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Arzneimittelerstattung
in der Privaten Krankenversicherung
- ein Musterprozess
PKV verweigert
vertragswidrig
zunehmend vertragsgemäße Kostenerstattung
1. Der Ablehnungsgrund:
„Aufwendungen für Nähr-, Stärkungs- und Anregungsmittel sind
– auch wenn vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet – nicht erstattungsfähig"
2. Vertragswidriges Verhalten der PKV
- Das Verfahren 3 C 968/01
AG Aalen -
am 9.4.03 zusammemgelegt mit Verfahren 3
C 815/02 AG Aalen
unter 3 C 968/01
Ein Rechtsweg bis
zum Bundesverfassungsgericht und zurück!
Justiz in der BRD!
- Kein Drehbuch, sondern Wirklichkeit -
Die Verfassungsbeschwerden zum rechtsstaatlichen 'Offenbarungseid' des § 321 a ZPO
von Heilpraktiker |
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Der Volksmund sagt treffend: Der Fisch stinkt vom Kopf her
Wer wach durch das Leben geht, kann mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zuständen in der Bundesrepublik nicht zufrieden sein! Änderung tut Not, doch die Strukturen sind verkrustet, die Meinungen verhärtet und jeder scheint nur selbstsüchtig um das eigene Wohl bemüht - wohl auch Folge zunehmender Kinderlosigkeit dieser Gesellschaft
Lernt
Gutes zu tun,
sorgt für Gerechtigkeit
Jesaja 1,17
keywords: Kostenerstattung, Arzneimittelerstattung, Private, Krankenversicherung, PKV, Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz, AMG, HWG, Beweislastumkehr, Beweislast, Schlichtung, Schlichtungsverfahren, Gutachter, Gutachterkauf, Vertragsrecht, Krankenversicherungsvertrag, Wissenschaftsklausel, Wissenschaftlichkeit,SDK, Bundesverfassungsgericht, §321aZPO, Verfassungsbeschwerde, Präsidialrat
Nicht Gesetz
und Justiz
machen einen Rechtsstat aus,
sondern Gerechtigkeit
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Aktion: Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitsc
Aktion: Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender!
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60
Die Bundestagsabgeordneten könnten durch Wahrnehmen ihrer Aufsichtspflicht jährlich Hunderttausende vor dem Killer Nr. 1 - die Herz-/Kreislaufbeschwerden - schützen, aber sie überlassen es vorsätzlich der Bürokratie, das wichtigste aller Herzmittel- das Hormon Strophanthin - zum wirtschaftlichen Vorteil der Großpharmaindustrie aus dem Markt zu drängen.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Am 1.3.08 habe ich in Sachen Strophanthin nun als 'öffentliche Petition’ eingereicht:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen Beschränkungen zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen werden;
2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht zu entlassen ist."Begründung und vertiefte Ausführungen unter
http://www.melhorn.de./Petition/
Nach meiner Anrufung des EU-Parlaments in Brüssel
konnten Sie diese Petition im Internet mitzeichnen unterZur Grundrechtswidrigkeit einer Beschränkung der öffentlichen Mitzeichnungsfrist
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Klageschrift
vom 30.9.01
Schreiben an Geschäftsstelle vom 30.9.01
Kostenrechnung vom 9.10.01
Beschluss vom 26.11.01 für schriftliches Verfahren
SDK-Klageerwiderung vom 30.11.01
Erwiderungsschriftsatz vom 6.12.01
eidesstattl. Versicherung vom 6.12.01
Beweisbeschluss vom 20.12.01
Beschwerde vom 31.12.01 gg Beweisbeschluss
Beweisvorlage vom 1.1.02 gemäß Beweisbeschluss
Vorlagebeschluss an das LG Ellwangen vom 7.1.02
Beschluss des LG Ellwangen vom 14.1.02
Schriftsatz der SDK vom 15.1.02
Beschluss über Beauftragung Prof. Dr. Miltner
als Sachverständiger vom 23.01.02
Schreiben Uni-Klinik Ulm Abt. Rechtsmedizin Prof. Dr.
