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Ziegen
in Ellwangen
- über
Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch
und Rechtsbeugung
Der 'Ellwanger
Ziegenfall'. Über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch
und Rechtsbeugung in Baden-Württemberg.
Ein politisch
begründeter Behörden- und Verwaltungsjustizskandal
wegen 3 Ziegen.
Parteilichkeit
des Regierungspräsidiums und der baden-württembergische Verwaltungsjustiz.
Nötigender
Missbrauch durch Zwangsgelder wegen grundrechtswidriger Ausgestaltung
des Landesvollstreckungsgesetzes Baden-Württemberg.
§124VwGO
Baden-Württemberg als Beispiel verfehlter CDU/FDP-Rechtspolitik
und geplanter Rechtsänderungen durch die SPD-Bundesregierung.
Gerichtlicher
Fristenmissbrauch zur Rechtsverhinderung.
Lernt Gutes zu
tun,
sorgt für Gerechtigkeit
Jesaja 1,17

Es ist
Ihr Privileg, sich informieren zu düfen
- aber
auch Ihr Recht, dies nicht zu tun!

Der
Volksmund sagt treffend: Der Fisch stinkt vom Kopf her
Wer wach durch das
Leben geht, kann mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Zuständen in der Bundesrepublik nicht zufrieden sein! Änderung
tut Not, doch die Strukturen sind verkrustet, die Meinungen verhärtet
und jeder scheint nur selbstsüchtig um das eigene Wohl bemüht
- wohl auch Folge zunehmender Kinderlosigkeit dieser Gesellschaft
"Macht
ermöglicht es, Dinge zu bewegen. Macht ist positiv,
ihr Missbrauch verabscheuungswert"
Wendelin Wiedeking
Vorstandsvorsitzender der Porsche AG
Ein dummer Mensch?
Ein weiser Mann?


Aktion:
Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik
am Tod Tausender!
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60
Die Bundestagsabgeordneten könnten durch Wahrnehmen ihrer
Aufsichtspflicht jährlich Hunderttausende vor dem Killer Nr.
1 - die Herz-/Kreislaufbeschwerden - schützen, aber sie überlassen
es vorsätzlich der Bürokratie, das wichtigste aller Herzmittel-
das Hormon Strophanthin - zum wirtschaftlichen Vorteil der Großpharmaindustrie
aus dem Markt zu drängen.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Am
1.3.08 habe ich in Sachen Strophanthin nun als 'öffentliche
Petition’ eingereicht:
"Der
Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen
Beschränkungen zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen
werden;
2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht
zu entlassen ist."
Begründung
und vertiefte Ausführungen unter
http://www.melhorn.de./Petition/
Nach
meiner Anrufung des EU-Parlaments in Brüssel
konnten Sie diese Petition im Internet mitzeichnen unter
Der
Erfolg dieser Petition könnte auch mal über Ihr Leben
oder das Ihrer Angehörigen und Bekannten entscheiden!


Nicht
Gesetz und Justiz
machen einen Rechtsstat
aus,
sondern Gerechtigkeit

Chronologische Auflistung aller Akten
in den Schriftstückeverzeichnissen I - XI:
Schriftstückeverzeichnisse:
I.
Klagevorverfahren
II.
Hauptsacheverfahren und Verfassungsbeschwerde
III.
Nachprozessuale Vorgänge
IV.
Wiederaufnahmeverfahren
V.
Zwangsvollstreckungsschutz Nr. 1.
VI.
Zwangsmaßnahmen u.a.
VII.
Petition 12/0 4008 Landtag Baden-Württemberg
VIII. Antrag 6 K 3114/98 auf Untersagung
der Eintreibung eines Zwanggeldes von 4000.-DM
IX. Antrag auf Zwangsvollstreckungsschutz
gegen Beitreibung von 4000.-DM Zwangsgeld
X.
Petition Nr. 12 / 052792 an den Landtag Baden-Württemberg
XI. Bilder und Lagepläne

Inhaltsverzeichnis
Begriffe:
Meine
Familie - überhaupt ein 'Justizopfer'?
Was
ist überhaupt ein 'Justizopfer'?
Das 'Gesetzesopfer'
Das 'Behördenopfer'
Das
'Rechtsprechungsopfer'
Zusammenfassung
Ziegenhaltung und Kommune
1.
Unsere Ziegenhaltung
2. Zur Wohnlage
3. Übliche Rechtslage bei Geruchsbelästigungen
4. Der 'Ellwanger Sonderfall'
5. Die Manipulation der Stadt durch ihre
Verfügung
6. Weitere rechtliche Manipulationen
der Stadt Ellwangen
Verwaltungsjustiz; Sippenhaft; Verfassungsbeschwerden
7. Das Prozessverhalten der Verwaltungsjustiz
7.1.
