16.7.07
Mehrfachimpfungen - eine unterschätzte Gefahr?
Impfschäden und Homöopathie
von
Familie T.
0214 - 6026901
Mit einer Anfügung von
| Heilpraktiker Wolf-Alexander Melhorn dipl.rer.pol. |
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Lernt Gutes zu tun,
sorgt für Gerechtigkeit
Jesaja 1,17
keywords: Impfen,Mehrfachimpfungen,Homöopathie, Mehrfachimpfung,Frühgeborene,Ritalin,,Frühgeburt,Impfschaden,Impfschadensyndrom, ADS, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, ADHS, Konzentrationsfähigkeit, Konzentrationsstörung
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Lieber Leser
bevor Sie meinen Artikel lesen, sollten Sie den Vortrag von Frau Anita Petek - Dimmer gehalten am 17.11.08 auf dem Kongress der AZK - gehört haben, damit Sie wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Impfen beruht, was es Gutes tut und welchen Schaden es bewiesenermaßen anrichten kann:
http://video.google.de:80/videoplay?docid=2472456726520598454&hl=de
Manche plappern nach, was die Politik und vor allem die Pharmaindustrie vorgeben. Andere machen einfach Augen und Ohren zu, denn es wird schon nicht so schlimm werden. Bis es dann doch so schlimm ist!
Informieren Sie sich also rechtzeitig!
Sonst geht es Ihnen vielleicht ähnlich, wie Familie G:
Sechsfach-Impfungen' und mögliche Folgen - Aus dem Berufsalltag bundesdeutschen Impfens
Ein abschreckender Impfschaden und der Versuch seiner rechtlichen Aufarbeitung
http://www.melhorn.de/ImpfschadenVIII/
Zur Rechtslage beim Impfen
Jede Impfspritze ist immer dann ein verbotener Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1), wenn der Impfling oder dessen Rechtsvertreter vom impfenden Arzt nicht über Nutzen und Risiken der Impfung - damit auch mögliche Impfschäden! - wahrheitsgemäß und vollständig aufgeklärt wurde.
Vor jeder rechtswirksamen Einwilligung zu impfen ist also immer Aufklärung notwendig, d.h. der Arzt muss vor der Impfentscheidung des Betroffenen Fragen stellen lassen und diese wahrheitsgemäß und verständlich beantworten.
Die Entscheidung eines
Impfkandidaten oder seines Rechtsvertreters, nicht zu impfen,
muss akzeptiert werden! Behördliche Eingriffe in dieses Grundrecht etwa
des Elternrechtes (GG Art. 6 Abs. 1) sind nur im Ausnahmefall der amtlichen
Feststellung einer "Gefährdung des Kindeswohls“ zulässig!
Wird also beispielsweise ein Kindergartenplatz oder ein Arbeitsplatz nur unter
der Voraussetzung zugeteilt, dass geimpft wird, so ist das schon strafbare Nötigung!
Ohne eine solche, rechtswirksame Einwilligung - nicht erst bei Eintritt eines
Impfschadens! - handelt es sich nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Völkerstrafgesetzbuches
(VStGB) jedenfalls um ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Das VStGB trat in der BRD am 30.6.2002 in Kraft. Straftaten nach dem VStGB verjähren
nach § 5 VStGB nicht!
Durch § 13 Abs. 4, letzter Satzteil VStGB wird dabei schon mit Strafe von bis zu drei Jahren Haft bedroht, der nur durch fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht die Planung und/oder Durchführung von Straftaten nach dem VStGB ermöglicht. Auch diese Straftat verjährt nicht!
Folglich ist eine Impfung stets 'Gefährlichen Körperverletzung' im Sinne des § 224 Abs. 1 StGB und außerdem ein Offizialdelikt! Erhält - etwa durch eine formlose Anzeige! - die Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) Kenntnis davon, muss sie von Amts wegen daher auch ermitteln!
Straffrei sind Impfungen allerdings immer dann, wenn sie vom Gesetzgeber etwa als Massenimpfungen vorgeschrieben werden! Stichwort: Schweinegrippe! Bemühungen in dieser Richtung laufen auch schon in der BRD ! Deren Umsetzung wird derzeit wohl noch davon abhängig gemacht, wie viele sich freiwillig impfen lassen. Ihre Rechte auf Schadensersatz geben Sie derzeit ja bereits mit Abgabe Ihrer Unterschrift bei der Impfung ab, damit Ihnen die Krankenkasse die Impfung bezahlt.