Nowak vom 15.2.02
Beschluss über Beauftragung Prof. Dr. Wolf als
neuer Sachverständiger vom 19.2.02
Nachricht über Beauftragung Prof. Dr. Wolf vom
19.2.02
Schriftsatz vom 19.3.02
Gutachten
Prof. Wolf vom 11.6.02
Beschluss des AG Aalen vom 17.6.02
Schreiben vom 20.6.02 an Prof. Wolf wegen Veröffentlichung
des Gutachtens
Schriftsatz Südd. Krankenkasse vom 20.6.02
wg Gutachten
Schriftsatz vom 23.6.02 wegen Gutachten
Schriftsatz Melhorn vom 2.7.02 wegen Gutachten
Beschluss vom 11.7.02 zum Befangenheitsantrag gg Gutachter
Erwiderung vom 15.7.02 auf Beschluss des AG Aalen
Erwiderung SDK vom 25.7.02
Ergänzungsbeschluss AG Aalen vom 29.7.02
Das Ergänzungsgutachten Prof. Wolf vom 4.9.02
Beschluss vom 6.9.02 nach Eingang Ergänzungsgutachten
Stellungnahme und Befangenheitsanträge vom 17.9.02
zum Ergänzungsgutachten Prof. Wolf
Beschluss vom 26.9.02 über Befangenheitsanträge
vom 17.9.02 gegen Prof. Wolf
Befangenheitsantrag vom 30.9.02 gg RiAG Grimm
Dienstliche Stellungnahme vom 17.10.02 zum Befangenheitsantrag
Beschluss vom 17.10.02 wg Verkündungstermin
Erwiderung vom 19.10.02 zur dienstlichen Stellungnahme
vom 17.10.02 des RiaAG Grimm
Beschluss vom 25.10.02 über Ablehnungsgesuch gegen RaAG Grimm
Beweisbeschluss vom 13.11.02 für Ergänzungsgutachten
Dr. Schmiedel
Schriftsatz vom 23.11.02 zum Beweisbeschluss
Verfügung vom 25.11.02 zum Beweisbeschluss
Schriftsatz v. 2.12.02 zur Verf. v. 25.11.02 wg Rechtsprechung
OLG München
Auskunft vom 3.12.02 des AG Aalen zur Anfrage betr.
OLG München
Beauftragung Dr. Schmiedel/Habichtswald-Klinik vom 2.12.02 als Gutachter
Schriftsatz v. 5.12.02 mit neuerlicher Anfrage zur
Rechtsprechung des OLG München
Beschluss vom 9.4.03 über Zusammenlegung der Verfahren
3 C 968/01 und 3 C 815/02 unter dem Aktenzeichen 3 C 968/01
Beschluss vom 9.4.03 auf Fristverlängerung zur
Gutachtererwiderung bis 5.5.03
Beschluss 3 C 968/01 vom 28.4.03 auf weitere Fristverlängerung
zur Gutachtererwiderung bis 23.5.03
Beschwerde vom 13.5.03 wg Zusammenlegung der Verfahren
Gutachten
Dr. Schmiedel/Habichtswaldklinik vom 3.1.03
Gutachten Dr. Schmiedel/Habichtswaldklinik
vom 31.3.03
Stellungnahme Fa. Vitorgan vom 5.5.03 zu Gutachten
Dr. Schmiedel
Stellungnahme Fa biosyn vom 8.5.03 zu Gutachten Dr.
