22.9.00Hierin werden chronologisch sämtliche
Dokumente zur Prozesskostenerstattung durch die Rechtsschutzvericherungen in der
Verfügungssache 2 O 320/98 und der Unterlassungsklage 2 O 336/98 LG Ellwangen
aufgeführt. Satzungswidrig finanziert von der Württembergischen Gemeindeversicherung,
leitete der Ellwanger Oberbürgermeister ( CDU ) diese Prozesse ein, weil
er um seine Wiederwahl fürchtete, nachdem ich ihm und der Stadtverwaltung
Ellwangen schwerste Prozeßverstösse im Verfahren 'Der
Ellwanger Ziegenfall' vorgehalten hatte.
XII.
Prozeßkostenerstattung durch Rechtsschutzversicherung und
Anzeigesachen WGV, Dr. Dieterich und Staatsanwaltschaften
Von
mir gefertigte Schreiben und Schriftsätze sind im Folgenden nicht namentlich
gezeichnet und ohne Briefkopf. Schriftstücke chronologisch
nach Ausstellungsdatum Die Seitenangaben im laufenden Text geben
die Seiten im jeweiligen Original an, um ein korrektes Zitieren zu ermöglichen. 100.
Württembergische Rechtsschutz Ablehnung
der Kostenübernahme, 20.8.1998 103.
Schriftwechsel Kanzlei Schreiben an WGV wegen Kosten Dr. Dieterich,
13.8.99 104. Schreiben Melhorn
an Aufsichtsratvorsitzenden der Württembergische Gemeindeversicherung
Schreiben an Aufsichtsratsvorsitzenden der Württembergische Gemeindeversicherung
wegen satzungswidrigen Verhaltens der WGV, 14.8.99 106.
Schreiben des Aufsichtsratvorsitzenden der Württembergische Gemeindeversicherung
Mitteilung, daß Kostenübernahme vertragsgemäß, 1.9.99 107.
Schreiben Melhorn an Geschäftsführer der Württembergischen Rechtsschutz
Schreiben, daß vertragswidrig Deckung verweigert worden sei, 2.9.99 108.
Schreiben Melhorn an Aufsichtsratvorsitzenden der Württembergische Gemeindeversicherung
Bedauern, daß ich die Vertragslage offenbar falsch gesehen hätte, 7.9.99 109.
Schreiben des Geschäftsführers der Württembergischen Rechtssc
Mitteilung, mir sei vertragsgemäß Deckung verweigert worden,
10.9.99 110. Schreiben Melhorn
an Geschäftsführer der Württembergischen Rechtsschutz Hinweis,
daß Vertrag wohl falsch ausgelegt werde und anders abgerechnet werden müsse,
11.9.99 112. Schreiben des
Geschäftsführers der Württembergischen Rechtssc
Mitteilung, daß vorliegend keine Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung,
sondern Sache der Haftpflichtversicherung, 27.9.99 113.
Schreiben an Württembergische Gemeindeversicherung Bitte
um Übernahme der Kosten der Unterlassungsverfahren durch die WGV-Haftpflichtversicherung,
30.9.99 116. Württembergische
Gemeindeversicherung an Melhorn Ablehnung einer Kostenübernahme,
6.12.99 117. Württembergische
Rechtssschutz wg Kostenübernahme, 20.4.00 118.
Anzeige - Az 113 Js 53675/00 - gegen WGV und Dr. Dieterich vom 12.7.00 119.
Einstellungsverfügung - Az 113 Js 53675/00 - in Sachen WGV und Dr. Dieterich vom
26.7.00 121.
Eingangsbestätigung - Az 113 Js 53675/00 - in Sachen WGV und Dr. Dieterich vom
26.7.00 122. An
Präsidenten des OLG Stuttgart wg Einstellungsverfügung - Az 113 Js 53675/00 -
in Sachen WGV und Dr. Dieterich vom 8.8.00 123.
Antwort des Präsidenten des OLG Stuttgart wg Einstellungsverfügung - Az 113 Js
53675/00 - in Sachen WGV und Dr. Dieterich vom 15.8.00 124.
Beschwerde gg Einstellungsverfügung - Az 113 Js 53675/00 - in Sachen WGV und Dr.
Dieterich vom 20.8.00 125.
Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - Az: 23 Zs 1186/00
- vom 14.9.00 126.
An Generalstaatsanwaltschaft wg Beschwerdebescheid, 19.9.00 127.
An Generalstaatsanwalt Jung wg Generalstaatsanwaltschaft, 19.9.00 128
Generalstaatsanwaltschaft auf Schreioben vom 19.9.00, 27.9.00 |