Glauben Sie allerdings nicht, niemand könne Sie gegen ihren Willen impfen! Bei Impfpflicht geht es angeblich um den Schutz der Bevölkerung. Wer sich verweigert, soll hohe Geldstrafen bezahlen und/oder in Lagern unter Quarantäne gestellt werden!
Sie halten das für einen schlechten Scherz? Ist es nicht! In einigen Staaten - etwa in den USA - gibt es solche Gesetze bereits! In der BRD sollen sie in Vorbereitung sein!
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Unsere Tochter Alicia
Alicia wurde am 23.8.1997 in der 26.Schwangerschaftswoche geboren. Ihr Körpergeswicht betrug 780g, bei einer Größe von 32 cm. Die Ärzte gaben ihr nur geringe Überlebenschancen, doch aufgrund ihrer Lebenskraft und Lebenfreude, die sie sich bis heute erhielt, lebte sie weiter.
Am 17.12.1997 kam Alicia als Pflegekind zu uns. Sie konnte weder sprechen noch laufen, war sehr unruhig und hatte einen großen Bedarf an Zuwendung und Verlässlichkeit.
Als Kleinkind lief sie auf Zehenspitzen und lernte erst spät zu sprechen.Sie war Bettnässerin und sehr schreckhaft. Auch hatte sie viele Infektionen mit eitrig-gelbem Reizhusten. Bis vor 2 Jahren litt sie an Krampfanfällen, die vorher und nachher von Fieber und Ohnmacht begleitet waren. Nach Meinung des Krankenhauses war das eine Folge des Frühgeborenenstatus. Ein extremes Schielen (Mikrokephalie) wurde mittlerweile operiert.
Mit drei Jahren kam sie in einen Integrativen Kindergarten. Dort machte sie zwar Fortschritte, doch hatten wir trotz der Erfolge das Gefühl, dass sie igendwie eine Blockade hatte. Wir sprachen das mehrfach beim Kinderarzt an, der dies als frühkindlichen Hirnschaden einstufte.
Bei einer schulpsychologischen Untersuchung wurde dann ADS diagnostiziert und als Therapie Ritalin empfohlen. Genauer aufgeklärt wurden wir nicht, worum es sich bei ADS handelt. Auf Nachfragen unsererseits gab es nur unzureichende und ausweichende Antworten. Zu Ritalin hieß es, dies sei lediglich ein Beruhigungsmittel, das man einfach mal ausprobieren solle. Man könne es jederzeit wieder absetzen, da es in keiner Weise abhängig mache.
Bezüglich dieser Aussagen waren wir sehr skeptisch und fragten beim Kinderarzt nach. Auch er war dafür, dass wir Ritalin ausprobieren sollten.
Damit konnten wir uns aber nicht einverstanden erklären, da für uns nicht nachvollziehbar war, dass ein Beruhigungsmittel etwas an den zweifellos vorhandenen Problemen unserer Tochter etwas ändern werde. Schließlich hatte Alicia
Der Kinderarzt ließ uns jedoch keine Wahl; Entweder wir würden dem Kind Ritalin geben oder wir akzeptierten ihren jetzigen Zustsand. Von der Wirksamkeit der Homöoopathie hielt er in diesem Zusammenhang nichts. Er erklärte uns nur, dass eine Behandlung mit Ritalin von der Krankenkasse übernommen werde, wohingegen wir die Behandlung mit Homöopathika selbst tragen müssten.
Wir entschlossen uns daraufhin gegen Ritalin und diesen Kinderarzt und suchten statt dessen im Internet nach Hilfe und Aufklärung. Nach vielen Stunden des Suchens und Lesens stießen wir so auf einen Heilpraktiker, mit dem wir dann auch einen Termin vereinbarten.
In dem ausführlichen Beratungsgespräch am 22.3.05 stellte der Heilpraktiker viele Fragen an Alicia und uns. Abschließend ging er dann von einem Impfschaden aus und verordnetete Alicia deshalb drei verschiedene Globuli. Am Wochenende wolle er sich bei uns nach dem Befinden unserer Tochter erkundigen. Mit freudiger Erwartung, aber auch in weiterhin großer Ungewissheit traten wir den mehrstündigen Heimweg an!
