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Das bundesdeutsche
Rechtssystem
- Beutestück der Anwaltschaft
Der
Rechtsmissbrauch der Rechtsanwälte im fragwürdigen Rechtssystem
der BRD
Eine gezielte 'Engpaß-Politik'
gegen die Gerichtsbarkeit führt zu system- und grundrechtswidrigen
Anwaltsprivilegien
Grundrechtswidrige
Einkommensprivilegien verhindern qualitätssteigernden Wettbewerb
Die
'Beihilfe' der Richterschaft.
Vorstellung
einer wettbewerbsgerechten Gebührenrechnung für Anwälte.
Lernt
Gutes zu tun,
sorgt für Gerechtigkeit
Jesaja 1,17
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Anwaltspflicht

Es ist Ihr
Privileg, sich informieren zu düfen
- aber auch
Ihr Recht, dies nicht zu tun!
Bei Zweifeln
fragen Sie dann weiterhin Ihren Arzt oder Apotheker!

Der
Volksmund sagt treffend: Der Fisch stinkt vom Kopf her
Wer wach durch das Leben
geht, kann mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zuständen
in der Bundesrepublik nicht zufrieden sein! Änderung tut Not, doch
die Strukturen sind verkrustet, die Meinungen verhärtet und jeder
scheint nur selbstsüchtig um das eigene Wohl bemüht - wohl auch
Folge zunehmender Kinderlosigkeit dieser Gesellschaft
Nicht
Gesetz und Justiz
machen einen Rechtsstat aus,
sondern Gerechtigkeit
1.
Besorgt euch Berufspolitiker!
Die werden eurem Volk die Illusionen erzeugen.
2.
Gebt den Engstirnigen ein wenig Macht
- sie werden Eure für sich selbst verteidigen!
3.
Tötet die Ideale,
aber nicht die Idealisten
- sie sind die Narren eurer Macht!
4.
Gewährt Hoffnung auf Demokratie
doch lasst sie niemals wirklich zu
- es kostet euch die Macht!
5.
Das Volk lasst hungern
- wonach immer! -
nur darf es nicht verhungern
- sonst reißt es euch in Stücke!
6.
Teilt Hoffnung aus auf ferne Zukunft
- es schützt die Privilegien eurer Gegenwart!
7.
Wer um sein Überleben kämpft,
den kümmern keine Machenschaften!
Daher beschäftigt sie mit Überleben
8.
Zerstört die Glaubwürdigkeit anderer
- es ist das Gift, das eure Macht zersetzt!
9. Redlichkeit verdirbt die Macht!
10.
Nicht die Macht ist das Übel einer Gesellschaft.
sondern die Gier danach!
11.
Demut ist der wahre Ausweis des Mächtigen
- nicht das Geklingel seiner Insignien!
12.
Selbstlosigkeit durchlöchert das Gefäß der
Macht!
13.
Nächstenliebe ist der Schlüssel wahrer Macht!
14.
Herzlosigkeit führt in die Ohnmacht aller!
15.
Der Idealist sei Spurensucher,
nie aber Wegbereiter einer Macht
- er könnte ihr gefährlich werden!
16.
Sorgt dafür,
dass aus Enttäuschung nur wenige
wählen gehen
-
es wird euch eure Macht erhalten!
"Dem
Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank
der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung
von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk
, as im marxistisch- liberalistischen Parteienstaat eine völlige
Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer
und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger
Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher
Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken
sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig
erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren,
bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt,
sondern vor allem auf dem Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung
und nationalsozialistischem Rechtsdenkens."
( Raeke, Mitverfasser
des Rechtsberatungsgesetz in Juristische Wochenzeitung ( JW ) 1939, S.1844;
zitiert von dem erfolglosen Kämpfer gegen das Rechtsberatungsgesetz,
Dr. Egon Schneider - vormals Richter am OLG Köln - im Mitteilungsblatt
des Deutschen Rechts ( MDR, 30.Jahrgang Heft 1/1976 S.1) ( nachträgl.