Das Verfahren 6 K 4976/96 VG Stuttgart gegen die Verfügung der Stadt
7.1.1. Für Oberbürgermeister
gelten vor dem Verwaltungsgericht andere Gesetze
7.1.2. Das Verwaltungsgericht
übergeht der Stadt ungünstiges Beweismaterial
7.1.3. Entscheidung auf falscher
Rechtslage durch missbräuchliche Sachverhaltsauslegung
7.2. Das Antragsverfahren
auf Zulassung der Berufung im Verfahren 6 K 4976/96 VG Stuttgart
7.2.1. Die "Irrtums"- Konstruktion
durch den Verwaltungsgerichtshof
7.2.2. Die abwegige Logik-Konstruktion
des Verwaltungsgerichtshofes
7.2.3. Ziegenkäse und richterlicher
Sachverstand
7.2.4. Die gerichtliche Missachtung
zivilprozesslicher Beweisvorschriften
7.2.5. Der Verwaltungsgerichtshof
erfindet Sachverhalt
7.2.6.
Die Verfassungsbeschwerde
gegen den Nichtannahmebeschluss des VGH - 8S 2832/97 - 1 BvR 2471/97
7.3. Die Wiederaufnahmeverfahren
( Restitutionsklage) 6 K 642/98 VG Stuttgart
7.3.1. Das Verwaltungsgericht und
der Bebauungsplan
7.3.2. Vorsätzliche Benachteiligung
durch das Verwaltungsgericht?
7.3.3. Vorsätzlich falsche
Wertung des amtlichen Lageplan im Wiederaufnahmeverfahren
7.3.3.1. Der Schuppen als angebliche
Remise im Verfahren 6 K 4976/96
7.3.3.2. Die Hinhaltetaktik der
Stadt Ellwangen
7.3.3.3. Falsche Rechtsanwendung
bezüglich einer Urkunde
7.4. Zur Befangenheit des Einzelrichters
am Verwaltungsgericht Stuttgart
7.4.1. Der Richter entschied über
den gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag selbst
7.4.2. Angeblicher Rechtsmissbrauch
durch Beleidigungen
7.5. Meine PKH-Anträge auf
Zulassung zur Berufung
7.6. Antrag auf einen Notanwalt - Die 'Sippenhaftentscheidung' des
Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg
7.6.1. Zur grundrechtswidrigen Einführung
des § 124 a VwGO
7.6.2. Grundrechtswidrige Verweigerung
eines Notanwaltes wegen angeblichem Fristablauf
7.6.3. Rechtswidrige Behandlung des
Antrages auf Wiedereinsetzung
7.6.4. Der Verwaltungsgerichtshof
vertritt das Prinzip der Sippenhaft
7.7. Die Verfassungsbeschwerde gegen
das Urteil 6 K 642/98 VG Stuttgart - 1 BvR 372/00
Folgerungen für den
Rechtsstaat BRD
8.
Versagen der Fachaufsicht
9. Das Beschneiden des Rechtsweges
10. Erleichterter Mißbrauch
durch Anwaltspflicht
11. Behördlicher 'Anwaltskauf'
?
12. Rechtsstaatlichkeit in der BRD und
ihre Zukunft
Willkür durch Zwangsmaßnahmen;
Sippenhaft; Verfassungsbeschwerde
13.1.
Die rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen der Stadt Ellwangen
13.1.1. Das Gehalt meiner Frau
als angebliches Einkommen von mir
13.1.2. Die 'Sippenhaft-Verfügung'
der Stadt Ellwangen
13.1.3. Die 'Sippenhaft-Unterstützung'
des Regierungspräsidiums Stuttgart
13.2. Der 'Sippenhaft - Beschluss'
- 6 K 3791/97 VG Stuttgart
13.3. Das Verfahren 6 K 3114/98
VG Stuttgart gegen die Zwangsgelder
13.3.1. Die Rechtswidrigkeit der
städtischen Zwangsgeldandrohung von 6000.-DM
13.3.2. Die Verdrehung des Sachverhaltes
durch das Verwaltungsgericht Stuttgart
13.4.
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil 6 K 3114/98 VG Stuttgart-- 1 BvR 647/00
14.1.
Die Falschangaben der Stadt Ellwangen
14.2. Die grundrechtswidrige Verletzung
der Kinder durch die Verfügung der Stadt
14.3.
Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 437/00 gegen die Verfügung der Stadt
vom 14.2.00
16.1. Behördlicher 'Zwang' zum
Rechtsbruch
16.2. Zwangsmaßnahme zur
rechtswidrigen Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses
16.3. Das Regierungspräsididum
spielt beim Rechsverstoß mit
16.4. Der Petitionsausschuss als letzte Hilfe?
16.5. Der Petitionsausschuss
will sich belügen lassen!
16.6. Das Vorgehen der Stadt Ellwangen
gegen den Ausschuss
16.7. Der Landtag wertet rechtsstaatliches
Vorgehen gegen Amtsmissbrauch als bestrafungswürdigen "Widerstand"
16.8. Kontenpfändung und obrigkeitsstaatlicher
Gehorsam der Badischen Beamtenbank
16.9. Die Vereinbarung zwischen
Parlament und Verwaltung
16.10. Die scheindemokratische
Entscheidung des Ausschusses

Begriffe
Meine
Familie - überhaupt ein 'Justizopfer'?
