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17.6.07

 

 

 

Impfen und charakterliche Veränderungen

Homöopathie bei einem 6-Jährigen

 

von

Stephanie U.

07774-939248

 

 

Mit einer Anfügung von

Heilpraktiker
Wolf-Alexander Melhorn
dipl.rer.pol.

 

 

Lernt Gutes zu tun,
sorgt für Gerechtigkeit
Jesaja 1,17

 

keywords:"Impfen,Tetanus,Homöopathie,Impfschaden,Impfschadensyndrom, Charakter

 

 

 


 

Lieber Leser

bevor Sie meinen Artikel lesen, sollten Sie den Vortrag von Frau Anita Petek - Dimmer gehalten am 17.11.08 auf dem Kongress der AZK - gehört haben, damit Sie wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Impfen beruht, was es Gutes tut und welchen Schaden es bewiesenermaßen anrichten kann:

http://video.google.de:80/videoplay?docid=2472456726520598454&hl=de

Manche plappern nach, was die Politik und vor allem die Pharmaindustrie vorgeben. Andere machen einfach Augen und Ohren zu, denn es wird schon nicht so schlimm werden. Bis es dann doch so schlimm ist!

Informieren Sie sich also rechtzeitig!

Sonst geht es Ihnen vielleicht ähnlich, wie Familie G:

Sechsfach-Impfungen' und mögliche Folgen - Aus dem Berufsalltag bundesdeutschen Impfens
Ein abschreckender Impfschaden und der Versuch seiner rechtlichen Aufarbeitung
http://www.melhorn.de/ImpfschadenVIII/

 

 

 

Zur Rechtslage beim Impfen

Jede Impfspritze ist immer dann ein verbotener Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1), wenn der Impfling oder dessen Rechtsvertreter vom impfenden Arzt nicht über Nutzen und Risiken der Impfung - damit auch mögliche Impfschäden! - wahrheitsgemäß und vollständig aufgeklärt wurde.

Vor jeder rechtswirksamen Einwilligung zu impfen ist also immer Aufklärung notwendig, d.h. der Arzt muss vor der Impfentscheidung des Betroffenen Fragen stellen lassen und diese wahrheitsgemäß und verständlich beantworten.

Die Entscheidung eines Impfkandidaten oder seines Rechtsvertreters, nicht zu impfen, muss akzeptiert werden! Behördliche Eingriffe in dieses Grundrecht etwa des Elternrechtes (GG Art. 6 Abs. 1) sind nur im Ausnahmefall der amtlichen Feststellung einer "Gefährdung des Kindeswohls“ zulässig! Wird also beispielsweise ein Kindergartenplatz oder ein Arbeitsplatz nur unter der Voraussetzung zugeteilt, dass geimpft wird, so ist das schon strafbare Nötigung!

Ohne eine solche, rechtswirksame Einwilligung - nicht erst bei Eintritt eines Impfschadens! - handelt es sich nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) jedenfalls um ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das VStGB trat in der BRD am 30.6.2002 in Kraft. Straftaten nach dem VStGB verjähren nach § 5 VStGB nicht!

Durch § 13 Abs. 4, letzter Satzteil VStGB wird dabei schon mit Strafe von bis zu drei Jahren Haft bedroht, der nur durch fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht die Planung und/oder Durchführung von Straftaten nach dem VStGB ermöglicht. Auch diese Straftat verjährt nicht!

Folglich ist eine Impfung stets 'Gefährlichen Körperverletzung' im Sinne des § 224 Abs. 1 StGB und außerdem ein Offizialdelikt! Erhält - etwa durch eine formlose Anzeige! - die Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) Kenntnis davon, muss sie von Amts wegen daher auch ermitteln!

