Teil XI des
Artikels
"Inflationstheorie
- Inflation und die Arbeitslosigkeit in der Wirtschaftstheorie"
Eine Allgemeine
Inflationstheorie mit der Bedeutung für die Arbeitslosigkeit.
Die Wirtschaftstheorie: Bekämpfung von Inflation und Arbeitslosigkeit
sind möglich
durch Strecken der eignerbezogenen Abschreibungen des Unternehmens


Aktion:
Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik
am Tod Tausender!
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60
Die Bundestagsabgeordneten könnten durch Wahrnehmen ihrer
Aufsichtspflicht jährlich Hunderttausende vor dem Killer Nr. 1
- die Herz-/Kreislaufbeschwerden - schützen, aber sie überlassen
es vorsätzlich der Bürokratie, das wichtigste aller Herzmittel-
das Hormon Strophanthin - zum wirtschaftlichen Vorteil der Großpharmaindustrie
aus dem Markt zu drängen.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Am
1.3.08 habe ich in Sachen Strophanthin nun als 'öffentliche
Petition’ eingereicht:
"Der
Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen Beschränkungen
zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen werden;
2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht
zu entlassen ist."
Begründung
und vertiefte Ausführungen unter http://www.melhorn.de/Petition/
Nach
meiner Anrufung des EU-Parlaments in Brüssel
konnten Sie diese Petition im Internet mitzeichnen unter
Zur
Grundrechtswidrigkeit einer
Beschränkung der öffentlichen Mitzeichnungsfrist


Inhaltsverzeichnis:
Teil
XI. Die Abschreibung als Ansatz antiinflationärer Maßnahmen
Tatsächlicher Ansatz antiinflationärer Maßnahmen kann
dann aber nur der Kapitaleinsatz sein. Er ist zugleich die einzig sicher
bekannte Größe, bevor das Unternehmen im Markt anbietet.
Auf ihn kann und muß das Unternehmen, bereits in der Planungsphase,
überhaupt seine Preispolitik ausrichten.
Dabei scheidet der für die laufenden Betriebskosten verwendete Kapitalanteil
als Ansatz antiinflationärer Maßnahmen allerdings aus. Nicht
nur, daß diese Kosten erst während der Periode anfallen und
in der Regel außerdem nachfrageabhängig sind, sondern Beschränkungen
der Betriebskosten, um die es sich dann handeln würde, lassen sich
einem Produktionsprozeß ohnehin nicht marktverträglich überstülpen.
Somit verbleibt als einzig tauglicher Ansatz einer antiinflationären
Maßnahme die Abschreibung auf das investierte Kapital:
"Die Abschreibung stellt
eine Methode der Ermittlung und Verteilung des Aufwandes an Wirtschaftsgütern
dar, deren Nutzung sich über mehrere Geschäftsperioden erstreckt"
[ 89 ]
Die Maßnahme selbst besteht
folglich in der zeitlichen Streckung aller Abschreibungen des Anbieters
und wirkt sich als Risikoerhöhung durch Gewinnschmälerung aus.
11.1.
Das Problem der Maßnahmenflucht
Tatsächlich entzieht sich jedoch der Kapitaleinsatz - und hier die
Abschreibung - deshalb antiinflationärer Beeinflussung, weil der
eigentlich kapitalintensive Erzeuger eines Gutes mit dem Endverbraucher
gar nicht in Berührung kommt, wenn der Handel dazwischengeschaltet
ist. Erst der Handel könnte - ohne vergleichbare Investitionen gemacht
zu haben, wie der Erzeuger - sogar jener Anbieter sein, der die wirtschaftliche
Macht für eine antiinflationäre Preispolitik hat. Eine Streckung
der Abschreibung würde in diesem Fall den wahren Inflationsverursacher
( Letztanbieter ) folglich gar nicht treffen können, was - systemgemäß
- wiederum jeden erzeugenden Anbieter zur Gründung einer eigenen,
selbständigen Handelsfirma veranlassen würde, die von ihm zu
gewinnlosen Niedrigstpreisen beliefert würde, um einen niedrigen
Gesamtumsatz zu erzielen. Auch wenn die antiinflationäre Maßnahme
dadurch nicht gänzlich unterlaufen werden könnte, würde
sie doch erheblich abgeschwächt.
Es ist auch denkbar, daß viele wirtschaftsschwache Anbieter ( Erstanbieter)
einen wirtschaftsmächtigen Händler beliefern. Bei den Erstanbietern
würde die Maßnahme dann noch gar nicht ansetzen, weil ihr Gesamtumsatz
jeweils zu niedrig ist. Beim wirtschaftsmächtigen Endanbieter hingegen
bliebe die Maßnahme weitestgehend wirkungslos, weil dieser nur geringe
oder - etwa durch Leasing - gar keine Investitionen abschreiben muß.
Die Abschreibungserfassung würde auch dann nicht auf eine frühere
Investititonsebene ( Anbieter) zurückverlagert, wenn die geleasten
Investitionen von einem umsatzschwachen Anbieter für Investitionen
abzuschreiben sind. Auch hierzu wäre daher mit entsprechenden Firmengründungen
zu rechnen.
Um solches Ausweichen unmöglich zu machen, darf direkter
Ansatz der antiinflationären Maßnahme folglich nicht das einzelne
Unternehmen und dessen Umsatzgröße sein, sondern die Maßnahme
muß auf der Ebene der Kapitaleigner angreifen und wirtschaftliche
Macht eines Unternehmens als die Summe der wirtschaftlichen Macht seiner
Kapitaleigner definieren.
Der einzelne Kapitaleigner kann der Wirkung einer solchen antiinflationären
Maßnahme dann nur ausweichen, wenn er sich ausschließlich in
Unternehmen engagiert, die keine Investitionen finanzieren. Diese Beschränkung
unternehmerischer Tätigkeit ist bei wirtschaftsmächtigen Kapitaleignern
aber in der Regel unmöglich.

Zum
Gästebuch
http://www.gaestebuch-umsonst.ws/w/Wirtschaft.htm
(bitte geben
Sie dort für andere Leser mit einem Stichwort an,
dass sich Ihr Eintrag auf diesen Artikel bezieht)

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