Teil VI
des Artikels
Ziegen
in Ellwangen - über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung
Der 'Ellwanger
Ziegenfall'. Über Machtmissbrauch,Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung
in Baden-Württemberg. Ein politisch begründeter Behörden-
und Verwaltungsjustizskandal wegen 3 Ziegen.
Kommentiert
und dokumentiert wird im Leitartikel das rechtswidrige Vorgehen der Stadt
Ellwangen zugunsten ihres Oberbürgermeisters ( CDU), den angeblich
meine 3 Ziegen störten. Mit amtseidwidrigem Verhalten war die Stadt
prozessual erfolgreich. Regierungspräsidium, Gerichte und der Petititonsausschuß
nahmen die vorgetragenen Verstöße teils beharrlich nicht zur
Kenntnis. Mit 4000.-DM Ordnungsgeld versucht die Stadt grundrechtswidrig
vollendete Tatsachen zu schaffen. Weitere 6000.-DM wurden angedroht. Danach
wurden meiner Frau weitere 4000.-DM angedroht.Die Tiere wurden daraufhin
verkauft, mussten vom neuen Halter aber nach 3 Wochen wegen anhaltendem
'Heimweh' sämtlich geschlachtet werden.


Aktion:
Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik
am Tod Tausender!
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60
Die Bundestagsabgeordneten könnten durch Wahrnehmen ihrer
Aufsichtspflicht jährlich Hunderttausende vor dem Killer Nr. 1
- die Herz-/Kreislaufbeschwerden - schützen, aber sie überlassen
es vorsätzlich der Bürokratie, das wichtigste aller Herzmittel-
das Hormon Strophanthin - zum wirtschaftlichen Vorteil der Großpharmaindustrie
aus dem Markt zu drängen.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Am
1.3.08 habe ich in Sachen Strophanthin nun als 'öffentliche
Petition’ eingereicht:
"Der
Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen Beschränkungen
zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen werden;
2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht
zu entlassen ist."
Begründung
und vertiefte Ausführungen unter http://www.melhorn.de/Petition/
Wer
Veränderung will, möge sich und möglichst viele Dritte
als Mitunterzeichner registrieren.
Kosten und/oder Pflichten entstehen Ihnen dadurch keine!


Inhaltsverzeichnis:
Der 'Ellwanger Ziegenfall' bei Medien,Landtag, Regierung und Parteien
15.
Der 'Ellwanger Ziegenfall' und die Medien
16.
Der 'Ellwanger Ziegenfall' und der Landtag von Baden-Württemberg
16.1. Behördlicher 'Zwang' zum Rechtsbruch
16.2. Zwangsmaßnahme zur rechtswidrigen Beseitigung
des Rechtsschutzbedürfnisses
16.3. Das Regierungspräsididum spielt beim Rechsverstoß
mit
16.4. Der Petitionsausschuss als letzte Hilfe?
16.5. Der Petitionsausschuss will sich belügen
lassen!
16.6. Das Vorgehen der Stadt Ellwangen gegen den Ausschuss
16.7. Der Landtag wertet rechtsstaatliches Vorgehen gegen
Amtsmissbrauch als bestrafungswürdigen"Widerstand"
16.8. Kontenpfändung und obrigkeitsstaatlicher Gehorsam
der Badischen Beamtenbank
16.9. Die Vereinbarung zwischen Parlament und Verwaltung
16.10. Die scheindemokratische Entscheidung des Ausschusses
17. Der 'Ellwanger Ziegenfall', die Parteien und die
baden-württembergische Regierung
18. Mein Vergleichsvorschlag zur Erledigung der Streitfälle
Die Ziffern
hinter den Links geben die Nummer des Schriftstückes in den Verzeichnissen
an!
15.
Der 'Ellwanger Ziegenfall' und die Medien
Besonders an dem 'Ellwanger
Ziegenfall' ist nicht, daß für 3 Ziegen in rechtsmißbräuchlicher
Weise ein solcher Aufwand getrieben wurde. Rechtsmißbrauch geschieht
sicher überall in der BRD, in mehr oder weniger ausgeprägter
Form. Macht verlockt nun mal dazu und besonders dann, wenn ein Volk wohlstandsgeprägt
so unkritisch vor sich hinlebt wie das unsere und seine Ideale nur noch
im Materiellen verwirklicht sieht.