Hervorhebungen) .
Das in Verbindung mit den Nürnberger
Rassegesetzen am 13.12.1935 erlassene Gesetz hieß damals: "Verhütung
von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung". Dadurch
sollten vor allem die Juden und regimekritischen Anwälte von der
Rechtsberatung ausgeschlossen werden. Jüdische Anwälte und Richter,
die ,,aus rassischen Gründen'' nicht mehr tätig sein durften,
konnten aufgrund der Ausführungsbesstimmungen meist auch anderen
Juden nicht mehr vor Gericht beistehen. Sogar der kostenlose Beistand
war untersagt, denn es sollte verhindert erden, dass in das NS-Regime
nicht eingebundene Juristen sog. "Volksschädlingen" und
sonstigen "Staatsfeinden" bei ihrer Verteidigung zur Seite stehen.
Nach 1945 wurden zwar die Ausführungsbestimmungen aufgehoben, doch
das NS-Gesetz selbst blieb. Dabei hätte auch das Gesetz aufgehoben
werden müssen! Dadurch haben heute die Rechtsanwälte das Monopol
auf Rechtsberatung, ein in Europa einmaliges Privileg. Sogar Rat und Hilfe
durch freiwillige Organisationen und selbstloses bürgerliches Engagement
sind untersagt.

Koalitionsvertrag
einer frühereren Bundesregierung
Präambel
Die Koalition von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist eine Koalition
der Erneuerung. Erneuerung ist nicht allein Aufgabe des Staates. Wir brauchen
dazu den Willen und die Bereitschaft aller gesellschaftlicher Kräfte.
Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wird
die Erneuerung gelingen.
Ziffer
VIII. Sicherheit, Toleranz und Demokratie
1.12 Modernisierung von Verfahren und Institutionen der Justiz
... Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 soll den gesellschaftlichen
Bedürfnissen angepasst werden. "
Falsch!
Dieses Gesetz müsste ersatzlos abgeschafft werden,
da grundrechtswidrig wegen Art. 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs 1
GG !

Vorwort
Im Folgenden werden
Mängel des deutschen Rechtssystems behandelt. Um das bundesdeutsche
Rechtssystem genesen zu lassen, bedürfte es jedoch vorrangig eines
Zerbrechens der unheiligen Allianz von Richterschaft und Anwaltschaft,
die - gestützt und geschützt durch die Juristen im Deutschen
Bundestag! - zu Lasten der Rechtsfindung und der Bürgerschaft
nur darauf abzielt, sich gegenseitig zu schonen und loyal zu decken.
Änderung
ist nur möglich, wenn endlich das unsägliche und grundrechtswidrige
Rechtsberatungsgesetz abgeschafft würde, von dessen Entstehung
heute niemand mehr etwas wissen will - denn das Dritte Reich hat es für
die BRD ohnehin fast nicht gegeben.
Aber von diesem
Nazirecht profitiert die Anwaltschaft noch heute - mit Wissen und Unterstützung
der Rechtsprechung, wie des Deutschen Bundestags!
Der ehemalige
Richter am OLG Köln Dr. Helmut Kramer hat in einer ausführlichen
Ergänzung zur Begründung der Verfassungsbeschwerde vom 6.4.2000
- vorläufiges Aktenzeichen des BVerfG: AR 2398/00 - dargelegt,
dass das Rechtsberatungsgesetz wohl teilweise nichtig sei. Eine Entscheidung
ist erst in Jahren zu erwarten.
Zur heutigen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofes siehe www.melhorn.de/Nazirecht.
Eine beklemmende
Entscheidungssammlung zum Rechtsberatungsgesetz, welche die grundrechtswidrige
Privilegierung der Anwaltschaft und die eigentliche Unsinnigkeit des Gesetzes
deutlich macht, hat die Kanzlei
Dr. Klüver, Dr, Klass und Kollegen ins Internet gestellt.
