-Ausfertigung-
Geschäftsnummer:
3 C 815/02
Verkündet am 14. 11.
02
Weiss. Just. Ang.
als Urk.Beamt.d.Gesch.Stelle
Amtsgericht
Aalen
Beweisbeschluss
in der Rechtssache
Silvia M e l h o r n
./. Fa. Süddt. Krankenvers. AG
(Wolf-Alexander Melhorn)
Es soll Beweis erhoben werden, über
die Behauptung
der
Klägerin,
bei den ihr verschriebenen Medikamenten
wie Bl. 36/37 handle es sich bei den von ihr beschriebenen Beschwerden und Krankheit
um Arzneimittel, bei denen aus Sicht der sogenannten biologischen (auch alternativen)
Medizin vertretbar erscheint, diese Behandlung als eine medizinisch notwendige
Heilbehandlung anzusehen.
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Durch Einholung eines schriftlichen
Sachverständigengutachtens. Zum Sachverständigen wird
Dr. med. Volker S c
h m i e d e l,
Habichtswaldklinik,
34131 Kassel
b e s t i m m t.
Die Beauftragung des Sachverständigen
wird davon abhängig gemacht, dass die Klägerin einen Vorschuss von 1.000.- €
bis spätestens 2. 12. 02 einbezahlt hat.
Die Klägerin wird darauf
hingewiesen, dass es das Gericht für erforderlich hält, dass die Klägerin ihre
Beschwerden selbst darlegt und diese nicht mit Zeugen benennt. Im Zivilprozess
hat eine Partei einen entsprechenden Sachverhalt darzulegen und nur dann, wenn
es bestritten wird, sind Zeugen zu vernehmen. Ein Sachvortrag kann nicht dadurch
ersetzt werden, dass Zeugen benannt werden.
Der Klägerin wird daher eine letzte Frist gesetzt, die Diagnose d. Dr. Wurstner für die Rezepte vom 16.1. 02 dazulegen. Andernfalls erachtet das Gericht den Klagvortrag insoweit als unschlüssig und der Gutachter hat insoweit kein Gutachten zu erstellen.
Grimm
Richter am Amtsgericht