Das Ungewöhnliche des
'Ellwanger Ziegenfalles' liegt für mich darin, daß ich diese
Vorgänge nachvollziehbar belegen kann. Das ist nicht selbstverständlich,
denn gewöhnlich wird vieles bis alles dafür getan, solche Vorgänge
nicht bekannt werden zu lassen.
Es empört natürlich
manche bereits, Staatsdienern ein Interesse daran zu unterstellen, Mißbrauch
zu vertuschen. Schließlich gibt es Mißbrauch angeblich nicht
oder nur äußerst selten und zudem sind alle bemüht, ihn
zu verhindern.
Wie töricht solch staatsidealisierendes
Wunschdenken ist, macht bereits deutlich, daß der Rechtsstaatsgedanken
in meinem Falle heute nicht etwa dadurch verteidigt wird, daß das
ersichtlich unrichtige und fehlerhafte Urteil des Verwaltungsgerichtes
Stuttgart gemäß dem neuen Sachverhalt nun im laufenden Wiederaufnahmeverfahren
einfach berichtigt wird. Alle Argumentation der behördlichen Prozeßgegner
zielt vielmehr nur darauf, 'zur Rechtssicherheit' auch ein solches Fehlurteil
bestehen zu lassen ( Aktenverzeichnis Nr.
IV ).
In diesem Sinne bemühten
sich zwei Anwaltskanzleien, einen Erfolg des Wiederaufnahmeverfahren 6
K 642/98 VG Stuttgart etwa dadurch zu verhindern, daß vorgetragen
wurde, auch das neue Beweismaterial des Bebauuungsplanes habe damals schon
dem Verwaltungsgericht vorgelegen ( Aktenverzeichnis Nr.
IV ). Wäre dem allerdings so gewesenl - warum stößt
sich dann keine der Behörden daran, daß dieses Beweismaterial
damals vom Gericht bei seiner Entscheidung aber nicht beachtet wurde?
Rechtsstaatlichkeit sieht schließlich - vor allem in Hinblick auf
Art 20 Abs 3 GG! - anders aus!
Tatsächlich ist das
pervertierter Pragmatismus, wenn alles Tun vorrangig nur noch darauf
aus ist, ein Urteil als 'gottgegeben' hinzustellen, nur damit durch
ein neues Urteil nicht aufkommt, daß das angegriffene Urteil falsch
war.
So schwach kann und darf
dieses Rechtssystems nicht sein, daß es sich nicht mal mehr Eingeständnis
und Korrektur von Fehlern leisten kann!
Aber Vertuschen
steht heute zunehmend über allem!
Es wunderte mich daher nicht,
daß die lokalen Zeitungen in Ellwangen - eigentlich ein 'Leckerbissen'
für jede unabhängige Presse! - die Öffentlichkeit bis heute
nicht informierten. Aber diese lokale Presse ist natürlich politischen
Zwängen - hier der CDU - unterworfen. Das ist überall so - und
überall wird derartiges geleugnet!
Natürlich haben wir 'völlige
Pressefreiheit' in der BRD, aber sie wird in aller Regel nie für
einen sog. Enthüllungsjournalismus eingesetzt, denn Pressefreieheit
wird regelmäßig nur als Recht verstanden, nicht das schreiben
zu müssen, was ist, sondern bedarfsweise, was man schreiben will
oder soll.
Dabei wird auf die Geschäftsleitungen
besonders kleinerer Verlage gezielt politischer Druck ausgeübt, indem
bedarfsweise die ansässige Parteienklientel zu verhaltenem Werbeeinsatz
in dem Blatt aufgefordert wird, wenn dieses politisch 'den falschen Kurs
hat'. Diese Machtkampagnen steuern natürlich nicht die Parteizentralen,
sondern 'Interessierte'. Der Effekt ist jedoch der erwünschte!
Begünstiogt wird dies
dadurch, dass die Geschäftsleitungen gewinnschädigenden Ärger
mit den Parteien möglichst schon im Vorfeld vermeiden. Ihr Geschäft
ist schließlich nicht die Berichterstattung um ihrer selbst willen
- diese ist nur 'Zugpferd' für das Lesen der Zeitung - sondern das
Inserateaufkommen. Iin Wahrheit bestimmt also letztlich doch die politische
Meinung das verlegerische Gechäftsinteresse.Nichts sonst!