Welche Auswirkungen
dieses grundrechtswidrige Nazirecht auf den Alltag hat,
belegt auch der beklemmende Bericht im Fernsehmagazin
FAKT ( ARD ) vom 20.1. 03.. Da hatte
der Energieberater
Stefan Fügner
durch geeignete Verträge mit den Stromkonzernen Kosten zu sparen.
Dadurch hatte er nicht zuletzt Betriebe vor der Schließung bewahrt
und so auch Arbetsplätze erhalten oder neu geschaffen. Die Stromkonzerne
hatten ihn daraufhin erbost wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz
angezeigt, weil solche Tätigkeit nur Rechtsanwälten erlaubt
ist - die natürlich wiederum nichts von Betriebswirtschaft und Elektrotechnik
verstehen. Dafür wurde Fügner gleichsam mit Berufsverbot bestraft,
denn es wurde ihm zuletzt vom Oberlandgericht Brandenburg am 29.8.2001untersagt:
" Beratung, Vertretung und Unterstützung bei der Uberprüfung
von Stromlieferverträgen und Stromrechnungen von Untemehmen der Energieversorgung
und bei der Neuverhandlung von Netzanschluß- bzw. Netzzugangsverträgen
anzubieten und zu gewähren. "
Aber es gibt auch
Geschehnisse, die hoffen lassen, dass sich doch mal etwas ändern
wird.
So kämpft
die Braunschweiger Anwaltskanzlei Backhau, Kramer und Pfitzinger seit
dem 4.7.03 vor dem Europäischen Gerichtshof - Beschwerde Nr. 40901/02
- Bockmann ./. Deutschland - gegen die Bundesrepublik. Ihr Mandant hatte
sich schuldig gemacht, gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.
Dafür wurden ihm rund 460 Euro Bußgeld auferlegt, das er aber
wegen eingetretener Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug ( 483 Euro )
nicht zahlen konnte. Das Amtsgericht Nürnberg ordnete daraufhin -
nach Rechtslage rechtswidrig! - eine 15-tägige Erzwingungshaft zur
Zahlung dieser Geldbuße an. Um dem außerdem kranken 'Täter'
diese Erzwingungshaft zu ersparen, beglich daraufhin die Anwaltskanzlei
diese 463 Euro. Respekt! Das ist aller Ehren wert!
Die strafwürdige
Schuld des Täters hatte darin bestanden, namens kranker und der deutschen
Sprache kaum mächtigen Flüchtlinge Beschwerde beim Sozialamt
Nürnbarg einzulegen und gegen Behördenmitarbeiter schließlich
zwei Strafanzeige erstattet zu haben. Hierzu ein Auszug aus dem lesenswerten
Schriftsatz
vom 4.7.2003:
"Bei den von dem Beschwerdeführer
bei der Erstattung von zwei Strafanzeigen vertretenen Ausländern
handelte es sich um jüdische Kontingentflüchtlinge aus Tschetschenien.
Die Aufmerksamkeit des Beschwerdeführers auf die Praktiken des Sozialamts
war anfangs geweckt worden durch den Fall des Sohnes der Mathematikdozentin
Kandelaki aus Grosny. Nach Entlassung aus stationärer Behandlung
(wegen lebensbedrohlichem Asthma) benötigte der Junge weiterhin (rezeptpflichtige)
Medikamente. Dafür war er auf die Konsultation eines Arztes angewiesen.
Das Sozialamt verzögerte die Ausstellung des dringend benötigten
Krankenscheins erst wochen- oder monatelang. Schließlich stellte
das Amt den Krankenschein aus, aber erst am letzten oder vorletzten Tag
des Quartals. Er verlor also alsbald seine Gültigkeit. Wie sich bei
anderen Flüchtlingen herausstellte, hatte diese Praxis System. In
einem weiteren Parallelfall unterbreitete der Beschwerdeführer, nachdem
beim Sozialamt erhobene Beschwerden erfolglos blieben, in Vollmacht der
benachteiligten Flüchtlinge Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des
Sozialamtes wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung.