Seit Veröffentlichung
dieses Artikels habe ich mancherlei 'feedback' erhalten. Positives, wie
Negatives. Das war nicht anders zu erwarten und sollte so auch sein. Wie
anders kann eine Diskussion aufkommen, wenn kein Engagement erzeugt wird?
Kürzlich rief mich jedoch
ein Journalist an, der sich bereits ausführlicher mit dem 'Ziegenfall'
beschäftigt hatte. Er hatte sich sogar an Behörden in anderen
Bundesländern gewandt und angefragt, wie eigentlich dort entschieden
worden wäre. Korrekterweise erhielt er dort jeweils die Antwort,
in einem 'Allgemeinen Wohngebiet' sei nun mal keine Ziegenhaltung zulässig.
Nachdem in meinem Fall das Verwaltungsgericht bestätigt habe, dass
hier ein 'Allgemeines Wohngebiet' zu unterstellen sei, sei folglich auch
die Einschaltung des Ordnungsamtes richtig und entgegen meiner Darlegung
auch keineswegs eine Nachbarschaftsklage erforderlich gewesen.
Behörden haben
nach dem Verständnis vieler nun mal immer recht. Wenn außerdem
viele das Gleiche sagen, muss es ohnehin richtig sein!
Hier aber hatten die Befragten
außerdem noch wirklich alle recht - sage auch ich! Das wusste ich
auch von Anfang an, denn ich war schließlich schon vor Klageerhebung
im Besitz der maßgeblichen Rechtskommentare und kann diese mit Gewißheit
ebenso richtig interpretieren, wie ein Jurist! Trotzdem hatte ich umfangreich
prozessiert und auch viel Geld für die verlorenen Gerichtsverfahren
bezahlt! Außerdem hatte ich danach viel Zeit für die Anfertigung
dieses Ziegenfall-Artikels verwendet und behaupte darin, meiner Familie
und mir sei - mit einem politischen Hintergrund - in ganz schlimmer Weise
Unrecht geschehen.
Aus all dem leitete sich für
den anrufenden Journalisten nun die, für Dritte zwangsläufig
berechtigte Frage an mich ab: Wieso fühlen Sie sich bei dieser Rechtslage
eigentlich als Justizopfer und stellen das auch noch ins Internet?
Ohne bösen Willen des
Fragestellers war ich damit in der Rolle des uneinsichtigen Querulanten,
eines offenbar Verbitterten, der sich für seine gerechtfertigte Niederlage
nun gleichsam auch noch durch 'Pamphlete' rächen will. Obwohl doch
offensichtlich ich mich von Anfang an rechtswidrig verhalten hatte, wie
die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Ellwanger Verwaltung gesetzestreu und
pflichtgemäß bestätigt haben soll!
Demnach war und bin eigentlich
ich der 'Schuldige'! Hatte ich nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
doch in sturer Unbelehrbarkeit und Rechthaberei weiterhin die Gerichte
bemüht, hatte die pflichtgemäße Erfüllung von Gesetzen
auch nach ordentlichem Richterspruch verweigert, so dass schließlich
notwendig sogar Zwangsmaßnahmen gegen mich eingeleitet werden mussten,
um 'endlich' dem Gesetz Genüge zu leisten!
Allenfalls bin ich - nach all
dem - folglich Opfer meiner eigenen geistigen Unzulänglichkeit und
meines sozialwidrigen Grundverhaltens; bin ich einer jener Frustrierten,
die nicht verlieren können und diese Fehlleistung dann durch emotionale
Ausbrüche an die Öffentlichkeit kompensieren wollen (müssen)!
Mithin wäre
eher ich ein Fall für den Psychiater.
Gewisslich jedenfalls kein Justizopfer
- eher die Justiz ein Opfer von mir!
In dem halbstündigen Telefonat
mit diesem Journalisten klärte sich das dann zwar schnell auf, aber
es blieb mir das Wissen, dass seine anfängliche Sicht der Dinge fraglos
von anderen geteilt wird.
Zumindest von jenen, die ich
heute angreife. Und diese wiederum werden das ihre tun, diesen Eindruck
bei Dritten - insbesondere Journalisten - noch zu festigen - schon damit
alles beim Alten bleibt. Ist es für diese Staatsvertreter doch oft
ganz besonders wichtig, das Bild unseres Staates unbefleckt zu halten.
Das verleitet sie nicht selten dazu, Mängel des Systems notfalls
mit Gewalt 'unter den Teppich zu kehren', weil Änderungen ihre eigene
Machtstellung und -ausübung gefährden oder gar in Frage stellen.
Um es vorweg zu nehmen: Natürlich
sind meine Familie und ich die 'Opfer', denn die entscheidende Voraussetzung
für eine gegenteilige Annahme ist, dass die Landes- und Kreisstraße
Schloßsteige, in der wir wohnen, tatsächlich als Straße
einem "allgemeinen Wohngebiet" zuzuordnen ist - und dies von Anfang an
auch ganz offensichtlich gewesen sein soll.