Straffrei sind Impfungen allerdings immer dann, wenn sie vom Gesetzgeber etwa als Massenimpfungen vorgeschrieben werden! Stichwort: Schweinegrippe! Bemühungen in dieser Richtung laufen auch schon in der BRD ! Deren Umsetzung wird derzeit wohl noch davon abhängig gemacht, wie viele sich freiwillig impfen lassen. Ihre Rechte auf Schadensersatz geben Sie derzeit ja bereits mit Abgabe Ihrer Unterschrift bei der Impfung ab, damit Ihnen die Krankenkasse die Impfung bezahlt.

Glauben Sie allerdings nicht, niemand könne Sie gegen ihren Willen impfen! Bei Impfpflicht geht es angeblich um den Schutz der Bevölkerung. Wer sich verweigert, soll hohe Geldstrafen bezahlen und/oder in Lagern unter Quarantäne gestellt werden!

Sie halten das für einen schlechten Scherz? Ist es nicht! In einigen Staaten - etwa in den USA - gibt es solche Gesetze bereits! In der BRD sollen sie in Vorbereitung sein!

 

 

 

 

 

Unser Sohn Joshua


Geboren am 13.01.2000, war Joshua immer ein recht pflegeleichtes, aufgeschlossenes und sehr ausgeglichenes Kind.

Da wir bei einem Arzt waren, der ein Impfgegner ist, wurde Joshua auch nicht durchgeimpft, sondern bekam mit ca. 1 Jahr eine Tetatanusimpfung, die er augenscheinlich auch gut vertragen hat.

Nachdem Joshua 5 Jahre alt war, haben wir uns immer mehr Gedanken wegen des Impfens gemacht und uns dann doch entschlossen, auch noch Diphterie und Polio impfen zu lassen. Dies geschah im Juni 2005.

Kurz darauf hat Joshua begonnen sich zu verändern. Im Nachhinein betrachtet, kamen die Veränderungen aber so schleichend, dass sie uns zunächst gar nicht als gravierend auffielen. Plötzlich konnte jedoch ein Satz wie: „Komm, ich creme Dich noch schnell ein, bevor wir ins Freibad gehen.“, einen 1-stündigen Wutanfall bei ihm auslösen. Das war zwar sehr untypisch für Joshua, aber unseres Erachtens 'sicherlich nur eine Entwicklungsphase'!

Im Laufe des nächsten halben Jahres stellte sich das Ganze jedoch nicht mehr als eine vorübergehende 'Phase' dar, sondern das Ganze wurde immer schlimmer. Joshua wurde zunehmend verschlossener, unzufriedener. Wir kamen nicht mehr an ihn heran! Ständige Wutausbrüche mit übelsten Beschimpfungen, Treten, Schlagen, Spucken waren bald 'normal'. Manchmal konnte das über mehrere Stunden anhalten, bis Joshua gegen Mitternacht schließlich total entkräftet einschlafen konnte. Die letzten zwei Wochen, bevor wir einen Heilpraktiker aufsuchten, waren also Ausbrüche an der Tagesordnung.

Ein solcher Zustand ist natürlich weder für ein Kind noch für seine länger auszuhalten. Daher machte ich mich im Internet auf die Suche und stieß so auf die Artikel eines Heilpraktikers. Nachdem ich diese durchgelesen hatte, schaute ich sofort im Impfbuch nach und es passte alles scheinbar genau zusammen. Die Verhaltensveränderungen hatten im Sommer nach der Impfung begonnen.

Nachdem Joshua von dem Heilpraktiker behandelt wurde, haben wir unser Kind sozusagen 'zurückbekommen' und sind sehr glücklich darüber. Seit dem einmaligen Besuch am 20.Dezember 2005 gab es keine Ausraster mehr. Es folgte noch eine Fernbehanldung durch den Heilpraktiker und seither ist Joshua wieder zugänglich. Er kommt wieder zum Schmusen, ist glücklich und mitteilsam. Er übt mit Freude Rechnen und freut sich auf die Schule im Sommer. Auch die Eifersüchteleien gegenüber seinem 2jährigen Bruder sind auf ein normales Maß zurückgegangen und die beiden sind zusammen wirklich eine Wucht.

