Teil III
des Artikels
Ziegen
in Ellwangen - über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung
Der 'Ellwanger
Ziegenfall'. Über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung
in Baden-Württemberg. Ein politisch begründeter Behörden-
und Verwaltungsjustizskandal wegen 3 Ziegen.
Kommentiert und dokumentiert wird im Leitartikel das rechtswidrige Vorgehen
der Stadt Ellwangen zugunsten ihres Oberbürgermeisters ( CDU), den
angeblich meine 3 Ziegen störten. Mit amtseidwidrigem Verhalten war
die Stadt prozessual erfolgreich. Regierungspräsidium, Gerichte und
der Petititonsausschuß nahmen die vorgetragenen Verstöße
teils beharrlich nicht zur Kenntnis. Mit 4000.-DM Ordnungsgeld versucht
die Stadt grundrechtswidrig vollendete Tatsachen zu schaffen. Weitere
6000.-DM wurden angedroht. Danach wurden meiner Frau weitere 4000.-DM
angedroht.Die Tiere wurden daraufhin verkauft, mussten vom neuen Halter
aber nach 3 Wochen wegen anhaltendem 'Heimweh' sämtlich geschlachtet
werden.


Aktion:
Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik
am Tod Tausender!
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60
Die Bundestagsabgeordneten könnten durch Wahrnehmen ihrer
Aufsichtspflicht jährlich Hunderttausende vor dem Killer Nr. 1
- die Herz-/Kreislaufbeschwerden - schützen, aber sie überlassen
es vorsätzlich der Bürokratie, das wichtigste aller Herzmittel-
das Hormon Strophanthin - zum wirtschaftlichen Vorteil der Großpharmaindustrie
aus dem Markt zu drängen.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Am
1.3.08 habe ich in Sachen Strophanthin nun als 'öffentliche
Petition’ eingereicht:
"Der
Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen Beschränkungen
zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen werden;
2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht
zu entlassen ist."
Begründung
und vertiefte Ausführungen unter http://www.melhorn.de/Petition/
Wer
Veränderung will, möge sich und möglichst viele Dritte
als Mitunterzeichner registrieren.
Kosten und/oder Pflichten entstehen Ihnen dadurch keine!


Inhaltsverzeichnis
: Folgerungen für den Rechtsstaat BRD
Die Ziffern
hinter den Links geben die Nummer des Schriftstückes in den Verzeichnissen
an!
Aus dem Halten von
3 Ziegen entwickelten sich solchermaßen rechtliche Vorgänge, die bis heute
mehr als 180 Schriftstücke mit über 500 Seiten umfassen - ein völlig unverhältnismäßiger
Aufwand an Zeit und Kosten.
Aber es gilt
nun mal, Staatsmacht zu zeigen und diese dann um jeden Preis' zu verteidigen.
Dem unvoreingenommenen
Außenstehenden stellt sich daher die Frage, ob und wie derartiges eigentlich
verhindert werden kann.
Die meisten werden
in mir den Schuldigen sehen. Das lehrt mich die Erfahrung. Sie werden
aus meiner 'Uneinsichtigkeit' und 'Sturheit' fordernd ableiten, daß dem
Bürger - jedenfalls solchen wie mir! - die rechtlichen Möglichkeit genommen,
beschnitten oder zumindest so verteuert werden muß, damit
sich der 'Staat' zum einen gegen einen wie mich durchsetzt, zum anderen
durch den dazu bedarfsweise erforderlichen Rechtsmißbrauch aber nicht
noch mehr in Verruf kommt.
Diese Einstellung
wohl der Mehrheit ist nicht ungewöhnlich. Praxis ist jedenfalls,
daß in der BRD Bürger wie ich schon immer pauschal als 'Querulanten' eingestuft
wurden. Es genügt dann meist schon ein vertrauliches Telefongespräch mit
dem Hinweis auf diesen Status, damit sich die Vertreter der Staatsmacht
vorbehaltlos gefordert gesehen, mit Entschlossenheit und Härte - in der
Praxis ist dies nach meiner Erfahrung dann allerdings auch Rechtsbeugung!