Redaktionen gerade kleiner
Verlagsunternehmen werden daher von den Geschäftsleitungen bereits
unter dem Aspekt zusammengestellt, möglichst wenig Ärger mit
den politischen Machthabern und der werbenden Wirtschaft zu bekommen.
Bei Verstössen wird auch
schon mal dem Redakteur eine Kündigung nahegelegt bezw ausgesprochen.
In Ellwangen etwa wurde jenem Redakteur, der ganz wesentlich durch seine
offene Berichterstattung und die Veröffentlichung meiner Leserbriefe
dem von mir durchgeführten Bürgerbegehren zur Erhaltung des
Ellwanger Altenheimes 'Spital zum Heiligen Geist' zum Erfolg verholfen
hatte, anschließend nur noch die eigene Kündigung gestattet,
um seinem Rauswurf zuvorzukommen. Er war 17 Jahre lang bei dieser Zeitung
gewesen! Das aber spricht sich rum und diszipliniert natürlich die
Redaktionsstuben. Seither kommt aus Ellwangen jedenfalls nur noch politisch
'heile Welt' in die Zeitung. Und darin kommen solche Vorgänge wie
der 'Ellwanger Ziegenfall' natürlich nicht vor!
Nur die BILD-Zeitung brachte
am 10.3.1998 einen Bericht, der einiges Aufsehen verursachte. Danach meldeten
sich private Rundfunkanstalten bei uns und berichteten. Die Stadt Ellwangen
und insbesondere ihr Oberbürgermeister standen jedoch für Interviews
nicht zur Verfügung.
Der private Fernsehsender SAT.1
griff das Thema auf und drehte bei uns für das Magazin BLITZ. Der
Beitrag wurde jedoch nicht gesendet. Auch der Privatsender Pro 7 drehte
für sein Mittagsmagazin SAM, sendete aber nicht. In beiden Fällen
meinten die Redakteure später, es sei wohl politisch Einfluß
genommen worden.
Ende 1998 meldete sich plötzlich
ein Journalist bei mir und fragte zu dem Bericht in BILD nach. Sein Artikel
erschien am 13.1.1999 in der Frauenzeitung LAURA.
Aufgrund dieses Artikels meldeten
sich bei uns 5 Fernsehproduktionen, die drehen wollten. Die Stadt Ellwangen
lehnte auf Anfrage jedoch Interviews ab und verwies - nach meiner Information
- per Fax statt dessen nur auf die Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsurteils.
Bis auf den Mitteldeutschen
Rundfunk ( MDR ) für die Sendung BRISANT lehnten die Verantwortlichen
der Fernsehsender den Stoff jedenfalls den drehwilligen Redakteuren ab.
Auch als plötzlich PRO 7 noch für seine Sendung SAM anrief und
ihr 'altes' Material aktualisieren wollte, wurde zwar noch für einen
Sonntag ein Drehtermin abgesprochen, aber gekommen ist niemand. Es werden
wohl plötzlich ebenfalls politische Rücksichtnahmen gewesen
sein.
Nur der MDR sendete am 4.2.1999
in BRISANT. Mehrere Ellwanger Bürger sprachen mich auf diese Sendung
an. Aber die lokale Presse wagt weiterhin nicht zu berichten.
Es erschien danach noch in
NEUE WELT vom 9.6.99 ein Bericht über den Ellwanger Ziegenfall.
Auch die Zeitschrift "Echo
der Frau", Ausgabe 42 vom 20.10.99 brachte einen halbseitigen Bericht
mit Fotos über den Ziegenfall. Dieser war die Steigerung aller bisherigen
Berichterstattung dahingehend, dass wir plötzlich keine 7 Kinder
mehr hatten, sondern nur noch drei und diese - im Alter zwischen 5 und
10 Jahren- angeblich die Ziegen allein versorgen. Es versteht sich - wie
immer bei solcher Berichterstattung - dass keine Zeile über die tatsächlichen
Vorgänge zu lesen war. Die Redaktion unterstellte meiner Familie
nur, dass wir "vermuten" würden, "böse Nachbarn'
seien gegen uns. Aussageloser geht es nicht, aber das reichte für
eine 'Herz-Schmerz'-Story.