Schon nach wenigen Tagen zeigten sich aber erste Veränderungen bei Alicia. So wurde sie ruhiger, weniger schreckhaft und konzentrierter. Ihre Satzformulierungen waren besser. Auch nässte sie nicht mehr täglich ein. Außerdem wirkte sie in Verhalten und Sprache deutlich kontrollierter und gefasster. Aufgrund der großen räumlichen Entfernung vereinbarten wir daraufhin ab dem 26.3.05 eine Fernbehandlung.
Bis 3.4.05 war sie zwar noch ängstlich und jammerte öfters, aber ihre Sprache war jetzt gut und viel überlegter.
In der folgenden Woche wurde sie ruhiger und weniger schreckhaft. Auch ließ ihre Ängstlichkeit nach. So ging sie ohne jedes Zögern nun vom Wohnzimmer in ihr eigenes Zimmer, obwohl sie dabei durch einen dunklen Flur muss. Früher hatte sie immer ängstlich nach dem Lichtschalter getastet. An drei Nächten war sie jetzt trocken.
Bis 16.4.05 wurde sie recht heulerisch und deutlich wehleidig. Auch ließ ihre Konzentration wieder nach. Aber sie hatte keine Angst mehr.
Bis 23.4.05 war sie dann nachts trocken. Auch hatte sie keine Angst mehr vor Hunden. Nur wenn sie den Hund nicht sah und dieser sie überraschend anbellte, ängstigte sie das noch. Am 30.4.05 endete die Behandlung.
Die Lernschwäcjhe hatte sich allerdings nicht sehr gebessert. Aber Alicia verlieh ihrer Kreativiät nun immer häufiger durch Malen und Basteln Ausdruck - was sie früher nie getan hatte.
Bis 27.6.05 hat sich folgendes ergeben: Alicia ist trocken und schläft jetzt durch. Sie hat keine Angst mehr. Ihr Sozialverhalten ist deutlich gebessert. Sie redet jetzt wie"eine Altkluge". Es wird erwogen, sie von der Schule für geistig Behinderte auf eine Förderschule zu tun.
Wunder hatten wir von der Homöopathie nicht erwartet, sondern wären schon mit kleinen Veränderungen zufrieden gewesen. Wir wurden nicht enttäuscht.
27.6.05
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Rechtlicher Hinweis:
Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich aus gegebenem Anlass darauf hin, dass dieser Artikel keine Wettbewerbshandlung entgegen § 3 UWG ist:
"Verbot unlauteren WettbewerbsUnlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig."
Dazu bestimmt §2 UWG :
"(1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet
1. "Wettbewerbshandlung" jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;"
Dieser Artikel ist keine Werbung für meine Praxis, schon weil der im Einzelfall tätig gewordene Heilpraktiker nicht ich sein muss. Der hier geschilderte Behandlungserfolg kann vielmehr in jeder Arzt- oder Heilpraktikerpraxis erreicht werden. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Behandler diese Therapien beherscht.
die von mir veröffentlichten Artikel dienen nur der allgemeinen Information des in der Regel hilfesuchenden Lesers. Ihm soll anhand von Beispielen eine Möglichkeit gezeigt werden, sein Leiden vielleicht zu beeinflussen oder gar zu beenden, wobei allgemeingültige Erfolgsaussagen weder aus den geschilderten Krankheitsverläufen, noch aus meinen Kommentierungen oder aus den beschriebenen Therpiemethoden abzuleiten sind.
Insoweit unterscheiden sich diese Artikel absichtsgemäß nicht von den üblichen medizinischen Informationsblättern für Laien.
Die einzelne Krankheitsgeschichte soll jeweils nur zeigen, unter welchen Bedingungen hier im Einzelfall ein Erfolg erzielt wurde. Dass dabei am einzelnen Beispiel natürlich zu erkennen ist, dass es zu den geschilderten Behandlungen durch sog. Alternativmedizin meist erst kam, nachdem 'herkömmliche' Therapien bei der geschilderten Krankheit erfolglos waren, ist im berechtigten Interesse der uninformierten Leser angebracht und keinesewegs eine wettbewerbsschädliche Verächtlichmachung der fehlgeschlagenen Methoden. Es ist klar, dass - abhängig vom Einzelfall! - auch die hier angewandte Erfolgsmethode ihre Versager haben kann und wird!