Sobald jedoch - fraglos richtigerweise!
- davon ausgegangen wird, dass eine viel befahrene Landes- und Kreisstraße
baugebietlich nicht mehr einem 'Allgemeinen Wohngebiet' ( mit seiner 30km/h-Begrenzung
und verkehrsberuhigerter Lage ) zuordenbar ist, sondern eine solche Straße
schon aufgrund ihrer Verkehrsbelastung in Wirklichkeit dem - hier - angrenzenden
'Mischgebiet' zuzuschlagen wäre, fällt die obige Argumentation
meiner Gegner in sich zusammen! Die Schloßsteige, nur etwa 5m von
meinem Haus entfernt, hat jedoch ein so hohes Verkehrsaufkommen,
dass ich wegen des Straßenlärms in meinem Arbeitszimmer durchgehend
die Fenster geschlossen halten muss.
Aber wenn in unserem Rechtsstaat
eine Rechtsgrundlage her muss, wird selbst so was plötzlich als
"Allgemeines Wohngebiet" behandelt!
Genau das wussten damals auch
alle beteiligten Juristen! Aber es sollte nun mal der Wille meines Nachbarn,
des amtierenden Oberbürgermeisters ( CDU ) durchgesetzt werden.
Die Stadt Ellwangen legte deshalb
das Baugesetzbuch beharrlich falsch aus und stellte rechtswidrig den Sachverhalt
tendenziös bis falsch dar. Der Oberbürgermeister trug wissenlich
dem Gericht falsch vor.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart
wiederum überging im Prozess rechtswidrig ihm vorliegendes Beweismaterial
dafür, das es sich hier baurechtlich nur um ein Mischgebiet handeln
konnte. Es führte insbesondere auch keinen Ortstermin durch, wertete
den Mangel an Zeugen für die Gegenseite bewusst auch nicht zu meinen
Gunsten, sondern flüchtete sich argumentativ wegen der angeblichen
Geruchsbelästigung in die abwegige und hergeholte Begründung,
dass man schon vom Ziegenkäse her wisse, dass Ziegen einen Eigengeruch
hätten - was natürlich nichts über das Ausmaß einer
Geruchsbelästigung sagt.
Dem baden-württembergischen
Verwaltungsgerichtshof genügte es dann sogar, dass solche Geruchsbelästigungen
nur einfach behauptet werden - zu beweisen sind sie vom Behauptenden angeblich
nicht! Das Verwaltungsgericht ging außerdem von einer falschen Bebauung
der Schloßsteige aus und überging beharrlich, dass eine Land-
und Kreisstraße wie die Schloßsteige mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen
schon per se nicht als "Allgemeines Wohngebiet" eingestuft werden kann.
Nur so konnte das Verwaltungsgericht
damals dann überhaupt zu dem Urteil kommen, hier sei von einem "Allgemeines
Wohngebiet" auszugehen und damit Ziegenhaltung unzulässig. Kein versehentliches,
sondern m.E. ein gewolltes Fehlurteil!
Nur wenn die heutige Wertung
vom "Allgemeinen Wohngebiet" also richtig wäre - und wirklich nur
dann! - wäre mein Wollen also von Anfang an falsch gewesen und könnte
man heute die obigen Vorwürfe gegen mich erheben! Weil dies aber
nachweisbar nicht der Fall ist und um dies jedermann nachvollziehbar zu
machen, lege ich die nachfolgende Dokumentation vor!
Besonders beschämend für
diesen Rechtsstaat finde ich dabei, dass fraglos aus politischen Gründen
und weil es sich beim Initiator des Ziegenverbots um den Ellwanger Oberbürgemeister
(CDU ) handelt, danach alle das ihre taten - wie etwa auch der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof - diese m.E. gewollte Fehlentscheidung mit allen
Mitteln durchzusetzen und meinen anhaltenden rechtlichen Widerstand dagegen
dann in einer rechtsstaatlich teilweise unglaublichen Art und Weise niederzumachen.
Dieses Geschehen wirft dem
Leser hoffentlich die Frage auf: Wie ist derartiges zu unterbinden!
Um diese Fragestellung dabei
auch definitorisch klarer abzugrenzen, stelle ich der Dokumentation noch
eine Begriffsabklärung voraus, denn die Grenzen zwischen Behörden-,
Gesetzes- und Justizopfer sind teilweise fließend. Solche Begrifsabklärung
mag dem Betroffenen gleichgültig sein, aber wer solche Unterscheidungen
macht, dem wird nachvollziehbarer, wer in der Lage oder (behördlichen/politsichen)
Pflicht ist, solche Misstände abzustellen und was im Einzelnen getan
werden sollte.
Was
ist überhaupt ein 'Justizopfer'?