Bei den Flüchtlingen handelte es sich um Vereinsmitglieder des Vereins
"Soziale Integration e.V."." ( S. 3 )
War es im Falle Fügner die Stromindustrie, so wurde im Fall Bockmann
das Rechtsberatungsgesetz als Berstrafungsinstrument von der Nürnberger
Verwaltung gegen einen unbequemen, aber hilfswilligen Bürger m.E.
missbraucht - und wieder spielte die Justiz in erschreckender, wie beschämender
Weise mit. Lesen
sie über diesen Fall im Internet nach!
Solches Vorgehen von
Verwaltung und Justiz ist die rechtliche Wirklichkeit in der BRD - nicht
dieser Fernsehsch... , der auf allen Kanälen der Bevölkerung
vorgaukelt, wir lebten in einem sozialen Rechtsstaat, der auch
das Interesse der 'Kleinen' und Schwachen wahre.
Vom Rechtsberatungsgesetz
sind viele Geschäftszweige betroffen, wie etwa auch Unternehmungsberatungen,
die wegen dieses Gesetzes eigentlich nicht mal einen Anspruch auf Bezahlung
hätten und - obwohl sie trotzdem für ihre Arbeit haften! - bezüglich
einer Bezahlung eigentlich dem, früher nicht einklagbaren sog. 'Hurenlohn'
der Prostituierten gleichgestellt sind.
Natürlich
liegt es nahe, einzelne Berufsgruppen einfach vom Verbot des Rechtsberatungsgesetzes
auszunehmen. Es gibt auch diesbezügliche Bemühungen von Verbänden
- aber auch eine solche Ausweitung macht das Rechtsberatungsgesetz noch
nicht grundrechtsverträglich und erst recht nicht bürgerfreundlich,
denn auch dies geschähe nur, um zeternde Berufsverbände zum
Schweigen zu bringen, ohne damit der Anwaltschaft ihr grundsätzliches
aber grundrechtswidriges Berufs- und Einkommensprivileg zu nehmen.
Wir
brauchen aber dringend mehr Recht i.S.d. Grundgesetzes in der BRD,
nicht mehr Privilegien und Ausnahmen!
Der politische
Stand im Juli 2003: Der EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat zum
Entsetzen der Rechtsanwälte angekündigt, das Monopol der Rechtsanwälte
in der Rechtsberatung verstoße gegen den freien Wettbewerb. Auch
will er die anwaltliche Gebührenordnung abgeschafft sehen, weil sie
verhindert, dass die Anwälte über den Preis konkurrieren. Die
Anwaltschaft sieht nunmehr gleichsam den Fortbestand der bundesrepublikanischen
Rechtsstaatlichkeit gefährdet, wenn auch 'Nicht'-Anwälte zukünftig
bei Gericht auftreten dürfen.
Tatsache ist,
dass sich dies selbstverständlich im freien Wettbewerb korrigiert.
Wer als Anwalt beruflich eine 'Pfeife' ist, wird es zukünftig dann
ebenso schwer haben, wie ein 'Nicht'-Anwalt, der meint, er könne
vor Gericht ein tauglicher Parteivertreter sein.