Gerade weil einseitig den Kranken manchmal aus Eigennutz oder Unwissenheit von ihren Behandlern - Heilpraktikern wie Ärzten - mitgeteilt wird, dass bei eben ihrem Krankheitsbild keine anderen Methode in Frage komme, als die ihnen vorgeschlagene, gilt es aufzuklären. Der hilfedürftigen Leser soll am glaubhaften Beispiel sehen können, dass auch die 'gängigen' Therapien ihre Grenzen haben können und sich der Kranke daher auch andere Methoden suchen soll.
In diesen Artikeln mein vielleicht 'andersartriges' Fachwissen solchen Lesern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ist m.E. durch mein Recht auf freie Meinungsäußerung so gedeckt, wie das Recht des Lesers, sich für seine persönlichen Zwecke dadurch uneingeschränkt informieren zu lassen. Es ist absichtsgemäß danach seine Sache, ob er überhaupt etwas tut oder wen er anschließend konsultiert.
Diese Absicht, den Patienten zu informieren, ist auch deshalb richtig, weil heute zunehmend mehr Leistungen aus dem Behandlungskatalog der Krankenkassen herausgenommen werden. Demzufolge darf das Wissen um die Möglichkeiten einer Behandlung von Krankheiten und um die Begrenztheit von Therapien auch nicht länger 'Geheimwissen' von Behandlern sein, denn dem mündigen Bürger ist heute nicht mehr zumutbar, therapeutisch gleichsam die 'Katze im Sack' zu kaufen. Was früher vom unwissenden Patienten bereitwillig mitgemacht wurde, weil es ihn 'nichts kostete', dafür soll er heute nämlich gesondert zahlen.
Folglich muss er sich der Einzelne heute aber auch besser informieren dürfen und es muss daher zulässig sein, ihm diese Informtion auch zu geben, ohne dass dies dem Informierenden als Wettbewerbshandlung ausgelegt wird.
Jedenfalls wäre es unsinnig und m.E. auch grundrechtswidrig, solche fachlichen Auseinandersetzung um Therapien auf die bloße 'Mund-zuMund-Propaganda' des letztlich uninformierten Laien begrenzen zu wollen und erfahrene Therapeuten dabei auszuschließen. Damit würde der Sache in der Regel mehr geschadet, als genützt.
Offenheit ist vielmehr angesagt! Nur so wird den Menschen - zum Wohle auch der Volksgesundheit - deutlich, dass Behandlungen häufig Eingriffe sind, die im weiteren Leben des Betroffenen weit größere Folgen haben können, als das konkrete Geschehen im Akutstadium immer ahnen lässt. Der Mensch ist ein Wunder und dem kann im 'Schadensfall' eben nicht mit einem geistigen Reparaturpragmatismus begegnet werden, der in einer Autowerkstatt angebracht ist.
Die zunehmenden Leseangebote für Laien durch Zeitschriften bestätigen dieses fraglos grundgesetzmäßige Bedürfnis der Bürger an Information über die ihnen behandlerseitig zum 'Kauf der Gesundheit' angebotenen Leistungen. Informanden über das Internet dürfen dabei nicht als Informationsquelle ausgeschlossen werden.
Zu solcher Information des Laien gehört aber richtigerweise auch die beispielhafte Darlegung der teilweisen Begrenztheit gängiger Therapien. Dargelegte therapeutische Misserfolge - die teilweise ja auch Heilpraktikern vorgehalten werden - müssen daher ebenso Teil einer solchen Information sein dürfen, wie die Schilderung der positiven Ergebnisse als praktischem Beweis anderer Therapiemöglichkeiten.
Dabei ist nicht davon auszugehen, der mündige Leser sei sich nicht bewusst, dass dies natürlich immer Einzelfallergebnisse sind. Heute weiß üblicherweise jeder Leser, dass jeder Körper anders ist als der ihm geschilderte Fall und damit jeder - auch er - ein 'eigener' Fall! Es wird mit solcher Inforamtion also keine Allgemeingültigkeit verbunden, sondern allenfalls eine indivíduelle Anregung zur Beachtung alternativer Therapiewege gegeben.
