ein Kaufhaus mit rund 25 000 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich zu machen, das zur damaligen Zeit eigentlich längst nicht mehr genehmigungsfähig war - weshalb es wohl dafür im Gegenzug der Wirtschaft für die Parteien geheime Spenden gab und von den Parteien für die maßgeblich Beteiligten m.E. danach geldwerte Vorteile.
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Teil III Inhaltsverzeichnis:Teil
III: Politische Forderungen und Konsequenzen 3.8. Die 'Demokratie-Initiative 2000' Teil III: Politische Forderungen und Konsequenzen
Mir leitet sich aus dem Beispiel des "Ellwanger Bürgerbegehrens" und dem damaligen Geschehen um die sog. 'Große Rochade' jedenfalls die Forderung ab, dass gerade auch Stadt- und Gemeinderäte erkennen und zugeben mögen, wo die Grenzen des parlamentarischen Systems liegen. Es ist gewiß keine Schande, diese zugeben - nur eine, dies nicht zu können! Es muss einfach gesehen werden:
Eben deshalb gilt es, das gegebene System so auszubauen und zu verfeinern, dass die Schwächen und Fehler jener, die sich überall in den Bundesländern viel Zeit und Mühe geben, für die Bürgerschaft in den Kommunalparlamenten da zu sein, nicht zum Nachteil des Ganzen werden lässt.
3.1. Der 'Dauer' - Parlamentarier als Gefahr jeder Demokratie Die wichtigste Maßnahme - nicht für die Kommunalparlamente, sondern auch für die Landtage und den Bundestag - ist die Abschaffung des 'Dauer-Parlamentariers' - jener besonderen Gattung 'Politmensch', der meint, er müsse immer in einem politisch gewählten Gremium sitzen, und der seine eigene Bedeutung eben davon ganz wesentlich abhängig macht. Aber gerade
der Dauer-Parlamentarier ist das eigentlich 'Krebsgeschwür' jeder
Demokratie,
Daher sind zwei Wahlperioden nacheinander genug!Diese Demokratie-Problematik habe ich für Interessierte in dem Artikel " Abhängige 'Daue'-Parlamentarier - die Gefahr für eine Demokratie" noch ausführlicher behandelt und will dies hier daher nicht vertiefen. Das in Zusammenhang
mit der "Ellwanger 'Großen Rochade" dargelegte Geschehen
beweist, Dabei verkenne ich nicht, dass jeder, der in ein solches Gremium gewählt wurde, dort fraglos von der Bevölkerung - zunächst jedenfalls - auch 'gerne' gesehen ist - sonst wäre er schließlich nicht gewählt worden. Doch ist eine solche Wahl eben noch keine Gewähr für besondere 'Klasse' des Gewählten, für Kompetenz oder gar ein, der Allgemeinheit und nicht nur sich selbst dienenden Willens und Wollens. Zwei Wahlperioden sind daher genug! Die Umsetzung dieser Forderung würde also durch bloßen Zeitablauf jene austauschen, die in einem solchen Gremium ohnehin besser nicht vertreten wären und ihnen den Abschied dadurch sogar leicht machen, weil es dann kein 'Gesichtsverlust' mehr wäre, nicht mehr 'dazu zu gehören'. Damit würden natürlich auch jene weichen müssen, die dort gerne 'gesehen' sind. Doch es gibt andererseits keine allgemeingültigen Maßstäbe dafür, wer überhaupt in ein solches Gremium gehört . Vor allem kann und wird der, der wirklich 'gut' ist, in der übernächsten Wahperiode wieder antreten. Allerdings wid die Wahrscheinlichkeit dafür eher gering sein, denn dann ist es nicht mehr länger möglich, sich und andere darüber zu täuschen, dass sich die Maßstäbe dafür im Zeitenlauf meist ändern, wer wichtig ist oder was einen bedeutsam macht! Wäre es
anders, würden nicht so viele so schnell vergessen, Bei solch kontinuierlichem Austausch der Gewählten würde den Kommunalparlamenten außerdem ständig 'neues' Blut und damit auch neue Gedanken zugeführt werden, denn fähige Bewerber gibt es natürlich in der Bevölkerung genügend - nur lässt sie keiner von den Platzhirschen und Machthabern zum Zuge kommen, weil sie ihnen unbequem werden könnten!
Der
Austausch der Gewählten Denn zwei Wahlperioden sind genug!