Solch amüsierende Berichterstattung
beklage ich nicht - auch diese Art Presse will nun mal Geschäfte
machen. Das führe ich jedoch an, weil es das richtige Verhältnis
zu der Behauptung des Landtags herstelltl, solche Presse sei mir als "Widerstand"
anzulasten und daher eine hohe Geldstrafe gegen mich angemessen
( Petition 12/4008 betr. Bausache; Zwangsgeldfestsetzung
u.a.( 120 ) ).
Im Oktober 1999 erhielt ich
den Anruf eines Redakteurs der ZDF-Sendung "von Welser - Mit mir
nicht." Diese, als kritisch bekannte Sendung, wäre sicherlich
ein taugliches Forum gewesen und ich verwies den Redakteur bezüglich
der Fallproblematik daher auf meine Homepage. Danach meldete er sich nicht
mehr. Das Eisen war wegen seines politischen Bezuges selbst dieser Redaktion
ganz offensichtlich zu heiß - übrigens nicht das erste Mal,
was das ZDF betrifft.
Wegen des Problems, dass unsere
allergiekanken Kindern keine Ziegenmilch mehr haben, wenn jetzt die Ziegen
abgeschafft werden, hatte sich meine Frau neuerlich an das Ombudsmagazin
des ZDF gewandt "von Welser - Mit mir nicht". Wir waren immer
wieder von Dritten darauf angesprochen worden, diese Sache doch dort vorzutragen
und taten diesmal selbst den Schritt. Eine freundliche Mitarbeiterin rief
an und ließ sich alles erklären, Hintergründe, Geschehen
u.ä. Sie schien auch sehr interessiert, hatte allerdings sie das
Problem, dass ich die Sache ohne Anwalt mache und sie dort daher nicht
nachfragen konnte, sondern den Internet-Artikel lesen musste. Meine Frau
erhielt folgende E-mail:
" nach dem Telefonat
mit Ihrem Mann, haben wir Ihren Fall in der Redaktion besprochen. Leider
sehen wir derzeit keine Möglichkeit, ihn in unsere Sendung aufzunehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bemühung, Ihre Ziegen zu behalten.
"
Mit solch warmherzigem Zuspruch
ist einem doch so richtig geholfen!
Auf die Bitte, doch etwas näher
zu erklären, warum keine "Möglichkeit' gesehen werde, erhielten
wir keine Antwort mehr. Es wird wohl auch hier die Politik den Daumen
drauf haben.
16.
Der ,Ellwanger Ziegenfall' und der Landtag von Baden-Württemberg
Unter Ziffer 13 ist dargelegt,
daß mir von der Stadt Ellwangen ein Zwangsgeld in Höhe von 4000.-DM
auferlegt wurde, weil ich die Ziegen aufgrund des rechtskräftigen
Urteils des VG Stuttgart nicht abgeschafft hatte. Weitere 6000.-DM wurden
mir angedroht. Eine überraschende Kontenpfändung hatte der Stadt
jedoch nicht zu diesem Zwangsgeld verholfen und eine Pfändung war
vom Gerichtsvollzieher abgelehnt worden ( · Aktenverzeichnis
Nr. VI
).
16.1.
Behördlicher 'Zwang' zum Rechtsbruch
Beamtliches Selbstverständnis
in einer Beamtenstadt wie Ellwangen verträgt es offenbar nicht, gegen
einen Bürger zu unterliegen.Schon deshalb wurde mit allen - auch
pflicht- und rechtswidrigen - Mitteln gegen mich vorgegangen.
Aber es machte auch sonst 'Sinn',
sich rechtswidrig zu verhalten, wenn dies nur dazu führte, dass ich
die Ziegen abschaffte. Ab dem Zeitpunkt war nämlich auch das Rechtschutzbedürfnis
für das anhängige Wiederaufnahmeverfahren 6 K 642/98 entfallen
und dadurch verhindert, dass der vorherige behördliche Prozeßbetrug
(Aktenverzeichnis Nr. IV
) doch noch ,amtlich' würde.
Deshalb und m.E. keineswegs,
um die "Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände"
zu erreichen, wie sie formal natürlich vorgab, erließ die Stadt
Ellwangen gegen mich ein grundrechtswidrig überhöhten Zwangsgeldes
von 4000.- DM und drohte mir weitere 6000.-DM Zwangsgeld an - viel Geld
für 3 Ziegen!
In diesen Zwangsmaßnahmen
sehe ich den Versuch der Verwaltungsspitze Ellwangens, sich durch
mißbräuchlichen Zwang i.S. einer strafbaren Nötigung
nach § 240 StGB einen weiteren rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen.