Vor allem ist mir an den Artikeln auch wichtig, dass der Leser begreift, wieviel er auch selbst etwa durch Umstellung seiner Lebensgewohnheiten gegen eine Krankheit tun kann. Das wird ihm den Weg zum Behandler zwar selten ersetzen, aber nach meiner Erfahrung einen dauerhaften Therapieerfolg meist erst ermöglichen.
Ganz hoch schätze ich aber ein, dass sich durch manche Artikel für einzelne Kranken vielleicht sogar die oft lähmende bis tötende Angst als Folge ihrer Krankheit oder ihrer bisherigen therapeutischen Misserfolge abbaute. Mails, Gästebucheinträge und Telefonate bestätigten mir dies im Laufe der Jahre und sind für mich bereits Berechtigung für dieses zeitaufwendige Tun.
Der obige Artikel wirbt folglich weder für (m)eine Praxis noch für eine Berufsgruppe oder gar eine bislang unbekannte Heilmethode oder therapeutische Vorgehensweise. Der/die Verfasser(in) sieht - wie ich - vielmehr das oft große Leid anderer Kranker und kennt aus eigenem Erleben die teilweise Ratlosigkeit von Behandlern. Der/die Verfasser(in) will - mit mir - damit also Anleitung für eine Hilfe zur Selbsthilfe geben, zumal jeder Artikel erfahrungsgemäß europaweit bis weltweit vieltausendfach gelesen wird und daher m.E. - schon wegen der meist unüberwindlichen, räumlichen Entfernung zu (m)einer Praxis - von den Lesern beispielsweise auch gar nicht als Werbung für einen speziellen Behandler aufgefasst werden kann oder wird.
Wenn der Verfasser des Artikels und ich aber nur einem Betroffenen helfen können, so ist dies aus unserer Sicht jedenfalls Lohn der Mühe, die wir uns mit der Abfassung und Bereitstellung dieses Artikels machten.
Ich will
das Verlorene suchen
und das Verirrte zurückbringen
und das Verwundete verbinden
und das Schwache stärken.
Hesekiel 34, 16
Wolf-Alexander Melhorn
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Anfügung von Heilpraktiker dipl.rer.pol. Wolf-Alexander Melhorn
Mit Genehmigung der Verfasser ergänze und kommentiere ich den obigen Bericht.
Wie mir in diesem Fall insbesondere der homöopathische Genesungsverlauf beweist, war Alicia wohl unkritisch einfach zu früh und zu häufig geimpft worden. Machen Sie sich bitte den Impfstatus des Kindes bewusst:
Ein sog. 'Frühchen' mit frühkindlichen Hirnschädigungen Infektionskrankheiten auszusetzen, von denen so schwer ist, dass dagegen routinemäßig geimpft werden muss, scheint mir grundsätzlich den kindlichen Organismus schnell zu überfordern. Gerade das Frühgeborene dürfte schon deshalb besonders empfindlich für solche 'Impfangriffe' sein, weil diese ja in jedem Fall - mangels ausgebildeter Blutgehirnschranke - direkt ins Gehirn gehen und dort zusätzlich erhebliche Schädigungen bewirken können.
Besonders verheerend wirkt sich dabei m.E. aus, dass dies heute stets und unerbittlich mittels Mehrfachimpfungen geschieht. Als ob nicht eine dieser zu beimpfenden Krankheiten für sich bereits schwer genug ist. Zumal beim heutigen Gesundheitsstand in der BRD ohnehin keine Eile geboten ist!
Auch hier geht es daher m.E. nur um das Geschäft. Sind die Mütter erst mal daran gewöhnt, dass es ohnehin nur angeblich 'harmlose' Mehrfachimpfungen für Kleinstkinder gibt, lässt sich diesen später auch problemlos 'verkaufen', dass es bei größeren Kindern bei jeder Tetanusimpfung - die im Einzelfall sinnvoll sein mag! - eben stets auch eine 'harmlose' Diphterieimpfung u.a. mitgibt. An Mehrfachimpfungen ist aber allemal mehr als eine Einzelimpfung verdient. Außerdem entfallen auf allen Stufen des Gesundheitssystems bei der Mehrfachimpfung - im Vergleich zu Einzelpräparaten - vielfältige Kosten wie Lageraufwand, Transportkosten u.a. . Da lassen sich Behauptungen von vielleicht ja nur minimalen Schädigungen der Kinder durch solches MehrfachImpfen jederzeit als Panikmache von Außenseitern herabspielen. Schließlich werden solche Schäden ärztlicherseits ohnehin nirgendwo erkannt und - würden sie es! - statistisch erst recht nicht erfasst.
