Süddeutsche Krankenversicherung
SDK Fellbach Postfach 19 23 707Q9 Fellbach
Amtsgericht Aalen
Postfach 11 40
73401 Aalen
21.8.02
Herr Kural
Telefon 0711/5778-105
Mitglieds-Nr.: 166 784
Geschäfts-Nr: 3 C 968/01
In Sachen
Silvia Melhorn ./. Süddeutsche Krankenversicherung
a. G.
erwidern wir nachstehend auf den
Schriftsatz der Klägerin vom 10.08.2002 mit dem
Antrag,
auch insoweit die Klage
abzuweisen.
Aus dem weiteren Klagevorbringen
wird nicht deutlich, aufgrund welcher Diagnosen die Verordnungen vom 16.10.2001
bis 22.01.2002 stattgefunden haben. Somit kann eine Beurteilung der medizinischen
Notwendigkeit gemäß § 1 (2) MB/KK 94 nicht erfolgen.
Es ist daher zu bestreiten, dass
im Hinblick auf die nunmehr gerichtlich geltend gemachten Verordnungen medizinisch
notwendige Heilbehandlungsmaßnahmen im Sinne des § 1 (2) MB/KK 94 vorliegen.
Auch handelt es sich durchgehend
um Nahrungsergänzungsmittel, deren Erstattungsfähigkeit gemäß Ziff. 6 zu §
4 (1 - 3) MB/KK 94 ausgeschlossen ist.
Beweis: Sachverständigengutachten.
Süddeutsche
Krankenversicherung a. G.