So schlimm das zweite Halbjahr 2005 für uns und unser Kind auch war, bin ich doch froh, dass Joshua schon 5 Jahre alt bei der letzten Impfung war, denn wir hätten sonst wohl einfach angenommen, eben ein besonders schwieriges Kind zu haben. Dabei hatten und haben wir einen tollen Jungen, der uns viel Freude macht.

Stephanie Unseld
23.1.06

 

 

Nachtrag vom 4.5.06 von Wolf-Alexander Melhorn:

Das Kind ist dauerhaft ruhiger und verträglich geworden, auch wenn er ganz gelegentlich noch mal ' ausraste' und beschimpft. Die Eltern halten solche Ausbrüche jedoch für "normal", weil sie Ähnliches bei fremden Kindern auch sehen. Jedenfalls sei sein Zustand ausgezeichnet im Vergleich zu früher.

Zur Minderung dieses starken Impfschadens durch Tetanus waren 5 Behandlungen erforderlich.

 

 

 

 

Anfügung von Heilpraktiker Wolf-Alexander Melhorn

Mit Genehmigung der Verfasserin ergänze und kommentiere ich den obigen Bericht

1. Der Fall von Joshua ist schon heute für mich kein Einzelfall. Lesen Sie hierzu auch

"Impfschaden durch Tetanus - Charakterliche Veränderung durch gehäufte Tetanusimpfungen und deren Beseitigung durch Homöopathie" - http://www.melhorn.de/ImpfschadenII/

Gewiss gibt es noch viele Kinder, die unter gleichen Störungen leiden, ohne dass dies aber jemals auf eine Impfung zurückgeführt wurde. Geschieht eben dies aber nicht, so müssen Therapien notwendig ins Leere laufen!

An Joshua zeigt sich aber auch, wie wichtig es eigentlich wäre, Kinder nicht - wenn überhaupt - zu früh impfen zu lassen. Die Mutter hat m.E. völlig recht, wenn sie diesbezüglich schreibt, andernfalls hätte sie die charaktlerichen Veränderungen ihres vorher ja 'normal' entwickelten Sohnes nicht als Folge einer Impfung gewertet, sondern - ganz anders - als charakterliche Veranlagung verstanden - und damit aber gewiss auch ganz anders behandelt.

 

2. Es gehört gewiss zu den beglückendsten Momenten eines Therapeuten, wenn er nach nur einmaliger Behandlung bereits folgendeTherapierückmeldung erhält:

Mail vom 3.1.06:

"... ich wollte Ihnen nur kurz berichten, wie es uns ergangen ist.

Joshua ist wie umgekrempelt, die Globuli haben ihm sehr gut getan. Es gab keine Ausraster mehr seither. Kleinere Hänger schon, aber nicht gravierend. Kein Vergleich zu vorher!!! Ich habe das Gefühl, als hätte ich mein Kind zurückbekommen und ich kann Ihnen sagen, darüber bin ich mehr als glücklich.

Wir konnten richtig friedliche Weihnachten verbringen, vor drei Wochen noch unvorstellbar und wir haben eher mit Schrecken wie mit Freude an dieses Fest gedacht.

Bezüglich der "kleinen Hänger" würde ich Sie doch noch mal bitten, vielleicht etwas für ihn auszutesten. Es äußert sich zwar mit Schlagen, Treten und auch Schimpfwörtern, aber in der Regel ist es nach einigen Minuten wieder gut und eskaliert nicht mehr. "

Nach einmaliger Nachbehandlung dann der obige Abschlussbericht vom 23.1.06 mit folgender Anmerkung

" ... Ich danke Ihnen auch noch mal sehr herzlich, dass Sie Joshua wieder in die Spur gebracht haben. Seit 6 Wochen keine Ausraster mehr, es ist wirklich unglaublich - unglaublich schön!