Nach meinem Verständnis
ist der Begriff 'Justizopfer' ein sprachlicher Oberbegriff, unter dem
sich alles versammelt, das mit Gesetz und Rechtsprechung zu tun hat. Hier
hilft eine begriffliche Aufteilung in
'Gesetzesopfer',
'Behördenopfer'
und 'Rechtsprechungsopfer'.
Das
'Gesetzesopfer'
Jene, denen von den Gerichten
etwas abgesprochen oder nicht gewährt wird, weil dies vom Gesetzgeber
her so vorgeschrieben ist, verstehen sich zwar so, sind genau genommen
aber keine 'Justizopfer'. Hier bindet das Gesetz vielmehr nur eindeutig
den Richterspruch, so dass Gesetzgebung ( Legislative ) und Rechtsprechung
( Judiakative ) vom Betroffenen fälschlich in einen Topf geworfen
werden!
Tatsächlich ist der Benachteiligte
in solchem Fall kein Opfer der Rechtssprechung, sondern ein 'Gesetzesopfer'
- Opfer unzulänglicher Gesetzgebung.
In solchen Fällen haben
demnach auch die Gesetzgeber - die Parlamente - Abhilfe zu schaffen, um
dem Bürger einen ordentlichen Rechtsstaat zu gewährleisten!
Diese Forderung an die Parlamente
gilt auch und gerade dann, wenn sich der Gesetzgeber um eine solche Gesetzeskorrektur
dennoch 'mann(frau)haft' drückt und sich dann erst durch die Verfassungsgerichtsbarkeit
vorhalten läßt, grundrechtswidrige Gesetze erlassen zu haben.
Beispiele dafür gibt es genug, die auch und gerade den Einzelnen
benachteiligt haben.
Das
'Behördenopfer'
Dünkel, Unfähigkeit
und Machtbedürfnis der ausführenden Staatsorgane lassen den
Bürger im Missbrauchsfall zum 'Behördenopfer' werden.
Doch auch hier liegt streng
genommen kein 'Justzopfer'-Status vor, denn Gesetz und Rechtsprechung
sind im Kern eindeutig gegen solchen Missbrauch. Die Gesetzeslage ist
daher auch meist eindeutig und nicht zu beanstanden, wird aber von der,
dem Bürger angeblich 'dienenden' Verwaltung missachtet oder missbraucht,
etwa indem Ermessensspielräume unverhältnismäßig
ausgereizt werden, Gesetze ermessensmäßig falsch ausgelegt
werden u.ä. .
Dem kommt dabei begünstigend
entgegen, dass ein Beamter keine strafbare Rechtsbeugung begeht, selbst
wenn er vorsätzlich das Gesetz falsch anwendet. Strafbare Rechtsbeugung
können nur Staatsanwälte und Richter begehen - doch wurde deshalb
in der BRD noch nie einer verurteilt! Das spricht für sich.
Behördenwillkür und
-Missbrauch kommt ferner entgegen, dass die zuständigen Parlamente
- bis auf die kommunalen Ebenen hinab - heute längst, bislang unbeanstandete
Satzungen oder Verordnungen erlassen haben, wonach die Bearbeitung der
Dienstaufsichtsbeschwerde ( DAB ) eines Bürger dann für diesen
sogar kostenpflichtig ist - meist entsprechend seinem Einkommen! - wenn
sie abgelehnt wird.
Es ist natürlich ein unglaublicher
Vorgang, dass sich der Behördenapparat solchermaßen Dienstaufsichtsbeschwerden
vom Hals hält, aber gegen solche Satzungen kann man nur im ersten
Jahr nach ihrem Erlass anklagen - auch dies ein trüber Aspekt von
BRD-Rechtsstaatlichkeit.
Aus eigenem Erleben weiß
ich außerdem, dass der in der DAB Beschuldigte in der Regel die
gegen ihn erhobene Beschwerde selbst bearbeitet und auch den Bescheid
vorbereitet, den der eigentlich Zuständige dann nur noch unterzeichnet.
Da ist natürlich keine objektive Prüfung zu erwarten.
Erschwerend kommt systemgemäß
hinzu, dass sich natürlich kein Behördenleiter dem diesntaufsichtsrechtlichen
Eingeständnis ausgesetzt sehen will, dass er sein Amt nicht 'im Griff'
habe. Also wird von ihm bedarfsweise geschönt, so weit dies irgend
geht. Sein Vorgesetzter hat das gleiche Problem. Insoweit sind in der
Regel alle und immer bereit, 'Deckung' zu geben.
Die Zahl erfolgreicher Dienstaufsichtsbeschwerden
ist somit verschwindend gering - was der Öffentlichkeit dann den
behördenseitig gewünschten Eindruck vermittelt: Wir haben in
der BRD den fast perfekt funktionierenden Staat.
Natürlich könnte
der glanzvolle 'Behördenlack' auch von 'bösen' Beamten selbst
dadurch abgekratzt werden,dass sie mit ihrem Fachwissen an die Öffentlichkeit
gehen, so das allgemeine Bewußtsein schärfen und Unwissenheit
über die bestehenden Mängel beseitigen.