Schmiedel
Stellungnahme Fa Hervert vom 13.5.03 zu Gutachten Dr. Schmiedel
Befangenheitsantrag
vom 15.5.03 gg Gutacher Dr. Schmiedel
Beschluss des AG vom 21.5.03
Erwiderung
vom 13.5.03 auf Gutachten Dr. Schmiedel
Erwiderung der SDK vom 23.5.03 auf Beschluss des AG
vom 21.5.03
Schriftsatz vom 30.5.03 zur Erwiderung der SDK und
zum Beschluss
Schreiben
des AG Aalen vom 11.6.03 an Gutachter
Sachstandsanfrage
vom 14.8.03
Beschluss der Gutachtenabgabe bis
1.9.03
Beschluss vom 29.8.03 über Fristverlängerung
für Sachverständigen
Ergänzungsgutachten Dr. Schmiedel vom 15.9.03
Stellungnahme vom 21.9.03 zum Ergänzungsgutachten
und Befangenheitsantrag
Sachstandsanfrage
vom 27.10.03
Richterliche Weisung vom 11.11.03
Beschluss vom 13.11.03 zum Befangenheitsantrag vom 21.9.03
Erinnerung
vom 17.11.03
Vorlageverfügung vom 18.11.03 an das Landgericht
Ellwangen
Schreiben vom 19.11.03, dass keine Beschwerde eingelegt
wurde
Beschluss Landgericht Ellwangen vom 21.11.03
Folgerungen im Schriftsatz vom 27.11.03 aus LG-Beschluss
Beschluss vom 23.12.03 über Verkündungstermin am 22.1.04
Klagezusammenfassung
vom 11.1.04
(der fehlende Tatbestand im Urteil vertuscht die schweren Mängel des
Urteils vom 22.1.04
Die Zusammenfassung zeigt, welche allgemein bedeutsamen Rechtsfragen das Gericht
zum
Nachteil der Klägerin rechtswidrig übergangen hat)
Urteil vom 22.1.2004
(ohne Tatbestand gemäß § 313a Z/PO )
Kostenfestsetzungsgesuch
vom 29.1.04 über rund 2800 Euro bei Streitwert 230,84 Euro
Erwiderung SDK vom 3.2.04 zum Kostenfestsetzungsantrag
Stellungnahme vom 11.2.04
Verfassungsbeschwerde vom 21.2.04
Bescheid vom 2.3.04 des Präsidialrates des Bundesverfassungsgerichtes
Wiedereinsetzungsantrag
vom 6.3.04 zur Urteilsaufhebung nach § 321 a ZPO
Beschluss vom 23.3.04 zur Verletzung des rechtlichen
Gehörs und wegen Wiedereinsetzung
Nachfrage
vom 7.4.04 wegen ausbleibendem Kostenfestsetzungsbeschluss
Geschäftsselle vom 13.4.04 wegen Kostenfestsetzungsbeschluss
2. Verfassungsbeschwerde v. 19.4.04 wegen Rechtsmittelbelehrung über §321 a ZPO
2.Schreiben
SDK v. 21.4.2004 im Kostenfestsetzungsverfahren
Erwiderung v.29.4.04 im Kostenfestsetzungsverfahren
Bundesverfassungsgericht: Mitteilung Aufnahme Verfahrensregister: 2 BvR852/04
Erneute
Nachfrage vom 9.6.04 wg Kostenfestsetzung
Amtsgericht Schreiben vom 17.8.04 wg Kosten
Stellungnahme vom 22.8.04 wg Kostenfestsetzung
Amtsgericht Schreiben v. 27.8.04 wg Kosten
Erwiderung v. 2.9.04 wg Kosten
Prozessrelevante Gesetze und Rechtsprechung:
Arzneimittelgesetz
(AMG) und Heilmittelwerbegesetz(HWG)
AG Warendorf vom 28.10.94 ( Az. 10 C
401/94 )
Veröffentlichung aus Ärztezeitung vom 28.10.96 und
die dortige Rechtsprechung des OLG München und des BGH
"Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf – Zur
mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter“ von RA Dr.Lanz
Besprechung des Urteils 8 C 2898/93 AG Hamburg
Besprechung des Urteils 7 C 241/93 AG Garmisch-Partenkirchen.
