Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen vom 15.4.09
Der Generalstaatsanwalt des Freistaates
Sachsen
Generalstaatsanwaltschaft Dresden• Lothringer Str. 1 • 01069 Dresden
Frau
xxxxxxxxx
Dresden, den 15. April 2009
Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft XXXXX, Az.:XXXX gegen XXXXXX wegen Verdachts der fahrlässigen
Körperverletzung
hier: Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Ihr Beschwerdeschreiben vom 31. März 2009
Sehr geehrte Frau XXXX,
Ihr Beschwerdeschreiben ist hier am 14. April 2009 eingegangen und unter obigem
Zs-Aktenzeichen registriert.
Ich habe die Staatsanwaltschaft
XXXXX gebeten, die von Ihnen beanstandete Entscheidung unter Berücksichtigung
Ihrer Beschwerde zu überprüfen. Sofern die Staatsanwaltschaft die
Ermittlungen wieder aufnimmt, werden Sie hierüber benachrichtigt.
Anderenfalls werden mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX Staatsanwalt