Auch dem ist jedoch systemgemäß
heute vorgebeugt.
Hierfür nenne ich beispielhaft
den Bereich des baden-württembergischen Kultusministeriums, in dem
meine Frau als Studienrätin tätig und ich somit auch über
deren Kollegen, sowie durch meine Patienten, die Lehrer sind, einen recht
guten Einblick habe.
Danach hab eich keinen Zweifel,
dass die Lehrerschaft - Stichwort: PISA-Studie - eigentlich manches klar-
und richtigstellen könnte, was in der Konsequenz aber dem Ansehen
von Verwaltung und Politik nachteilig wäre. Die Eltern der betroffenen
Schüler wären an einer Abstellung solchermaßen bekannt
gewordener Fehlleistungen der Oberschulämter wie des Ministeriums
zwar interessiert - das beweist die Aufregung um die PISA-Studie - doch
den Lehrern ist ein Maulkorb vorgehängt. Sie sind zum Schweigen verpflichtet!
Wer mit seinen eigenen oder Problemen der Schule an die Öffentlichkeit
geht, dem wird nämlich unnachsichtig ein Disziplinarverfahren angehängt,
was in der Konsequenz Folgen für die weitere Beförderung hat!
Welcher Lehrer soll sich da
noch für die Wahrheit stark machen wollen? Viele - insbesondere die
erfahrenen - haben daher frustriert resigniert. Wer aufmuckt - wie dies
meine Frau schon unter Hinweis auf die Gesetzeslage als gewählte
Frauenvertreterin tat - wird bei der Befördungsbeurteilungen niedergemacht.
Schließlich gilt es nicht, das Schülerinteresse zu wahren oder
Mängel abzustellen, wie sie in der PISA-Studie offenkundig wurden,
sondern den Apparat geschmeidig und angepasst zu halten. Nur so bleibt
alles fest im Griff von Verwaltungsspitze und Politik und nur so bleibt
deren oftmals fachliche Unfähigkeit der Öffentlichkeit und insbesondere
dem Wähler verborgen.
Eine Sonderstellung haben hierbei
die Staatsanwaltschaften, die durch ihre Entscheidung über die Aufnahme
von Ermittlungen gegen einen Verdächtigen oder die Einstellung eines
Verfahrens gleichsam am Rechtsprechungsprozess beteiligt sind - weshalb
ihr Handeln auch als sog. Rechtsbeugung mit Strafe bedroht ist.
Die angebliche Keule "Rechtsbeugung"
erweist sich in der Praxis jedoch als der weiche Gummihammer einer Faschingsveranstaltung,
ist nichts als eine papierene Worthülse, sobald die weisungsgebenden
Vorgesetzten der Generalstaatsanwaltschaft oder des Justizministeriums
ihren Einfluss geltend machen. Dann wird im Ergebnis der Staatsanwalt
in der Regel das tun ( müssen), was ihm aufgegeben oder als Handlungsziel
signailiert wurde. Sonst wird ihm der Fall einfach entzogen. Wenig hat
diese Macht- und Einflussverhältnisse so deutlich gemacht, wie die
rechtsstaatlich beschämenden Vorgänge um den CDU-Spendenskandal
mit Altbundeskanzler Dr. Kohl.
Daraus lässt sich nur
ableiten:
Fach- und Rechtsaufsicht
im Beamtenapparat funktionieren heute nur, soweit dies den Führungsspitzen
und wegen deren politischer Berufung insbesondere der Politik dienlich
ist - nicht dem Gesetz!
Das
'Rechtsprechungsopfer'
Zu den 'Rechtsprechungsopfern'
zähle ich jene, die ein Opfer der Rechtsprechung geworden sind, also
der richterlichen Falschanwendung der Gesetze.
Das muss nicht immer Rechtsbeugung
sein - also die vorsätzlich oder grob fahrlässige falsche Anwendung
von Recht - sondern kann sich auch in einer richterlichen Falschdeutung
oder Fehlauslegung von Zusammenhhängen ausdrücken. Letzteres
ist dem Justizsystem durchaus nicht fremd, weshalb es schließlich
die Institution der Berufung an das nächst höhere Gericht gibt.
Aber auch diesbzeüglich
surde inzwichen das System aufgeweicht und hat sich vieles zum Negativen
verkehrt, indem die Anrufung der Berufung während der letzten Jahrzehnte
teils unmöglich gemacht wurde, teils erheblich erschwert. So sitzen
heute ind er Berufung beispielsweise vielfach nur noch Einzelrichter über
einen Fall zu Gericht, wo früher eine Kammer entschied.