- auf einen wie mich zu reagieren. Schließlich sind wir in der BRD ( leider?
) noch (!) nicht so weit, 'Quertreiber' und 'Uneinsichtige' in Lager oder
Gefängnisse stecken zu können, zumal wenn es nicht gelingt, jemanden wie
mich - etwa durch provozierten Widerstand gegen die Staatsgewalt - zu
kriminalisieren.
Solches Staatsverständnis
ist nicht aus der Welt, sondern politische Prasxis allerorten.
Fraglos wäre ich
im Dritten Reich jedenfalls im KZ verschwunden und in der DDR wohl im
Zuchthaus Bautzen. Dies versicherten mir jedenfalls Kennern der diesbezüglichen
Verhältnisse.
Um so wichtiger ist mir
daher auch, daß sich dieser Rechtsstaat Bundesrepublik die Freiheit
erhält, einen 'kleinen Mann' auch mal gegen die Hochgekommenen aufstehen
und auf so Relativem wie 'seinem' Recht beharren zu lassen.
Dabei ist es ganz
besonders wichtig, den Mitbürgern zu beweisen, daß jener, der im
Einzelfall wenigstens ein bißchen Mut mal dadurch beweist, dass sich
nicht vorschnell duckt, deshalb keineswegs in der Tragik eines Michael
Kohlhaas endet, jener fiktiven Figur der Literatur, die aus Verzweiflung
am Recht zuletzt das Gesetz bricht und dafür - fraglos zur Erleichterung
der ewig Ängstlichen und Angepaßten - dem Henker übergeben wird. Mir wurde
schon der Vergleich mit diesem Romanhelden vorgehalten. Ich halte ihn
für dumm und allenfalls für einen Beweisdie lirterarischer Unkenntnis!
8.
Versagen der Fachaufsicht
Tatsächlich funktioniert
in Baden-Württemberg bereits die Fach- und Dienstaufsicht des Regierungspräsidiums
nicht.
Dies beweist sich
mir jedenfalls dadurch, dass die Fachaufsicht des Stuttgarter Regierungspräsidiums
darin besteht, sich von der angegriffenen Kommune weitgehend unkritisch
vorgeben zu lassen, was das RP mir in seiner Entscheidung dann schreiben
solle. Dadurch wird Fachaufsicht zur bloßen Beamtenbeschäftigung, die
den hilfesuchende Bürger gewollt und disziplinierend nur unnötig Geld
kosten soll. In der BRD straft der Beamtenapparat nämlich ( noch ) nicht
durch Verhaften und Wegschließen, sondern mit der 'Kostenkeule' ( Aktenverzeichnis
Nr. III +
Nr. VI ).
Welch m.E. beschämende
Rolle das Regierungspräsidium zu spielen bereit ist, wird daran deutlich,
wie meine Widersprüche gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 4000.-
DM und einer Androhung weiterer 6000.-DM gehandhabt wurden.
Nachdem mir unter
Falschangaben über mein persönliches Einkommen von der Stadt Ellwangen
ein Zwangsgeld von 4000.-DM angedroht (069 ) worden
war, hatte ich mit Widerspruch vom 27.6.98 ( 073 ) das
Regierungspräsidium Stuttgart angerufen und dargelegt, daß hier im Hinblick
auf mein Einkommen rechtswidrig gehandelt werde.
Daraufhin wiederum
setzte mir die Stadt Ellwangen erst mal das Zwangsgeld
von 4000.-DM fest und drohte gleichzeitig weitere 6000.-DM Zwangsgeld
an ( 074 )
Mit Widerspruch
vom 30.6.98 ( 075 ) rief ich neuerlich das RP an.
Da ich mit der sofortigen
Eintreibung des Zwangsgeldes rechnen mußte, kündigte ich dabei dem RP
auch an, daß ich kurzfristig gegen die Verfügung Klage erheben würde,
wenn es nicht schnellstens entscheide. Dabei ging ich nämlich noch davon
aus, eine solche Klage werde eine aufschiebende Wirkung auf die Zwangsbeitreibung
haben - ein Irrtum, wie sich rasch erwies.