Für gewissen
'Anwaltsschutz' werden außerdem manche Richter sorgen,. Sie werden
es den 'Nicht'-Anwälten gnadenlos schwer schwer machen, um den Parteien
klar zu machen, dass es für sie besser ist, sich von einem 'ordentlichen'
Anwalt vertreten zu lassen. Wie das Vorgehen gegen 'Nicht-Anwälte
dann mal in der gerichtlichen Praxis aussehen kann, belegt das mehrjährige
Verfahren vor dem AG Aalen: Arzneimittelerstattung
in der Privaten Krankenversicherung. Es dürfte
insofern dann mal das Gleiche ablaufen, wie heute schon bei der rücksichtslosen
Konkurrenz zwischen Ärzten und Heilpraktikern, denn schließlich
geht es um Geld, und die Richter dürften sich den Juristenkollegen
der Anwaltschaft verbundener fühlen, als 'Nicht'-Anwälten oder
Prozessparteien
Aber wenigstens
das leistungsgetrennte Gebührenrecht der Anwälte wäre endlich
dem Wettbewerb überlassen und auch das grundrechtswirdrige Einkommensprivileg
der Anwälte beseitigt.


Missbrauch
der Rechtsanwälte
am fragwürdigen Rechtssystem der BRD
Das bundesdeutsche Rechtssystem
ist durch politische Gefälligkeiten zum Selbstbedienungsladen der
Anwälte verkommen. Etwa das Rechtsinstitut des gerichtlichen
Vergleiches ist ein Beispiel dafür. Die Anwaltschaft zeigt sich durch
Wohlverhalten gegenüber den Mächtigen und der Justiz dankbar,
so dass die Schwächen des Systems verdeckt bleiben. Rechtsanwaltskammer
Stuttgart und Justizministerium Baden-Württemberg ahnden durch verweigerte
oder lasche Aufsicht über die Anwälte keinen anwaltlichen Missbrauch.
Diese Vorwürfe habe ich
außerdem noch in folgenden Artikeln belegt:
Bundesgerichtshof
schützt Einkommensprivileg der Rechtsanwälte durch Nazirecht
Bundesgerichtshof schützt im 'Rechtsberatungsurteil'
(Az: I ZR 316/98) durch Nazirecht das grundrechtswidrige Einkommensprivileg
der Rechtsanwälte. Anwaltschaft gegen Verbrauchersendungen der Fernsehanstalten.
Der harte Kampf der Anwaltschaft um ihr Einkommensprivileg
Ziegen
in Ellwangen - über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung
Der 'Ellwanger Ziegenfall'. Über Machtmissbrauch,Rechtsmissbrauch
und Rechtsbeugung in Baden-Württemberg. Ein politisch begründeter
Behörden- und Verwaltungsjustizskandal
wegen 3 Ziegen.
Amtshaftung
und Staatshaftung - Rechtsmissbrauch und Machtmissbrauch gegen den Bürger
Durch Rechtsmissbrauch und Machtmissbrauch prellt die Beamtenschaft
bezüglich Amtshaftung und Staatshaftung - mit Wissen der Politik
und gedeckt durch eine bedarfsweise beamtengefällige Rechtsprechung
- den Bürger um zentrale Grundrechte (Art 20 Abs3 GG, 34 GG und 97
GG).
Prozessbetrug
eine Beleidigung? Unterlassungsklage in Ellwangen.
Vorwurf der Prozessbetrug eine Beleidigung? Die Unterlassungsklage
eines Wahlbeamten in Ellwangen und dessen satzungswidrige Vorteile bei
der Württembergischen Gemeindeversicherung. Staatsanwaltschaften
Stuttgart stellen Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme
ohne genaue Faktenkenntnis aus offenbar politischen Gründen ein.
Was dagegen einleitend
- vor allem politisch - getan werden sollte, um diese Misstände
dauerhaft anzugehen, habe ich in dem Artikel dargelegt:
Abgeordnete
und Demokratie - Parlament und Grundgesetz
Die Demokratie in der BRD ist nicht zukunftstauglich. Sie belastet
dieses Staatswesens Bundesrepublik ebenso, wie jede andere 'Demokratie'.
Ein konkreter Gesetzesvorschlag zur Reform des bundesdeutchen Parlamentarismus,
deren Notwendigkeit gerade auch die bundesdeutschen Parteispendenskandale
deutlich machen.