All dies läuft unter dem
Vorwand der Rechtsveinfachung, der Gerichtsentlastung und was sich sonst
für Floskeln verwenden lassen. Tatsächlich höhlt all dies
das Gesetz aus, wie es in Kentnnis der Missbräuche des Dritten Reiches
1945 ursprünglich ausgelegt war! Einige Beispiele finden Sie auch
unter "Amts- und Staatshaftung - Der Betrug am Bürger"
oder unter "Anwaltschaft und Rechtssystem
der BRD "
Ein besonders krasses Beispiel
ist mir jedoch die missbräuchliche Anwendung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes,
mit der das Bundesverfassungsgericht in seiner Wächterfunktion über
die Rechtsprechung heute längt zur politikgesteuerten Verwaltungsmaschinerie
umfunktiniert wurde, von dessen Missbrauch die Verfassungsrichter zwar
sicher wissen, es aber offenbar nicht verhindern können(wollen).
Der 'Ziegenfall' beweist dies mehrfach.
Meine Familie wurde - wie oben
schon dargelegt - in vielfacher Hinsicht ein Opfer der Rechtsprechung
in Baden-Württemberg, denn die ordentlich angerufene Verwaltungsgerichtsbarkeit
verweigerte sich aus m.E. offenkundig politischen Gründen ihrer eigentlichen
Aufgabe, die augenscheinliche Behördenwillkür zu unterbinden.
Insofern scheint mir der Vorwurf
berechtigt, meine Familie und mich als Justizopfer in mehrfacher Hinsicht
zu sehen. Machen Sie sich, lieber Leser, nun bitte eine eigene Meinung.

Zusammenfassung
der Ereignisse
In unserer Hobby-Ziegenhaltung
für meine allergischen Kinder demonstrierte die Ellwanger Stadtverwaltung
Macht. Der amtierende Oberbürgermeister ( CDU ) ist mein Nachbar
und mit mir seit Jahren politisch verfeindet.
Mit unwahren Sachargumenten
verbot mir daher die Stadt die Ziegenhaltung. Das Regierungspräsdium
deckte dies. Das Verwaltungsgericht verdrehte im Prozess einseitig den
Sachverhalt, ging von einer falschen Rechtslage aus und wies so die Klage
ab. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte zwar einen 'Irrtum', ließ
aber - m.E. eine politische Entscheidung! - keine Berufung zu.
Meine Wiederaufnahmeklage
wurde erstinstanzlich durch wiederum einseitige Rechtsauslegung abgewiesen.
Weil ich durch diese Prozesse und die Information der Medien 'Widerstand'
leisten würde, hielt der CDU-lastige Petititonsausschuss des Landtags
außerdem das grundrechtswidrig überhöhte Zwangsgeld der
Stadt Ellwangen von 4000.-DM für angemessen. Die dargelegten Sachverhalte
wurden beharrlich nicht zur Kenntnis genommen.
Das Verwaltungsgericht
wies die Klage gegen dieses Zwangsgeld teilweise ab, da ich angeblich
rechtsirrtümlich gar nicht dagegen geklagt hätte. Dabei hatte
das Gericht selbst den falschen Antrag für mich formuliert! Weiterhin
zur "Wahrung des Rechtsfriedens" wurde nun auch gegen meine Ehefrau, Rechtsnachfolgerin
im Grundbesitz, ein Zwangsgeld von 4000.-DM angedroht.
Als unmittelbare
Folge des zum 1.1.1997 eingeführten §124aVwGO Baden-Württemberg
war es mir entgegen Art 103 Abs 1 GG nicht mehr möglich, vor Gericht
rechtliches Gehör zu finden, weil dies knappe Fristen verhinderten.
Von baden-württembergischen
Behörden und Gerichten wurden meiner Familie und mir in den vielschichtigen
Verfahren dabei auch und gerade Grundrechte verweigert.
Nichts Ungewöhnliches
für die BRD, mit Gewißheit viel mehr Alltag, als die Bürger
gemeinhin wissen, denn die BRD gibt sich selbstgefällig zwar als
demokratischer Rechtsstaat, ist aber längst ein Parteienstaat, wie
es ihn lt. Grundgesetz gar nicht geben dürfte.
Das führt
zu einem besonderen Verhalten der Behörden und Gerichte
- es stellt den Rechtsstaat eigentlich auf den Kopf!
Dies läßt sich gewöhnlich
schwer beweisen - mögen das viele längst unterstellen.
Der 'Ellwanger Ziegenfall'
beweist facettenreich den Mißbrauch und die Mißachtung der
Gesetze durch Behörden und Gerichte, die beide zwar stets sehr auf
ihre Repurtierlichkeit bedacht sind, aber im Bedarfsfall hemmungslos am
Gesetz vorbei argumentieren, es falsch auslegen oder selbstherrlich einfach
vorsätzlich falsch anwenden.
Der 'Ellwanger Ziegenfall'
belegt jedenfalls nicht die einsame Entgleisung eines einzelnen
Beamten oder Richters, sondern läßt in erschreckender Weise
die Schwäche des gewachsenen Systems an sich erkennen, das heute
ohne wirkliche Kontrolle nur noch sich selbst dient und in dem der Einzelne
(Beamte, Richter ) eben sehen muss, wie er mit sich und für sich
selbst zurecht kommt und den das Gesetz daher nur noch insoweit wirklich
interessiert, wie sein Übertreten möglicherweise doch zu Nachteilen
führen könnte.