Weil seitens des
RP nichts geschah, erhob ich diese Klage ( 080 )dann
auch , woraufhin mir das RP am 31.8.99 ( 109 ) rechtswidrig
mitteilte, es werde nun über die Widersprüche nicht mehr entschieden,
weil ich auch den Petititonsausschuß des Landtags angerufen und Klage
eingereicht hätten.
Nachdem ich mit
Schreiben vom 20.5.99 ( 127 ) ( Petition Nr. 12/052792
) gegenüber dem Landtag diese Verweigerung des RP gerügt hatte bekam
ich schließlich - nach dann einem Jahr! - mit Datum vom 31.5.99 zwei Bescheide
( Ziffer 1( 128 ) + Ziffer 2 (
129 ) ): Beide Widersprüche wurden kostenpflichtig abgelehnt, weil
weiterhin mein Einkommen einfach nicht zur Kenntnis genommen wurde, sondern
das RP beharrlich von den Falschangaben der Stadt ausging .
Schließlich konnten
nur so meine Widersprüche kostenpflichtig zurückgewiesen werden!
Beiden Bescheiden
war die Rechtsmittelbelehrung angefügt, dass ich binnen Monatsfrist
klagen könne.
Als ich daraufhin
nochmals das RP anschrieb und unter Vorlage meines Einkommensteuerbescheides
für 1998 die Angaben der Stadt Ellwangen als Falschangaben widerlegte,
führte dies aber nicht etwa zu einer sofortigen Änderung der Bescheide,
sondern lediglich zu der Mitteilung ( 131 ) , die
Sachbearbeiterin sei bis Monatsende in Urlaub und im übrigen werde auf
die laufenden Rechtsmittelfristen verwiesen.
Das RP wollte also,
daß ich entweder die, wegen meines Einkommens ebenfalls rechtswidrig überhöhten
( ! ) Widerspruchsgebühren bezahlte und damit zugleich eine Vorentscheidung
für die laufende Klage - 6 K 3114/98 VG Stuttgart - gegen das Zwangsgeld
fällte ( Aktenverzeichnis Nr. VIII
) - oder daß ich nochmals Klage erhob!
Natürlich hätte
statt der abwesenden Sachbearbeiterin auch ein anderer auf dem RP über
den Sachverhalt entscheiden können ( müssen ). Dies besonders,
weil bekannt war, dass die Stadt Ellwangen bereits die Eintreibung des
rechtswidrig hohen Zwangsgeldes betrieb!
Aber so viel Bürgernähe
zu erwarten, ist naiv!
Als ich u.a. dies
in den Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18.8.99 (
152 ) geltend machte, teilte mir der Regierungsvizepräsident im Schreiben
vom 14.9.99 ( 146 ) mit, diese Entscheidung sei damals keineswegs
eilbedürftig gewesen und der von mir jetzt angegriffene Mitarbeiter
habe daher insoweit korrekt gehandelt.
Behörden und
ihre persönlich von solchen Maßnahmen unbelasteten Mitarbeiter
haben ersichtlich ein anderes Verständnis solcher Vorgänge.
Eine weitere Besonderheit
beider Widerspruchsbescheide bestand darin, daß über den Widerspruch
vom 27.6.98( 073 ) eigentlich gar nicht mehr entschieden werden durfte.
Schließlich war die Androhung eines Zwangsgeldes von 4000.-DM durch dessen
nachfolgende Festsetzung überholt, und nachdem ich diese Festsetzung im
Widerspruch vom 30.6.98 ( 076 ) angegriffen hatte,
erübrigte sich eine kostenpflichtige Entscheidung über den Widerspruch
vom 27.6.98 eigentlich, denn daraus leitete sich rechtlich nichts mehr
ab.
Aber das RP rechnete
offenbar damit, ich würde nun auch noch gegen den Bescheid zum Widerspruch
vom 27.6.98 klagen, mit der Folge, mangels Rechtsschutzbedürfnis dann
natürlich kostenpflichtig - Streitwert 4000.-DM! - abgewiesen zu werden.