Herzliche Grüße
Stephanie Unseld"

 

3. Zur Vermeidung von Missverständnissen:
Solche Therapieerfolge sind nicht immer mit nur 2 Behandlungen erreichbar. Das dauerte gewöhnlich länger. Aber es beweist zunächst mal grundsätzlich, dass es überhaupt möglich ist.

Nur enthebt diese Möglichkeit späterer Schadensbehebung natürlich die Impfbefürworter nicht, sich ihrer Verantwortung bewusster zu werden. Schließlich begehen sie strafbare Körperverletzung und machen sich außerdem schadensersatzpflichtig. Letztereres gelingt ( noch ) nicht immer, weil meist der Beweiszusammenhang zwischen Impfung und Schaden dadurch schwer bis unmöglich wird, dass die Kinder in aller Regel. viel zu früh geimpft werden, gerade damit kein solcher Beweis möglich wird, sondern den Eltern im Schadensdall ganz selbstverständlich weisgemacht werden kann, das Kind sei charakterlich eben so.

 

Hinweis:

Zum Thema Impfen lesen Sie auch

Impfen und Impfschaden bei Säuglingen und Kleinkindern
Die verwerflichen Hintergründe und die Gefahren
http://www.melhorn.de/Impfen/index.htm

Homöopathie statt Ritalin?
Impfschäden und eine Penicillinbehandlung verhinderten Schulleistungen einer Hochbegabten
http://www.melhorn.de/Ritalin

Homöopathie heilt Impfschaden - Homöopathie heilt einen 5-Jährigen von schwerem Impfschadensyndrom
http://www.melhorn.de/ImpfschadenI/

"Impfschaden durch Tetanus" - Charakterliche Veränderung durch gehäufte Tetanusimpfungen und deren Beseitigung durch Homöopathie
http://www.melhorn.de/ImpfschadenII/

Mehrfachimpfungen - eine unterschätzte Gefahr - Impfschäden und Homöopathie
http://www.melhorn.de/ImpfschadenIII/

ADS und Impfung
Berichte über Schäden durch Impfen und zum Thema 'Kinder'erziehung' mittels Beruhigungsdrogen
http://www.melhorn.de/ImpfschadenV/

Impfschaden einer 6-Jährigen durch Mehrfachimpfung
Erfahrungen einer Mutter.

 

Zu Impfschäden durch FSME-Schutzimpfung lesen Sie unter Kapitel 10 "Borreliose nach Zeckenstich - alternative Medizin half" - http://www.melhorn.de/Borreliose/Borreliose4.htm#10

 

 

Zu Impfschäden durch FSME-Schutzimpfung lesen Sie unter Kapitel 10 "Borreliose nach Zeckenstich - alternative Medizin half" - http://www.melhorn.de/Borreliose/Borreliose4.htm#10

Zum Impfgesetz, der Impffreiheit und Impfschäden auch "Das neue Infektionsschutzgesetz - Gedanken und Rückblicke eines Arztes" - http://www.homoeopathiker.de/impfen/infektions.html

 

Zum Gesamtverzeichnis www.melhorn.de

 

Rechtlicher Hinweis:

Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich aus gegebenem Anlass darauf hin, dass dieser Artikel keine Wettbewerbshandlung entgegen § 3 UWG ist:


"Verbot unlauteren Wettbewerbs

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig."

Dazu bestimmt §2 UWG :

"(1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

1. "Wettbewerbshandlung" jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;"

Dieser Artikel ist keine Werbung für meine Praxis, schon weil der im Einzelfall tätig gewordene Heilpraktiker nicht ich sein muss. Der hier geschilderte Behandlungserfolg kann vielmehr in jeder Arzt- oder Heilpraktikerpraxis erreicht werden. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Behandler diese Therapien beherscht.

die von mir veröffentlichten Artikel dienen nur der allgemeinen Information des in der Regel hilfesuchenden Lesers. Ihm soll anhand von Beispielen eine Möglichkeit gezeigt werden, sein Leiden vielleicht zu beeinflussen oder gar zu beenden, wobei allgemeingültige Erfolgsaussagen weder aus den geschilderten Krankheitsverläufen, noch aus meinen Kommentierungen oder aus den beschriebenen Therpiemethoden abzuleiten sind.

