VITORGAN ARZNEIMITTEL GMBH
Brunn
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FAXMITTEILUNG
Datum: 05.05.2003 Dr.Br/Pe
An:
Herrn
Wolf-Alexander
Melhorn
Heilpraktiker
Schlosssteige 21
73479 Ellwangen
Fax: 07961/54634 Seiten: 2
Abs.: Dr. G.-U. Brillinger
Betreff:
Ihre Anfrage vom 02.05.2003
Sehr geehrter Herr
Melhorn,
in
Ihrem Fax hatten Sie uns darauf hingewiesen, dass es im Gutachten von Herrn Dr.
Schmiedel vom 31.03.2003 heißt, dass NeyTabs® Thymum, NeyTabs® Pneumum
und Revitorgan Nr. 4 Nahrungsmittelergänzungen sind. Dies ist schlichtweg falsch.
NeyTabs® Thymum, NeyTabs® Pneumum und alle anderen NeyTabs®-Präparate,
wie auch Revitorgan Nr. 4 Dilution sind homöopathische Arzneimittel, die als zugelassen
gelten und deren Nachregistrierung beantragt ist. Die entsprechenden Bearbeitungsnummern
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für diese Präparate
sind:
NeyTabs®
Thymum 0867756
NeyTabs® Pneumum 0867868
Revitorgan Nr. 4 Dilution
0850276
Eine
gutachterliche Stellungnahme, wie Sie sie bei Gericht verlangen wollen, ist gar
nicht notwendig, da die Rechtslage ganz eindeutig ist.
Die Tatsache,
dass einzelne Präparate von uns nicht in der Roten Liste aufgeführt sind, hat
nichts mit ihrem Status als Arzneimittel zu tun, sondern ist eine Kostenfrage.
Die Eintragung in die Rote Liste ist ja nicht kostenfrei, aus diesem Grunde muß
überlegt
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werden, ob sich die Eintragung
in die Rote Liste für uns lohnt. Eine Nichteintragung in die Rote Liste ist also
eine Entscheidung der Geschäftsführung und besagt nichts darüber, dass das Präparat
nun kein Arzneimittel ist.
Mit freundlichen
Grüßen
vitOrgan Arzneimittel GmbH
Dr. G.-U. Brillinger
Wiss. Leiter