Nachdem ich schon 'keine
Ruhe gab', sollte ich also wenigstens für meine Unbotmäßigkeit bezahlen
müssen!
Nur - wo bleibt
da der Rechtsstaatsgedanken entsprechend Artikel 20 Abs 3 GG?
Und zu was taugen eigentlich die geleisteten Amtseide?
An der Bearbeitung
dieser Dienstaufsichtsbeschwerde durch den Vizepräsidenten des Regierungspräsidenten
wird m.E. ganz allgemein die Überheblichkeit sichtbar, mit der sich
der Beamtenapparat gegen 'freche' Bürger wie mich loyal abschirmt.
Zwar waren mal bei
Dienstantritt Amtseide geschworen worden und außerdem bestimmt
der - offenbar vergessene - Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz:
"Die Gesetzgebung
ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
aber im behördlichen Alltag
scheint all das lästiger Formelkram, sobald die Stühle erklommen
sind und danach nur noch gegen amtsinterne Dritte und insbesondere gegen
Außenstehende verteidigt werden müssen!
Daraufhin habe ich dem Vizepräsidenten
des RP in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.10.99
( 155 ) pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen. Er habe falsche Rechtsbelehrungen
erteilt, den Sachverhalt grob falsch dargestellt - und dann danach beurteilt!
- und sich m.E. in vielfacher Hinsicht seiner Verpflichtung zu korrekter
Dienst- und Fachaufsicht entzogen, um seine Mitarbeiter vor Disziplinarmaßnahmen
zu schützen und die dem Regierungspräsidium leidige Angelegenheit
'unter den Teppich zu kehren'.
Eine ernsthafte Prüfung
meiner Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich eigentlich nicht erwartet.
Dazu ist m.E. die Selbstgefälligkeit solcher Beamtenstrukturen in
der Regel zu groß, sowie die erfahrungsgewachsene Gewißheit
der Beamten, dass es in erster Linie nur auf amtsinterne Loyalität
ankommt, sowie insbesondere das Wohlwollen des/der jeweiligen Vorgesetzten.
Mit dem 'Rest der Welt' kommt man danach dann schon klar.
Daher war ich weniger auf das
Ergebnis auch dieser Dienstaufsichtsbeschwerde gespannt, als vielmehr
auf ihre ablehnende Begründung.
Der Bescheid
vom 26.11.99 ( 167 ) fiel dann durch den Regierungspräsidenten
Dr. Andriof erwartet dürftig aus:
" auf Grund Ihres Schreibens
vom 19.10.99 ergeben sich keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt.
Die Erledigung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Hellberg-Schmucker
und Herrn Anders durch das Schreiben von Herrn Regierungsvizepräsident
Dr. Rapp ist in keiner Weise zu beanstanden...
Ihre gegen Herrn Regierungsvizepräsident
Dr. Rapp erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde muss ich deshalb zurückweisen.
"
Wenn das nicht Selbstbewußtsein
ist!
Pflichtwidrig interessierte
also weiterhin nicht, dass das gegen mich verhängte Zwangsgeld nach
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundrechtswidrig, da
unverhältnismäßig war. Auch war weiterhin niemand bereit,
endlich mein tatsächliches Einkommen zur Kenntnis zu nehmen.
Ersichtlich schien nur eines
wichtig: Strafen und meinen 'Widerstand' dagegen niederknüppeln.
Was kümmerte es da schon, dass dies im Ergebnis verbotene Sippenhaft
war und etwa gegen international eingegangene Verpflcihtungen der Bundesrepublik
verstieß.
Welch 'staatsmämmische'
Genugtuung der Präsident des RP dabei m.E. empfand, macht mir jedenfalls
der eigentlich überflüssige, weitere Text dieses Schreibens
vom 26.11.99 ( 167 ) deutlich:
" ...Zwischenzeitlich
hat Ihnen der Petitionsausschuss mitgeteilt, dass das Vollstreckungsverfahren
nicht bis zur Beschlussfassung durch den Petitionsausschuss aufgeschoben
werden kann. Deshalb müssen Sie auch damit rechnen, dass die Vollstreckung
des festgesetzten Zwangsgeldes fortgeführt wird. Darüber ist
die Stadtverwaltung Ellwangen informiert. Mit Schreiben vom 16.9.99
wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium keine Veranlassung
sieht, auf die Stadt Ellwangen in dieser Sache einzuwirken."