Urteil des LG Hamburg vom 20.9.99 – 324 O 170/99 -
in der Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg
Artikel in NATURHEILKUNDE Oktober 10/90, S. 6 ff über
das Verfahren 5 C 10861/88 AG Stuttgart
Urteil des Landgerichtes Lüneburg
vom 26.7.02 - 8 S 45/02
Oberlandgericht München,
Urteile v. 31.1.1996 - Az 8 U 2456/93 und 8 U 6056/93
I. Hintergründe und vorprozessuale Schwierigkeiten
1. Binsenweisheiten?
1.1. Kaum nachprüfbare Ablehnungsbescheide
1.2. Millionenschwere Verschleierungstaktik der Versicherungen
1.3. Gescheiterte Erstattungspraxis: "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt"
1.4. Heutige Verweigerungsstrategie der Privatversicherer
3. Beweislastumkehr zugunsten der Versicherer
3.1. Zivilprozessordnung und Gerichtsalltag
3.2. Gerichtliche Abschreckungsmaßnahme für VN?
3. 3. Bewusst falsche Aufklärung durch das Gericht
3.4. Gerichtliche Fürsorge für die 'notleidende' Anwaltschaft
3.4.1. Unerlaubte Mehrwertsteuer als anwaltliches Sondereinkommen5. Millionen-Zusatzeinkommen der Versicherer an Kranken und Schwachen?
5.1. Beim Arzt wird alles bezahlt?
6. Angedeuteter Versicherungsbetrug als Prozesstaktik
6.1. Die tatsächliche Sachlage
6.2. Nachgeschobene Ablehnungsgründe7. Die grundrechtswidrige Unverhältnismäßigkeit eines Gutachtens
11. Das Gutachten von Prof. Dr. Wolf
11.1. Das rechtswidrig nicht-öffentliche Gutachten
11.1.1. Das Fehlurteil bezüglich Öffentlichkeit des Gutachtens
11.2. Der willkürlich ausgelegte Beweisauftrag
11.3. Ein eigennütziges Gutachten?
11.4. Gutachten: sachlich wirr und wertend widersprüchlich
11.5. Fehlende medizinische Kompetenz des Gutachters12. Der Gerichtsbeschluss zum Entlassungsantrag
12.1. Ergänzendes Sachverständigengutachten
12.2. Mängelrüge des Beweisbeschlusses13. Das Ergänzungsgutachten von Prof. Dr. Wolf
13.1. Zur vorliegenden Gutachterauswahl unter dem Aspekt der hR
13.2. Beschluss des AG Aalen vom 26.9.02 über den neuerlichen Ablehnungs- und Befangenheitantrag14. Der Befangenheitsantrag vom 30.9.02 gegen den RiaAG Grimm
14.1. Die dienstliche Stellungnahme zum Befangenheitsantrag
14.2. Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch15.Bestellung eines zweiten Gutachters für ein Ergänzungsgutachten
15.1. Zu den Gutachterkosten Prof. Dr. Wolf
15.2. Zur grundrechtswidrigen Unverhältnismäßigkeit von Streitwert und Gutachterkosten
15.3. Nötigung durch Rechtsbeugung?
15.4. Die Parallele zum Verfahren 3 C 815/02 AG Aalen
16. Gerichtliche Verfälschung des Prozessthemas
16.1. Ablenkungsversuch des GerichtesHinweis:: Aus zeitlichen Grümdme habe ich derzeit eine weitere Kommentierung des Prozessgeschehens bis Abschluss aller Verfahren zurückgestellt. Der Leser findet die weitere Argumentation jedoch in den vollständig verlinkten Gerichtsakten.
Zu
den Gerichtsakten - http://www.melhorn.de/Kostenerstattung/index.htm#GAkten
Zu prozessrelevanten
Gesetzen und Urteilen - http://www.melhorn.de/Kostenerstattung/index.htm#Gesetze
Zum Inhaltsverzeichnis
- http://www.melhorn.de/Kostenerstattung/index.htm#In
Zum Inhaltsverzeichnis von www.rechtmissbrauch.de
- http://www.rechtsmissbrauch.de
Zum Gesamtverzeichnis
aller Artikel -http://www.melhorn.de/about/index3.htm
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Leseempfehlung: www.melhorn.de/Kostenerstattung und www.rechtsmissbrauch.de und www.melhorn.de/KostenII/