Insoweit unterscheiden sich diese Artikel absichtsgemäß nicht von den üblichen medizinischen Informationsblättern für Laien.

Die einzelne Krankheitsgeschichte soll jeweils nur zeigen, unter welchen Bedingungen hier im Einzelfall ein Erfolg erzielt wurde. Dass dabei am einzelnen Beispiel natürlich zu erkennen ist, dass es zu den geschilderten Behandlungen durch sog. Alternativmedizin meist erst kam, nachdem 'herkömmliche' Therapien bei der geschilderten Krankheit erfolglos waren, ist im berechtigten Interesse der uninformierten Leser angebracht und keinesewegs eine wettbewerbsschädliche Verächtlichmachung der fehlgeschlagenen Methoden. Es ist klar, dass - abhängig vom Einzelfall! - auch die hier angewandte Erfolgsmethode ihre Versager haben kann und wird!

Gerade weil einseitig den Kranken manchmal aus Eigennutz oder Unwissenheit von ihren Behandlern - Heilpraktikern wie Ärzten - mitgeteilt wird, dass bei eben ihrem Krankheitsbild keine anderen Methode in Frage komme, als die ihnen vorgeschlagene, gilt es aufzuklären. Der hilfedürftigen Leser soll am glaubhaften Beispiel sehen können, dass auch die 'gängigen' Therapien ihre Grenzen haben können und sich der Kranke daher auch andere Methoden suchen soll.

In diesen Artikeln mein vielleicht 'andersartriges' Fachwissen solchen Lesern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ist m.E. durch mein Recht auf freie Meinungsäußerung so gedeckt, wie das Recht des Lesers, sich für seine persönlichen Zwecke dadurch uneingeschränkt informieren zu lassen. Es ist absichtsgemäß danach seine Sache, ob er überhaupt etwas tut oder wen er anschließend konsultiert.

Diese Absicht, den Patienten zu informieren, ist auch deshalb richtig, weil heute zunehmend mehr Leistungen aus dem Behandlungskatalog der Krankenkassen herausgenommen werden. Demzufolge darf das Wissen um die Möglichkeiten einer Behandlung von Krankheiten und um die Begrenztheit von Therapien auch nicht länger 'Geheimwissen' von Behandlern sein, denn dem mündigen Bürger ist heute nicht mehr zumutbar, therapeutisch gleichsam die 'Katze im Sack' zu kaufen. Was früher vom unwissenden Patienten bereitwillig mitgemacht wurde, weil es ihn 'nichts kostete', dafür soll er heute nämlich gesondert zahlen.

Folglich muss er sich der Einzelne heute aber auch besser informieren dürfen und es muss daher zulässig sein, ihm diese Informtion auch zu geben, ohne dass dies dem Informierenden als Wettbewerbshandlung ausgelegt wird.

Jedenfalls wäre es unsinnig und m.E. auch grundrechtswidrig, solche fachlichen Auseinandersetzung um Therapien auf die bloße 'Mund-zuMund-Propaganda' des letztlich uninformierten Laien begrenzen zu wollen und erfahrene Therapeuten dabei auszuschließen. Damit würde der Sache in der Regel mehr geschadet, als genützt.

Offenheit ist vielmehr angesagt! Nur so wird den Menschen - zum Wohle auch der Volksgesundheit - deutlich, dass Behandlungen häufig Eingriffe sind, die im weiteren Leben des Betroffenen weit größere Folgen haben können, als das konkrete Geschehen im Akutstadium immer ahnen lässt. Der Mensch ist ein Wunder und dem kann im 'Schadensfall' eben nicht mit einem geistigen Reparaturpragmatismus begegnet werden, der in einer Autowerkstatt angebracht ist.