Auch gegen Herrn Dr. Andriof
werde ich daher noch Dienstaufsichtsbeschwerde wegen pflichtwidriger Verweigerung
seiner Dienstaufsicht erheben. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand,
der pflichtgemäß willens ist, den gordischen Knoten zu durchschlagen,
in dem die Behörden geistig gefesselt scheinen.
9.
Das Beschneiden des Rechtsweges
In Baden-Württemberg
wurde 1997 § 124 a VwGO neu eingeführt, nach dem die Berufung vom
Verwaltungsgerichtshof jeweils erst zugelassen werden muß. Der 'Ellwanger
Ziegenfall' beweist, welcher Rechtsverlust dies für den Bürger in Wirklichkeit
bedeutet und welche Möglichkeiten zur Manipulation sich damit Verwaltung
und Justiz eröffnen - was sich durch Nichtzulassung eines Berufungsverfahrens
allerdings gleichzeitig weitestgehend vertuschen läßt.
10.
Erleichterter Mißbrauch durch Anwaltspflicht
Ein weiterer Verlust
an Rechtstaatlichkeit ist den Bürgern dadurch entstanden, daß das seit
1997 erforderliche Zulassungsverfahren nach § 124 a VwGO nicht mehr
von der Partei selbst geführt werden darf, sondern nur noch von einem
Rechtsanwalt.
Den Rechtsanwälten
ist damit vom Gesetzgeber ein weiteres Einkommensprivileg zugeschanzt
worden, denn Rechtsgewinn oder gar ein Mehr an Rechtssicherheit bedeutet
das Anwaltsprivileg im Verwaltungsgerichtsverfahren so wenig wie im Zivilgerichtsverfahren.
Kritische Anwälte und Richter räumen das auch ein.
Tatsächlich erkauft
sich der Staat durch Gewährung des Anwaltsprivilegs heute nur noch die
Willfährigkeit der Anwaltschaft, der es - das bundesdeutsche Recht will
das so! - gleichgültig sein kann, ob ein Mandant prozessual erfolgreich
ist oder nicht. Damit ist die Anwaltschaft als die eigentlich gefährlichen
Justizkritiker ruhig gestellt und bedarfsweise weiß es ein Anwalt durchaus
zu vermeiden, den Finger in eben jene 'Wunde' eines Verfahrens zu legen,
die ersichtlich als schonungsbedürftig angesehen wird. Anwälte bestätigen
dies auch vertraulich.
Zur Vertiefung dieser
Problematik des bundesdeutschen Rechtssystems verweise ich auf meinen
Artiikel auf dieser Homepage:
Anwaltschaft und Rechtssystem
'Clevere' Anwälte
verstehen jedenfalls selbst aus der Änderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
zusätzliches Geld zu machen.
Da ich wegen des
'Ellwanger Ziegenfalles' für den Antrag auf Berufung einen Anwalt benötigte,
hatte ich verschiedene Anwaltskanzleien auf Mandatsübernahme angesprochen.
Es gab welche, da
hätte bereits die Entscheidung der Mandatsübernahme Geld gekostet, indem
sie vorher eine kostenpflichtige Prüfung der Erfolgsaussicht durchführen
wollten. Andere wiederum machten es direkter: Sie forderten wegen des
nur geringen Streitwertes von 2000.-DM vorab ganz unverblümt - eigentlich
verboten! - die Vereinbarung eines Sonderhonorars dafür, daß sie den Fall
übernehmen. Begründung: Mit der nunmehrigen Änderung der Zulassung zur
Berufung sei das Verwaltungsrecht noch viel schwieriger und zeitaufwendiger
geworden. Nur für Spötter sei angemerkt, dass diese Regelung
nach dem Wilen des Gesetzgebers eigentlich eine Vereinfachung des Rechtswesens
darstellt! In Wirklichkeit nutzen Anwälte die Gunst der Stunde, um
unverschämt abzukassieren.
