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Die registrierte Lesezeit für diesen Artikel - Stand11.1.10 - beträgt 937 074 Sekunden Inflationstheorie
Inflationsbekämpfung als vorrangige Sozialpolitk für die Besitzenden. Die wirtschaftliche Macht der Unternehmen als Ansatz von Inflationsmaßnahmen
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Durch Geld, In
den Volkswirtschaften kränkelt die Vorsorge Kapital ist
verstorbene Arbeit
Zusammenfassung Inflation beschäftigt die Menschheit zwar schon seit Jahrhunderten, doch noch immer ist das Ergebnis von Inflationsbekämpfung vorrangig nur Sozialpolitk für die Besitzenden. Das hat schon definitorische Gründe! Denn wann kann überhaupt von Inflation gesprochen werden? Wer allein macht sie? Nach dem Ergebnis der nachfolgenden Analyse sind Preisanhebungen jedenfalls nur dann inflationär, wenn es 'durchgesetzte' Preise sind und so was können auf den Teilmärkten nur 'wirtschaftsstarke' Anbieter. Wirtschaftspolitik wiederum kann aber nicht bei Teilmärkten ansetzen, sondern muss systemgemäß dem Wirtschaftssubjekt immer freies, wirtschaftliches Entscheiden erlauben!. Antiinflationspolitik muss deshalb bei der wirtschaftlichen Macht von Anbietern ansetzen und diesen den unterrnehmerischen Datenrahmen dann so setzen, daß sie ihre wirtschaftliche Macht aus Eigeninteresse antiinflationär einsetzen. Eine solche Politik setzt allerdings voraus, dass jeder Anbieter entsprechend seiner wirtschaftlichen Macht bewertet wird! Diese drückt sich im Gesamtumsatz des einzelnen Anbieters aus, errechnet aus dem, vom Anbieter selbst erwirtschafteten Umsatz plus dem Umsatz seiner Beteiligungen an Drittunternehmen. In einem politisch festzulegenden Bewertungssystem scheiden die meisten Anbieter dadurch größenbedingt von Anfang an als Ansatz einer solchen Antiinflationspolitik aus Den dann von einem solchen Bewertungssystem noch erfassten Anbietern wurde nach Umsatzgröße gestaffelt, als politische Entscheidung die zeitliche Dauer ihrer Abschreibung variiert. Unternehmen würden manipulativ dem ausweichen wollen, weshalb notwendig auch nicht beim Unternehmen selbst, sondern bei dessen jeweiligem Kapitaleigner in der Weise anzusetzen wäre, dass stichtagsbezogen sein Anteil am Gesamtumsatz ermittelt wird und ihn damit im antiinflationären Regulierungssystem der Abschreibungen einstuft. Im Zuordnungszeitraum wäre dem Anbieter im Eigentum des einzelnen Kapitaleigners dadurch zunächst mal eine Dauer seiner Abschreibungen vorgegeben. Inwieweit sich Unterschiede zwischen den Besitzverhältnissen der Kapitaleigner allerdings auf die tatsächliche Streckung der anbieterischen Abscheibungen auswirken, müsste in einem politisch festzulegenden Unterentscheidung festgelegt werden und könnte etwa davon bestimmt werden, wie eine Durchmischung der Vermögensverhältnisse unter den Kapitaleignern gewünscht ist. Eine Importsteuer könnte ein systemgemäßes Unterlaufen der Maßnahme durch Ausweichen ins Ausland uninteressant werden lassen. Zur ÜbersichtsseiteZum Gästebuch(bitte geben Sie dort mit einem Stichwort an, dass sich Ihr Eintrag auf diesen Artikel bezieht) Inhaltsverzeichnis Teil
I. Einführung in
das Inflationsproblem als Aufgabe Teil
II. Inflation als geschichtlicher Begriff Teil
III. Die Verhaltenszuordnung in Nachfrager und Anbieter Teil
IV. Begriffe in der Inflationsdiskussion Teil
V. Die Preisf i n d u n g von Nachfrager und Anbieter Teil
VI. Die Preisss e t z u n g von Anbieter und Nachfrager Teil VII. Wirtschaftliche Stärke und Umsatz Teil
VIII. Der homogene Markt als wirtschaftspolitisches Gestaltungsziel Teil
IX. Inflation und wirtschaftliche Macht Teil
XI. Die Abschreibung als Ansatz antiinflationärer Maßnahmen Teil
XII. Der Kapitaleigner als eigentlicher Inflationsansatz Teil
XV. Das antiinflationäre Maßnahmensystem
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