3.2. Ergänzungen im politischen System Diese grundlegende Maßnahme muss durch Ausweitung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung am politischen Entscheidungsprozess ergänzt werden! Schließlich ist es ein Irrtum anzunehmen, dass jene, die gewählt wurden, etwas 'Besonderes' sind oder gar 'etwas' besser wissen oder können. Gerade das in
dieser Dokumentation gezeigte Geschehen beweist, Allerdings ist der 'dumme' Bürger dann nicht mal gelegentlichem Fraktionszwang unterworfen! Der 'dumme' Bürger ist außerdem - gerade wegen seiner 'Bedeutungslosigkeit'! - nicht Opfer seines eigenen Bemühens, dass niemand auffallen möge, wie wenig er eigentlich von dem weiß oder versteht, über das es zu entscheiden gilt. Gerade letzteres macht die Gewählten nicht selten lenkbar und abhängig! Das hier geschilderte Geschehen beweist dies! Damit will ich den Betreffenden gerade nicht absprechen, dass sie andererseits bemüht waren, ihr Bestes zu geben - nur war das eben kläglich wenig, denn sie wurden belogen und getäuscht, wollten dies aber aus nicht wahrhaben. Das
Mittel zur Befreiung des Staatswesens aus diesen Abhängigkeiten Zurück zum Inhaltsverzeichnis3.3. Mandatsträger: Der gewählte 'Erwählte'? Wer als 'Gewählter' dem Bürger das Recht abspricht, über Bürgerentscheide in die Befugnisse des Kommunalparlaments hineinzubestimmen, ist im Kern kein Demokrat, sondern in erster Linie wohl eitel und selbstgefällig. Er verkennt
vor allem, dass jene, die angeblich zu dumm sind, durch einen Bürgerentscheid
'mitzuregieren', Ihre Wahl gilt manchem der Gewählten sogar als Vertrauensbeweis und Sachkunde des Bürgers. Aber wie viele haben ihn eigentlich wirklich gewählt? Und im übrigen: Vertrauensbeweis in was? Dass es 'der' dann schon machen werde - einfach, weil er sich als Politiker oder zum Politik-machen berufen fühlt? Die Geschichte
ist eine unendliche Kette von Beweisen für das Versagen solcher,
die sich 'berufen' wähnten Die 'heilige Kuh' von der angeblichen 'Erwähltheit' der 'Gewählten' gehört jedenfalls gnadenlos geschlachtet, damit Raum wird für eine vereinfachte Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess!
3.4. Manipulation durch Bürgerentscheide? Es ist üblich, solche Forderung nach Bürger- und Volksentscheiden mit dem Aufschrei abzublocken, es könnten dann 'einige wenige' den Volkswillen 'manipulieren', wie er sich doch angeblich im komunalparlamentarischen Willen äußere. Heute wird
der Volkeswillen aber nicht selten Außerdem unterstellt solche Hetze gegen die angeblich 'bedrohliche' Bürgerbeteiligung in nicht nachvollizehbarer Selbstgefälligkeit, dass sich wahrer Volkes'wille' und Volkes'verstand' in der Entscheidung seiner Gewählten manifestiere. Wie dargelegt, ist solche Annahme jedoch schon nach der Art, wie solche Gremien heute entstehen, ein Trugschluss! Das in der vorliegende Dokumentation gezeigte Geschehen beweist, dass ein solches Denken der Gewählten und ihrer Drahtzieher daher im Kern Ausdruck ihrer Entschlossenheit ist, aus Selbstsucht Demokratie zu verweigern.
3.5. Die wirkliche Rolle der Gewählten Die Schwierigkeit, den Bürger als den eigentlichen Willensgeber der Gesellschaft anzuerkennen, liegt fraglos in der gewachsenen Weigerung der Gewählten, sich richtigerweise nur als 'Statthalter' der Bevölkerung zu verstehen. Dass sie für ihr Volk regieren dürfen, ist ein 'geliehenes' und kein 'verliehenes' Recht! Der Parlamentarier ist im eigentlichen Sinne auch kein Volks'vertreter'! Er handelt - jedenfalls nach seinem eigentlichen Auftrag! - nicht eigenmächtig oder für die Belange seiner Partei und deren Drahtziehern, sondern immer an Stelle der Bevölkerung und zwar nur deshalb, weil sich diese heute nicht mehr vollzählig auf einem gemeinsamen Platz zur Entscheidungsfindung versammeln kann, wie dies noch in den Stadtstaaten der Antike möglich war! Der Parlamentarier ist insofern nur der Statthalter und dies nur so lange und insoweit die Bevölkerung dies duldet!
Von diesem Grundverständnis des Parlamentarismus kann nicht ablenken, dass sich die Parlamentarier durch ihnen dienliche Gesetzgebung davon entfernt haben und sich heue fälschlich als selbständige und selbstherrliche 'Vertreter' mit entsprechender Macht- und Entscheidungsbefugnis begreifen! Tatsächlich ist dies eine Fehlentwickllung, die gerade von Kreisen gefördert wurden und werden, die von der Demokratie weg, hin zur Staatsform der Oligarchie ( Herrschaft weniger, die nicht die Elite eines Volkes sein müssen) wollen. Durch den
Machthunger dieser Oligarchen ist das Statthaltertum des Parlamentariers
zum 'Vertreter'status verbogen worden Tatsächlich sind dies hergeholte Ausflüchte, um - aus angeblichen Zweckmäßigkeitsgründen - im Zeitalter zunehmender technologischer Möglichkeiten dem Volk weiterhin nicht das Recht einzuräumen, ihm wichtig scheinende politische Entscheidungen selbst zu treffen. In Wahrheit
müsste die Politik längst die Voraussetzungen dafür schaffen,
Aber das wäre ein Machtverlust der Oligarchen in den Staaten, den diese nicht hinzunehmen bereit sind. Die jeweils gewählten Parlamentarteri unterstützen sie - nicht selten aus Dummheit oder/und Eitelkeit - in diesem bürgerfeindlichen Tun! Dadurch wird die Bevölkerung auch der sog. Demokratien weiterhin beherrscht, anstatt selbst zu herrschen.