Zuletzt fand ich
allerdings dann doch eine Kanzlei, die mir auf Anfrage schon am Telefon
sagte, selbstverständlich verlange sie kein Sonderhonorar - und die mich
dann auch vertrat.
11.
Behördlicher 'Anwaltskauf' ?
In Verwaltungsgerichtsverfahren
muß ein Anwalt nicht bei einem Verwaltungsgericht zugelassen sein. Abhängigkeiten
bestehen jedoch auch dort, nur sind sie undurchsichtiger.
Verwaltungsrecht
gilt als besonders 'schwierig' und es gibt nur wenige spezialisierte Kanzleien.
Es ist daher schon lange ( immer?) so, daß diese Kanzleien nur selten
für den 'Normalverbraucher' tätig werden - es sei denn, er bezahlt ein
'angemessenes' Sonderhonorar! Ansonsten wird man freundlich von der Kanzlei
beschieden, daß sie gewöhnlich die jetzt zu verklagende Kommune bezw Behörde
vertrete und daher das Mandat leider nicht übernehme könne, um "Interessenkonflikte"
zu vermeiden.
Natürlich bestehen
rechtlich solche "Interessenkonflikte" nicht - aber es klingt
zumindest gut. In Wahrheit will man die Kommune nicht als potentiellen
Dauerklienten verlieren und unterläßt daher alles, das kommunales Wohlwollen
gefährden könnte.
Im Klartext 'kaufen'
sich die Behörden sog. 'Topkanzleien' also gleichsam durch bevorzugte
Beauftragung und haben so die Gewähr, daß ihnen gegen den Bürger dann
nicht plötzlich eben diese Top-Juristen gegenüberstehen. Daß und in welcher
Höhe dafür auch von den Behörden Sonderhonorare gezahlt werden, läßt sich
allenfalls vermuten.
Zunächst mal
ist eigentlich zu fordern, dass die Behörden sich in Prozessen selbst
vertreten müssten. Diese sind schließlich in aller Regel mit
ausgewählt guten Juristen bestückt, die folglich selbst vor
Gericht vertreten könnten.
Aber dem steht offenbar
entgegen, dass dies in der Konsequenz zunächst mal das Prozeßrisiko
des Bürgers absenken würde. Schließlich sind die anwaltlichen
Gebühren auch wirksame Zuchtpeitsche gegen widerstandswillige Bürger.
Vor allem aber stehen
dann die behördlichen Juristen plötzlich gegen die Anwälte
und beide ziehen dann keinesfalls mehr in eine Richtung! Das Ergebnis
mancher Auseinandersetzung würde damit anders ausfallen und sicherlich
deutlich werden, dass und wie die Behörden teilweise gegen den Bürger
arbeiten.
Staatsverdrossenheit
soll aber bekanntlich nicht gefördert werden!
Also hebt man nicht
die Qualität beamtlicher Arbeit an, sondern die Hürde des Bürgers,
gegen Mißbrauch vorzugehen.
.Um aber wenigstens
die oben genannten Interessenkonflikte geringer zu halten, bietet sich
als wirksame Problemlösung für mehr bürgernahe Rechtsstaatlichkeit
wenigstens an, daß durch Gesetz den Behörden untersagt wird,
eine Kanzlei - nicht nur einen Anwalt daraus! - in einem Jahr mehr als
ein Mal zu beauftragen.
Das wäre ein
Gewinn an Rechtssicherheit und führte auch und gerade bei den Behörden
zu mehr rechtsstaatlichem Verhalten, denn diese müßten dann
endlich auch die von ihnen gehätschelten 'Top-Juristen' fürchten.
12.
Rechtsstaatlichkeit in der BRD und ihre Zukunft
Natürlich könnte
auch bei der Qualität der Rechtsprechung selbst angesetzt werden,
denn Art 20 Abs 3 GG und Art 97 GG geben der Rechtsprechung - zusammen
mit Art 103 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes -
bemerkenswert klare Richtlinien.
