Dies ist Teil der Akten zu
Der Impfschadenfall Nancy http://www.melhorn.de/ImpfschadenVIII/
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Beschluss
des Verfassungsgerichtshofes vom 17.2.11
in 'Der Fall Nancy'
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren
über die Verfassungsbeschwerde
des minderjährigen Kindes Nancy xxxx,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch die Präsidentin
des Verfas¬sungsgerichtshofes Birgit Munz, die Richter Jürgen Rühmann,
Christoph Degenhart, Ulrich Hagenloch, Hans Dietrich Knoth, Rainer Lips, Rüdiger
Söhnen, Hans-Heinrich Trute sowie die Richterin Andrea Versteyl
am 17. Februar 2011
beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss
des Verfas¬sungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 13. Januar 2011
wird verworfen.
- 2 -
Gründe:
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Verfas¬sungsgerichtshofes vom 13. Januar 2011, mit dem ihre Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde.
11.
Die als Gegenvorstellung auszulegende Beschwerde der Beschwerdeführerin
ist nicht statt¬haft; das sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz
sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbst¬kontrolle eigener Entscheidungen
durch den Verfassungsgerichtshof zielen, nicht vor (Sächs¬VerfGH, Beschluss
vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08; st. Rspr.).
III.
Der Verfassungsgerichtshof
ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und trifft sie daher durch Beschluss
nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG.
IV.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Munz
gez. Hagenloch
gez. Rühmann
gez. Knoth
gez. Degenhart
gez. Lips
gez.Söhnen