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AG Garmisch-Partenkirchen (7 C 241/93): Die betroffene Versicherung wurde verurteilt, an die Patientin des Heilpraktikers DM 623,50 nebst Zinsen seit dem 22.07.1992 zu bezahlen. Erwähnenswert bei diesem Urteil ist, daß
die betroffene Versicherung gegenüber der Patientin bereits in einem
anderen Verfahren unterlegen ist und trotzdem die weitere Rechnung nicht
zahlen wollte. Die Versicherung legt es offensichtlich darauf an, jede
einzelne Rechnung erst nach Klagen bezahlen zu müssen, ohne hierbei
zu berücksichtigen, daß die Kosten des Verfahrens und die Zinsen auch
zu Lasten der gesamten Versicherten gehen. Offensichtlich wird das
Ziel verfolgt, die Versicherten damit "klein zu halten" und
aus dem Wissen heraus, daß die wenigsten Versicherten den Weg zum Gericht
wagen.
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