Art 20 Abs 3 Grundgesetz
besagt:
" Die Gesetzgebung
ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Der Bürger hat hierdurch
seine rechtsstaatliche Sicherheit, daß ihm auch wirklich Recht zuteil
wird - jedenfalls auf dem Papier.
Art 97 GG besagt:
" Die
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen."
Von diesem Artikel des Grundgesetzes
wird in aller Regel aber leider nur der erste Teil beachtet: " Die
Richter sind unabhängig..." Der Rest des Satzes wird nach meinem
Eindruck jedenfalls dann willig übergangen, wenn gegen einen Richter
der Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben wird, denn die Rechtsbeugung als
Straftat kennt zwar das Strafrecht ( § 336 StGB ) - aber nicht die
rechtliche Praxis! Es wurde nach meinem Wissen in der BRD jedenfalls noch
nie ein Richter wegen Rechtsbeugung bestraft - und das ist Beweis genug
für eine unglaubliche Heuchelei.
Dabei schützen Art 20
Abs 3 GG und Art 97 GG eigentlich den Bürger vor richterlicher Willkür
und Rechtsmißbrauch.
Mehr braucht ein Rechtsstaat
jedenfalls nicht, nachdem das Bundesverfassungsgericht außerdem eine
klare Rechtsprechung zu Art 103 Abs 1 GG entwickelte, der besagt:
"Vor
Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
Wie der 'Ellwanger Ziegenfall'
und auch sonstige, in dem Artikel
Amts-
und Staatshaftung - Der Betrug am Bürger
vorgestellte Rechtsfälle
beweisen, sieht die juristische Praxis in der BRD jedoch anders aus:
"Anspruch auf rechtliches
Gehör" hat der Bürger zwar laut Grundgesetz - doch leiten
sich aus diesem Anspruch nicht immer auch die zugehörigen Rechte
für ihn ab!
Die BRD ist dadurch längst
ein Scheinrechtsstaat geworden, der sich mit erhobenem Zeigefinger nur
deshalb über Drittstaaten und deren Justiz erheben kann, weil man
im eigenen Land die Mißstände nicht wahrhaben will. Tatsächlich
greifen Fach- und Dienstaufsicht nicht oder nur unendlich zäh und
die strafrechtliche Praxis verweigert sich.
Deshalb angerufene
Petitionsausschüsse erklären sich allerdings für unzuständig.
Es sind dabei nicht die menschlichen
Schwächen und deren Auswirkungen, die erschrecken oder empören.
Es ist vielmehr die Selbstverständlichkeit, mit der es geschieht
und die eigene Hilflosigkeit, dies hinnehmen zu müssen
All dies läßt sich
durchschaubar auf einen gemeinsamen Nenner bringen:
Unsere
Demokratie wird
zugunsten der Herrschaft Weniger
durch Ermöglichen und Vertuschen von bedarfsweisem Mißbrauch
schrittweise aufgehoben.
Das ist auch keine Polemik.
Die Bundesrepublik hatte sich - vor allem nach dem Zusammenbruch des Dritten
Reiches - sehr gute Gesetze geschaffen! Diese werden jedoch seit Jahren
konsequent aufgeweicht, um Mißbrauch vertuschen zu können.
Die Gesetze
bleiben auf dem Papier bestehen,
werden aber bedarfsweise nicht oder falsch angewendet.
Das geschieht
nach meiner Erfahrung jedenfalls immer dann,
wo und wie es der Politik und ihren Wortführern dienlich ist.
Wie weit und wie selbstverständlich
sich dies alles fehlentwickelt hat, wird beispielsweise daran deutlich,
dass die Württembergische Gemeindeversicherung - satzungswidrig!
- dem Ellwanger Oberbürgermeister ( CDU ) private Unterlassungsverfahren
gegen mich finanzierte, was die Solidargemeinschaft der Beitragszahler
der WGV - Private wie Kommunen - rund 12 000.-DM kostete. Siehe hierzu
"Amtsvorteile und Justizskandal:
'Die Ellwanger Unterlassungsverfahren', Kapitel 11.