Daraus entsteht
natürlich auch ein Klima der Verzagtheit, aber ebenso der Grausamkeit
gegenüber Andersdenkenden oder -artigen oder -farbigen oder ... oder
..., das dann wieder jenen Auftrieb gibt, die ohnehin nicht mit sich und
dieser Welt fertig werden.
Der 'Ellwanger Ziegenfall'
ist insoweit ein tauglicher Spiegel dieses Staates!
Meine Absicht ist es seit Jahren,
jene in diesen Spiegel blicken zu lassen, die sich dafür interessieren.
Das sind nicht wenige, auch wenn sie weiterhin vielleicht nur schweigen!
Von denen wird aber sicher mancher darüber nachdenken und dann vielleicht
auch anders handeln, wenn er Gelegenheit dazu hat!
Und das wäre
schon genug!
Eine der gelegentlichen, anonymen
Postkarte - diesmal vom 19.4.00 - betreffend meine vielen Leserbriefe
in den Stuttgarter Nachrichten ( hier: zum 'Kopftuch-Urteil' im Fall Ludin)
stimmt auf das Folgende ein:
" Für Sie
gibt es einen guten Ratschlag.
Wenn es Ihnen im CDU-Land Baden-Württemberg nicht mehr gefällt,
gehen Sie bitte wieder dahin, wo Sie hergekommen sind. Sie sind in Ellwangen
ohnehin ein bekannter Querulant und dort wird Ihnen niemand nachtrauern.
Heilpraktiker gibt es genügend.
Ihre Beiträge sind uninteressant und das Papier nicht wert. Nehmen
Sie zur Kenntnis, dass eine Regierung stets von der Bevölkerung
gewählt wird, ob es Ihnen passt oder nicht. Mit derartigen Schmierereien
in den Stgt. Zeitungen unterstreichen Sie nur Ihre minderwertige Denkweise.
Ihr Hass auf das Christentum und in Verbindung gebrachte CDU ist nicht
zu überbieten.
Nur primitive Leute veröffentlichen die eigene Einstellung. Selbst
der geschwollene Titel eines Heilpraktikers reicht hierzu nicht. "
Tja, so ist das:
'Primitive schreiben Leserbriefe, 'Gebildete' anonyme Postkarten!
Der Arzt, Theologe und Philosoph
Albert Schweizer, 1875 -- 1965 hat solches Denken treffend kommentiert:
"Wer glaubt,
ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht."
Ellwanger Zeitungen veröffentlichen
natürlich seit vielen Jahren keine Leserbriefe mehr von mir, da sie
angeblich beleidigend u.ä. seien. Diese Leserbriefe erscheinen dann
in den Stuttgarter Nachrichten, gelegentlich auch bei der Stuttgarter
Zeitung, der Schwäbischen Zeitung oder in Sonntag aktuell.
Noch ein wichtiger
Hinweis.
Wie ich aus vielerlei Rückmeldungen
weiß, hat so mancher in der BRD Probleme mit dem Nachbarschaftsrecht,
um das es auch im folgenden Fall geht. Die Rechtsanwälte wissen in
der Regel aber wenig bis gar nichts über Nachbarchaftsrecht und ein
von ihnen geführter Prozess ist nicht selten eben deshalb für
ihre Mandanten ein besonderes wie teures Glückspiel.
Wer sich dem nicht aussetzen
will, der sollte sich daher auch als Laie schon vorher über die Rechtslage
informieren und erst dann einen Anwalt konsultieren, wenn er sich insoweit
seiner Sache schon einigermaßen sicher ist. Hierzu empfehle ich
dem Leser die, für Laien wie Juristen gleichermaßen hilfreiche
Internet-Entscheidungssammlung des Juristen Hans-Dieter Zeeck
Das Nachbarrecht für Grundstückeigentümer
Diese günstig zu erwerbende
Sammlung von bundesweit derzeit rund 350 Urteilen wird vom Autor ständig
weiter ausgebaut. Es möge sich daher auch jeder, der schon einen
Nachbarschaftsrechtsstreit ausgefochten hat - erfolgreich oder vergebens
- mit dem Autor in Verbindung setzen, damit dieser die Entscheidung etwa
für das entsprechende Bundesland einarbeiten kann. Dadurch wird im
Ergebnis eine bundesweite, immer dichtere Entscheidungssammlung aufgebaut
werden, die jedermann - insbesondere eben auch dem Laien! - zugänglich
ist. Das wiederum wird gewiss manchen Rechtsstreit verhindern und damit
manchen vor finanziellem und anderem Schaden bewahren. Und das halte ich
für wichtig!

Zum Gästebuch
http://www.gaestebuch-umsonst.ws/r/Recht.htm
(bitte geben Sie dort
mit einem Stichwort an, dass sich Ihr Eintrag auf diesen
Artikel bezieht)


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