Die zunehmenden Leseangebote für Laien durch Zeitschriften bestätigen dieses fraglos grundgesetzmäßige Bedürfnis der Bürger an Information über die ihnen behandlerseitig zum 'Kauf der Gesundheit' angebotenen Leistungen. Informanden über das Internet dürfen dabei nicht als Informationsquelle ausgeschlossen werden.

Zu solcher Information des Laien gehört aber richtigerweise auch die beispielhafte Darlegung der teilweisen Begrenztheit gängiger Therapien. Dargelegte therapeutische Misserfolge - die teilweise ja auch Heilpraktikern vorgehalten werden - müssen daher ebenso Teil einer solchen Information sein dürfen, wie die Schilderung der positiven Ergebnisse als praktischem Beweis anderer Therapiemöglichkeiten.

Dabei ist nicht davon auszugehen, der mündige Leser sei sich nicht bewusst, dass dies natürlich immer Einzelfallergebnisse sind. Heute weiß üblicherweise jeder Leser, dass jeder Körper anders ist als der ihm geschilderte Fall und damit jeder - auch er - ein 'eigener' Fall! Es wird mit solcher Inforamtion also keine Allgemeingültigkeit verbunden, sondern allenfalls eine indivíduelle Anregung zur Beachtung alternativer Therapiewege gegeben.

Vor allem ist mir an den Artikeln auch wichtig, dass der Leser begreift, wieviel er auch selbst etwa durch Umstellung seiner Lebensgewohnheiten gegen eine Krankheit tun kann. Das wird ihm den Weg zum Behandler zwar selten ersetzen, aber nach meiner Erfahrung einen dauerhaften Therapieerfolg meist erst ermöglichen.

Ganz hoch schätze ich aber ein, dass sich durch manche Artikel für einzelne Kranken vielleicht sogar die oft lähmende bis tötende Angst als Folge ihrer Krankheit oder ihrer bisherigen therapeutischen Misserfolge abbaute. Mails, Gästebucheinträge und Telefonate bestätigten mir dies im Laufe der Jahre und sind für mich bereits Berechtigung für dieses zeitaufwendige Tun.

Der obige Artikel wirbt folglich weder für (m)eine Praxis noch für eine Berufsgruppe oder gar eine bislang unbekannte Heilmethode oder therapeutische Vorgehensweise. Der/die Verfasser(in) sieht - wie ich - vielmehr das oft große Leid anderer Kranker und kennt aus eigenem Erleben die teilweise Ratlosigkeit von Behandlern. Der/die Verfasser(in) will - mit mir - damit also Anleitung für eine Hilfe zur Selbsthilfe geben, zumal jeder Artikel erfahrungsgemäß europaweit bis weltweit vieltausendfach gelesen wird und daher m.E. - schon wegen der meist unüberwindlichen, räumlichen Entfernung zu (m)einer Praxis - von den Lesern beispielsweise auch gar nicht als Werbung für einen speziellen Behandler aufgefasst werden kann oder wird.

Wenn der Verfasser des Artikels und ich aber nur einem Betroffenen helfen können, so ist dies aus unserer Sicht jedenfalls Lohn der Mühe, die wir uns mit der Abfassung und Bereitstellung dieses Artikels machten.

Ich will das Verlorene suchen
und das Verirrte zurückbringen
und das Verwundete verbinden
und das Schwache stärken.

Hesekiel 34, 16

Wolf-Alexander Melhorn

 

 

 

Zum Gästebuch
http://www.gaestebuch-umsonst.ws/t/Thema_Medizin.htm

(bitte geben Sie dort für andere Leser mit einem Stichwort an, dass sich Ihr Eintrag auf diesen Artikel bezieht)

 


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Leseempfehlung: www.melhorn.de/ImpfschadenIV