3.6. Bürgerbegehren und Volksbegehren Im heraufziehenden Zeitalter der schnellen Kommunikation wäre es endlich möglich, durch umfassende Information der Bürger kurzfristig zu schnellen Entscheidungen durch die Bevölkerung zu kommen. Dabei würden
Bürgerentscheid und Volksentscheid mit wünschenswertem Druck
Vorzubereiten wären solche Entscheide natürlich durch die bereits bekannten, aber heute nur spärlich oder gar nicht einsetzbaren Bürgerbegehren oder Volksbegehren. Wer das Volk dann allerdings weiterhin so dumm halten würde, wie dies heute in oft beispielloser Frechheit noch geschieht - die Ellwanger 'Große Rochade' beweist dies brennglasartig! - muss dann natürlich auch hinnehmen, wenn die Entscheidungen der Bürger stark durch Emotionen beeinflusst werden und damit möglicherweise 'falsch' sind! Es liegt also bei den Mächtigen, denn keiner darf ernsthaft annehmen, dass - bei Kenntnis aller Fakten! - die Teilnehmer an einem Bürger(Volks)begehren und danach einem Bürger(Volks)entscheid - allemal weit engagierter als der politisch träge Durchschnittsbürger! - nicht ebenso fähig sind, sachdienlich zu entscheiden, wie der Parlamentarier. Aber der einzelne Bürger ist nur schwer oder meist gar nicht in Abhängigkeiten zu bringen - und damit dem Einfluss der Drahtzieher in der Politik weitgehend entzogen. Deshalb erhält er nur solche Informationen, die ihm den Parlamentarier oder die Behörde weiterhin genehm machen. Aus dem Wissen
um ihre Unwissenheit wird den Bürgern wiederum ein Entscheidungsnotstand
abgeleitet, Was dies dann allerdings bedeutet, beweisen die Geschehnisse um die "Ellwanger Große Rochade' in beklemmender Deutlichkeit, denn: Ellwangen ist überall!
3.7. Anregung zu bundesweiten Volksentscheiden Die genannten Veränderungen sind weder mit den Parteien noch mit den Abgeordneten durchzusetzen! Dies müssen die Bürger selbst tun!Allenfalls die Jugendorgansiation der großen Parteien könnten Aktionen zur mittragen, die zu den dargelegten Veränderungen führen - sofern die Parteidisziplin dies zulässt. Es gibt meines Wissens in den meisten Landesverfassungen die Möglichkeit zu Volksentscheiden, so dass - Bayern hat dies bereits erfolgreich vorgemacht! - in den Ländern die Einführung erleichterter Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ebenso möglich wäre, wie die Bestimmung, dass jeder, der direkt oder indirekt in ein öffentliches Amt gewählt wird, dort länger als zwei aufeinander folgende Wahlperioden sein darf. Diese
Regelung muss natürlich auf für den Bund durchgesetzt werden,
Nun ist es immer eine schwierige Sache, überhaupt so viele Bürger zu motivieren, sich an solchen Volksentscheiden zu beteiligen. Es bedeutet, dass diese Maßnahmen bundesweit abgestimmt werden müssten und dann gleichzeitig und bundeweit am gleichen Tag ablaufen müssten. Organisatorisch wäre m.E. der Tag einer Bundestagswahl der geeignete Zeitpunkt, weil an diesem Tag das politische Bewußtsein vorhanden ist. Dabei sollte ländereinheitlich von den Beteiligten zuvor eine einheitliche Fassung auch und gerade für die Volksentscheide in den Ländern erarbeitet sein. Wann
allerdings die Zeit für eine solche Aktion reif ist, 3.8. Die politische Bewegung : 'Demokratie-Initiative 2000' Dem Leser möchte ich in obigem Sinne die Unterschriftenaktion der 'Demokratie-Initiative 2000' ans Herz legen, auf die ich durch die Presse aufmerksam wurde. Deren Ziel ist es, in Deutschland, Niederlande und Österreich durch Gesetzesvorschläge und Unterschriftenaktionen die auch von mir oben geforderten Veränderungen herbeizuführen. Derzeit läuft eine solche Aktion für Baden-Württemberg! Sie können sich die Unterschriftslisten entweder aus dem Intetnet herunterladen oder direkt bei der Geschäftsstelle anfordern. Machen Sie bitte mit! Es ist in unser aller Interesse! Nur so kommen wir von diesem Parteienstaat weg, den wir inzwischen haben! Die Leser möchte ich auch auf eine andere Initiative aufmerksam machen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen die grundrechtswidrige Verbeamtung der Parlamente vorzugehen: Bürgeroffensive
Artikel 137 (I) GG Es wäre wünschenwert, dass sich diese beiden Initiativen zusammen tun. Zurück zum InhaltsverzeichnisZum "Chronologischen Verzeichnis der Zeitungsausschnitte"Weiter zu Teil IVSehr
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