Aber es gibt sie, diese Impfschäden, denn sie lassen teilweise rückgängig machen - wie auch dieser Fall beweist!
Daher gibt es m.E. keine Entschuldigung dafür, einem Kind und seinen Eltern so was aufgrund kommerzieller Zewckmäßigkeit überhaupt 'standardmäßig' anzutun.
3.8.05
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Hinweis:
Impfen
und Impfschaden bei Säuglingen und Kleinkindern -Die verwerflichen
Hintergründe und die Gefahren
http://www.melhorn.de/Impfen/index.htm
Dieser Artikel auszugsweise in polnischer Sprache:
Szczepienia i powiklania poszczepienne u niemowlat i malych dzieci -Niebezpieczeñstwa i niemoralne tlo szczepieñ-
http://www.melhorn.de/Impfen/indexpolnisch.htm
Homöopathie
statt Ritalin?
Impfschäden und eine Penicillinbehandlung verhinderten Schulleistungen
einer Hochbegabten
http://www.melhorn.de/Ritalin/
Homöopathie
heilt Impfschaden eines 5-Jährigen
http//www.melhorn.de/ImpfschadenI/index
Impfschaden durch Tetanus
Charakterliche Veränderung durch gehäufte Tetanusimpfungen
und deren Beseitigung durch Homöopathie
http://www.melhorn.de/ImpfschadenII/
Impfen
und charakterliche Veränderungen - Homöopathie
beseitigt charakterliche Impfschäden bei einem 6-Jährigen
- http://www.melhorn.de/ImpfschadenIV/
Impfungen und ADS
Beispiele von Impfschäden und der 'Erziehung' von Kindern
mit Beruhigungsmitteln
http://www.melhorn.de/ImpfschadenV/
Impfschaden
einer 4-Jährigen durch
Mehrfachimpfung
Erfahrungen einer Mutter.
http://www.melhorn.de/ImpfschadenVI/
Impfschaden
durch Keuchhustenimpfung?
Eine Mutter berichtet über ihre Impferfahrungen bei Keuchhusten
http://www.melhorn.de/ImpfschadenVII/
Sechsfach-Impfungen'
und mögliche Folgen - Aus dem Berufsalltag bundesdeutschen Impfens
Ein
abschreckender Impfschaden und der Versuch seiner rechtlichen Aufarbeitung
http://www.melhorn.de/ImpfschadenVIII/
Die
jahrelange Behandlung der Folgen einer Auffrischimpfung gegen Tetanus
Wie
eine Impfung mein Leben veränderte
http://www.melhorn.de/ImpfschadenX/
Rechtschreib-
und Konzentrationsschwäche, aggressives Verhalten
Folgen eines Impfschadens
http://www.melhorn.de/ImpfschadenXI.htm/
Colostrum
- Das Geschenk Gottes
Eine hochwirksame Therapiesubstanz in jahrtausendealter
Anwendung
http://www.melhorn.de/Colostrum/
Zu Impfschäden durch FSME-Schutzimpfung lesen Sie unter Kapitel 10 "Borreliose nach Zeckenstich - alternative Medizin half" - http://www.melhorn.de/Borreliose/Borreliose4.htm#10
Zum Impfgesetz, der Impffreiheit und Impfschäden auch "Das neue Infektionsschutzgesetz - Gedanken und Rückblicke eines Arztes" - http://www.homoeopathiker.de/impfen/infektions.html
Zum Gesamtverzeichnis www.melhorn.de
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Zum
Gästebuch
http://www.gaestebuch-umsonst.ws/t/Thema_Medizin.htm
(bitte geben Sie dort für andere Leser mit einem Stichwort an, dass sich Ihr Eintrag auf diesen Artikel bezieht)
Angaben für notwendige Rückfragen
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Ein Verzeichnis weiterer Artikel meiner Homepage - von mir und anderen Autoren - aus den Themenkreisen Literatur, Medizin, Recht, Wirtschaft, Politik und Sonstiges finden Sie
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Leseempfehlung: www.melhorn.de/ImpfschadenIII