Der 'Zwang', unter dem sich
diese Staatsdiener dabei offenbar wähnten, ist nicht zu unterschätzen.
Sie hatten schließlich die Unwahrheit gesagt und auch sonst das
Recht falsch angewendet, also grundrechtswidrig und amteidswidrig gehandelt!
Der Zweck hatte ihnen jeweils das Mittel geheiligt - und jetzt galt es
daher auch, wieder 'ungeschoren' aus den eigenen Gespinsten heraus zu
kommen! Dabei durften sie sich allerdings gerichtlicher Hilfen sicher
sein, denn auch die Verwaltungsgerichte waren ja längst rechtsbrüchig
geworden und waren daher auch ihrerseits daran interessiert, ohne Gesichtsverlust
die Angelegenheit erledigt zu sehen.
Die Unbekannte war allenfalls
noch der Landtag Baden-Württemberg, von man wusste, dass ich diesen
einschalten werde.
16.2.
Zwangsmaßnahme zur rechtswidrigen Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses
Die Lösung ihres Problems
bestand für die Stadt Ellwangen natürlich wieder mal im Rechtsmissbrauch,
denn verfügte sie Zwangsgelder, welche in ihrer Höhe den
Unterhalt der Familie gefährdete, so war klar, dass ich doch klein
beigeben müsse.
Weiteren und laufenden Maßnahmen
meinerseits war nach so erzwungenem Abschaffen der Tiere dann das Rechtsschutzbedürfnis
entzogen.
Solches Vorgehen war natürlich
in mehrfacher Weise rechtswidrig! Da wurde der grundrechtsgemäße
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit behördlichen
Tuns ebenso verletzt, wie Art 20 Abs 3 GG, die Landesverfassung und
auch die geschworenen Diensteide. Aber was ist so 'Gesetzeskram'
schon, wo es doch galt, sich gegen einen Bürger durchzusetzen?
Um den formalen Schein zu wahren,
war Voraussetzung solch rechtswidrigen Vorgehens nur, dass sie vordergründig
verhältnismäßig und somit vom behördlichen
'Ermessensspielraum' gedeckt schienen.
Einmal erlassen,
war auch die grundrechtswidrig überhöhte Zwangsmaßnahmen
dann sofort vollstreckbar!
Da nicht anzunehmen war, dass
ich wegen drei Ziegen bis zu 50 000.-DM Zwangsgelder zahlen werde, war
damit davon auszugehen, dass ich zwar die festgesetzten Zwangsgelder zahlen
musste, aber die Ziegen danach doch abschaffen werde.
Damit war außerdem
erreicht, dass auch nicht das Verwaltungsgericht später feststellen
werde, dass diese Zwangsgelder grundrechtswidrig überhöht waren.
Kam es nämlich 'irgendwann' zum Prozess, würde meiner Klage
kostenpflichtig deshalb abgewiesen werden, da nach dem erzwungenen Abschaffen
der Ziegen der Klage nun das Rechtsschutzbedürfnis fehlte. Damit
wiederum würde auch die ursprüngliche Rechtswidrigkeit dieser
Maßnahmen nicht mal mehr gerichtlich festgestellt!
Der Beamtenstaat
hat sich ein perfektes Missbrauchsinstrumentarium geschaffen - so lange
nur alle fest zusammenhalten!
In diesem Sinne konstruierte
der Ellwanger Bürgermeister eine grundrechtsgemäße Verhälnismäßigkeit
der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen dadurch, dass er von falschen
Einkommensverhältnissen von mir ausging.
16.3.
Das Regierungspräsididum spielt beim Rechtsverstoß mit
Das von mir angerufene Regierungspräsididum
Stuttgart hätte als Fachaufsichtgsbehörde solches Tun der Stadt
Ellwangen natürlich sofort unterbinden müssen.
Aber so viel
Pflichterfüllung war vom Stuttgarter Regierungspräsididum nicht
zu erwarten.
Zunächst tat sich gar
nichts und nachdem ich wegen der Dringlichkeit der Sache Klage bei Verwaltungsgericht
eingereicht hatte, wurde über meinen Widerspruch gegen die Ellwanger
Verfügung monatelang gar nicht mehr entscheiden. Auf mein Drängen
hin entschied man dann kostenpflichtig gegen mich, indem die von mir vorgetragenen
Fakten beharrlich nicht zur Kenntnis genommen wurden.