Gerne gebe ich
noch die Bitte des Gerichtsreporters Michael Klein vom 5.2.03 weiter:
"Ich arbeite
derzeit an einem Buch über Anwälte. Das ist meine Art, die Erfahrungen
zu verarbeiten, die ich in den letzten Jahren mit Vertretern dieses Standes
gemacht habe. Ein Kapitel des Buches wird dem so genannten 'Rechtsberatungsgesetz'
gewidmet sein, und dem Persilschein, den dieses Gesetz den Anwälten
ausstellt. Um in diesem Bereich noch etwas mehr "Futter" zu
sammeln, werde ich demnächst eine neue Seite ins Internet
stellen. Ziel der Seite ist es, Personen ausfindig zu machen, die von
Anwälten abgemahnt wurden, weil sie angeblich "Rechtsberatung"
geleistet haben und deren "Geschichte" zu archivieren."
Wer entsprechende
Erfahrungen mit Anwälten gemacht hat, möge folglich Herrn
Klein bei seiner Arbeit behilflich sein. E-mail: Michael.Klein@lans-online.de
Inhaltsverzeichnis
Teil
II. 'Engpaß-Politik' gegen die Justiz und die angebotenen Scheinlösungen
2.
Die 'Engpaß-Politik'
2.1. Die Scheinlösung der Einzelrichterentscheidung
2.2. Die Scheinlösung des gerichtlichen
Vergleiches
2.2.1. Der Vergleich - ein fragwürdiges
Rechtsmittel
2.3. Der Vergleich - der 'Betrug' der
Anwaltschaft am Mandanten
2.3.1. Die grundrechtswidrige 'Beihilfe'
der Richterschaft
2.4. Die Laufzeiten von Verfahren
2.5. Der Richter als berechenbar beeinflußbarer
Mensch
2.6. Ausblicke
Teil
III: Das bundesdeutsche Rechtswesen - das Beutestück der Anwaltschaft
3.
1. Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 und die von der Politik 'gekaufte'
Anwaltschaft
3.2 Der Anwalt als Dienstleister
3.3. Anwaltsprivileg gegen Wettbewerb
durch Leistung
3.4. Staatlich festgelegte Anwaltshonorare
sind systemwidrig
3.5. Die Höhe der Anwaltshonorare
und Art 103 Abs 1 GG
3.5.1. Zur Höhe von Anwaltshonoraren
3.5.2. Die Kostenkeule der Anwaltsgebühren
3.5.3. Eingeplante Mißbrauchsmöglichkeit
3.5.4. Gesetzliche Regelung der Anwaltshonorare
hebelt das Grundgesetz aus
3.5.5. Ein Zwangs zur Rechtsschutzversicherung?
3.5.6. Zur Erstattungspflichtigkeit
von Anwaltskosten
3.5.6.1. Zur Erstattungspflicht behördlicher
Gerichtskosten
3.6. Prozeßkostenhilfe - Soziale
Augenwischerei ?
3.6.1. Das Instrument der Prozeßkostenhilfe
3.6.2. Prozeßkostenhilfe zum Vergleich?
Teil
IV: Vorschläge zur Problemlösung
4.1. Ein rechtsstaatliches und
wettbewerbliches Lösungsmodell
4.2. Die Rechtswidrigkeit von
Gerichtsgebühren
4.3. Wettbewerbsgemäße Vorschläge
zur anwaltlichen Honorierung
4.4. Die Zuordnung von Anwälten auf
Gerichtsbezirke
Der nachfolgende Artikel wurde
aus dem Artikel "Prozessbetrug
eine Beleidigung? Unterlassungsklage in Ellwangen" ausgegliedert.
'Die Ellwanger Unterlassungsverfahren' geben dem nachfolgenden Artikel
also den ereignismäßigen Hintergrund, weshalb die im Folgenden
gemachten Links auch stets auf "Die Ellwanger Unterlassungsverfahren"
führen.
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