Das schonungslose Offenlegen
des 'Ellwanger Ziegenfalles' im Internet soll erkennen lassen, wo in diesem
Staat eine Änderung ansetzen muß, denn sicher gibt es mit mir
noch manchen, der nicht nur als Lippenbekenntnis die Ansicht vertritt,
die Vertreter des Staates müßten unnachsichtig gezwungen werden,
wahrhaftig und vor allem rechtsstaatlich zu handeln.
Nur das stellt sicher,
daß der Bürger tatsächlich jenes Recht bekommt, das ihm
auf dem Papier zusteht.
Diese Minderheit von Gleichgesinnten
soll sich der Notwendigkeit zum Handeln bewußt werden und jeder möge
das Seine tun, einen vielleicht kleinen, aber in der Summe doch wichtigen
Beitrag zur Erhaltung der Rechtstaatlichkeit zu leisten.
Die Notwendigkeit zu solchem
Handeln beweist sich mir dadurch, daß ich auf meiner Homepage nicht
etwa eine Fülle verschiedener Fälle aus der ganzen BRD zusammentragen
mußte, um Beweis für meine Folgerungen und Forderungen anzutreten.
Das ist deshalb besonders
wichtig, weil gegen bundesdeutsche Fallsammlungen des Systemversagens
die Gegner jeglicher Änderung seit jeher gefeit sind.
Sie wissen sich solche Aufzählungen
von Versagensbeispiele sogar noch durch den Hinweis nutzbar zu machen,
es gebe schließlich immer und überall menschliches Versagen,
was aber noch nicht das System an sich in Frage stelle, sondern allenfalls
bedauerlicher Ausdruck gerade seiner 'Lebendigkeit' sei. Motto: Wo nicht
gehobelt wird, da fallen keine Späne - so dumm ein solches Argument
in sich auch ist!
Die in meiner Homepage außer
dem 'Ellwanger Ziegenfall' noch vorgestellten Fälle erlebten jedoch
eine Person bezw eine Familie, an einem Ort
- und es kann wohl keiner geltend machen, Unrechtsdenken balle sich nun
mal leider ganz besonders in Ellwangen.
Außerdem geht es bei dem
Geschilderten um weitgehend banale Interessen meiner Familie. Eigentlich
hat das Erlebte nichts Ungewöhnliches oder gar Bekämpfensnotwendiges
und eben deshalb beweisen die hier aufgezeigten Geschehnisse, daß
im Kern eben doch das System selbst faulig ist.
Die angeprangerten Vorgänge
lassen sich jedenfalls nicht beschönigen, sondern fordern nur noch
die Frage heraus:
Soll diese Demokratie
eigentlich erhalten bleiben, indem in Zukunft noch wirkliche Rechtsstaatlichkeit
gewährt wird?
Mir scheint diese Frage längst
mit einem NEIN beantwortet:
Die BRD
driftet ab in Nepotimus und Oligarchie
( = Vetternwirtschaft und Herrschaft einer kleinen Gruppe, die
nicht notwendig die Elite eines Volkes ist )
Sehr
geehrte Leser,
wenn Sie der Ansicht sind, der obige Artikel sollte anderen Lesern über
die Suchmaschinen leichter zugänglich werden, so können auch
Sie dazu beitragen, sofern Sie eine eigene Homepage ( HP ) haben.
Homepages
werden im Internet heute in der Regel nur noch über Suchmaschinen
gefunden, die ständig das Internet durchsuchen. Ein wichtiges
Kriterium für solche Suchmaschinen ist, wie häufig eine
HP im Internet verlinkt ist. Je häufiger ein link gesetzt wurde,
desto 'höher' rangiert diese HP bei der Informationsausgabe in
solchen Suchmaschinen und wird so von Interessierten leichter gefunden.Wenn
Sie also eine HP haben und die Verbreitung dieses Artikels fördern
wollen, so setzen Sie bitte am Ende Ihrer eigenen HP nur einfach nachfolgenden
link :
|