Amtsgericht
Stuttgarter Straße 7-9
73430 Aalen
2.9.04
3 C 968/01
Silvia Melhorn ./. Südd. Krankenversicherung
Der Klägerin ist
aufgegeben worden, die Portokosten konkret zu beziffern und nachzuweisen.
Nun ist es nach Wissensstand der Klägerin unmöglich, Fortokosten anders
nachzuweisen, als durch die Zahl der eingereichten und mit Schriftsatz vom 11.2,04
als Beweis angebotenen Schriftsätze.
Danach hat die Klägerin bis 11.204
36 Schriftsätze eingereicht und machte wegen deren Umfang und Mehrfachfertigung
dafür 36,- Euro geltend. Inzwischen sind in der Sache weitere Schriftsätze bei
Gericht eingegangen.
Dem Gericht genügt dies jedoch nicht zur Glaubhaftung.
Der die Schriftsätze verschickende Ehemann der Klägerin und Unterzeichner
dieses Schreibens versichert daher an Eides statt, dass wenigstens die genannten
36,oo Euro Porto angefallen sind.