Damit blieb der Stadt Ellwangen
für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nun monatelang Zeit, denn
bis zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht würde es vorhersehbar
mindestens ein Jahr dauern.
16.4.
Der Petitionsausschuss als letzte Hilfe?
Aufzuhalten war eine Zwangsvollstreckung
der festsgesetzten 4000.-DM damit nur noch durch den Petitionsauschuß
des Landtags Baden-Württemberg.
Diesen rief ich daher an, in
der Erwartung, wenigstens dieser werde der Stadt endlich korrekte Angaben
über meine Einkommensverhältnisse abfordern und danach wegen
Unverhältnismäßigkeit selbstverständlich der
Stadt die Vollstreckung einer Zwangsgeldes von 4000.-DM wenigstens bis
zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht untersagen.
Außerdem durfte ich erwarten,
daß sich bezüglich der Verhältnismäßigkeit dieser
Zwangsmaßnahme nun wenigstens der Petitionsauschuß vor Ort
einen Eindruck von der angeblichen Belästigung durch meinen Ziegenstall
verschaffen werde - nachdem schon das Verwaltungsgericht dies nicht getan,
aber doch darüber geurteilt hatte ( Aktenverzeichnis
Nr. VII ).
Aber das Petitionsrecht
des Bürgers ist mehr Theorie. Es ist eher eine papierene Hoffnung
und in Wirklichkeit nur Ausfluss unserer Scheindemokratie.
Der Petitionsausschuss
ist nämlich weitgehend davon abhängig, daß ihm die,
von ihm kontrollierten Behörden die Ausübung seiner Tätigkeit
überhaupt ermöglichen.
Bedarfsweise
erhält der Petitionsausschuß daher auch nur die Auskunft, die
der Behörde paßt
- und das muß keineswegs die Wahrheit sein!
Manipuliert wird behördenseitig
dabei offenbar ohne Skrupel, denn für die Beamten hat rechtswidriges
Verhalten nach meiner Erfahrung zum einen keinerlei Konsequenzen, zum
anderen beendet es das Petitionsverfahren im behördlichen Sinne.
Die manipulierte Petition gilt nach ihrer Bescheidung durch den Ausschuss
nämlich als abgeschlossen und wird gewöhnlich nicht mehr aufgenommen.
Offenbar will (muß)
dr Landtag also mit dem Ausschuss nur einem Gesetz genügen, das
dem Bürger nun mal ( leider) ein Petitionsrecht einräumt.
16.5.
Der Petitionsausschuss will sich belügen lassen!
Das Manipulieren des Petitionsausschusses
mittels gezielter Falschangaben der Behörden hatte ich früher
schon durch den vormaligen Ellwanger Oberbürgermeister Dr. Schultes
erlebt und daraufhin in einer Petition angeregt, jedem Petenten schon
vor der Beschlußfassung des Ausschusses den geplanten Petitionsbescheid
zu schicken. Unter Fristsetzung könne der Petent dann falschen Sachverhalt
rechtzeitig berichtigen.
Solches Vorgehen hätte
eigentlich auch im Interesse des Ausschusses liegen müssen, denn
wozu macht er sich sonst überhaupt diese Mühe? Ihm sollte doch
eigentlich alles daran gelgegen sein, auf Basis der tatsächlichen
Faken entscheiden zu können! Ein solches Zuschicken ist auch kein
unzumutbares Zuviel an Offenheit, denn diesen Bescheid erhält der
Petent später ohnehin!
Aber die
Wahrheit interessiert den Landtag gar nicht! Ihm genügt der formale
Akt der Petitionsbescheidung!
Der Ausschuß
des Landtages lehnte diese Petition damals als sachlich zu aufwendig ab!
Der Ausschuss
lässt sich lieber belügen - und wird daher auch entsprechend
belogen!
Das allerdings ist befremdlich!
Ein Abgeordneter sollte
sich eigentlich zu schade dafür sein, frech von eben jenen manipuliert
zu werden, die er eigentlich kontrollieren soll!
Aber auch hier gelten in
der Regel offenbar die unrechtsstaatlichen Prinzipien vom "Abhängigen
'Dauer'- Parlamentarier", wie ich sie im gleichnamigen Artikel
angeprangert habe.
16.6.
Das Vorgehen der Stadt Ellwangen gegen den Ausschuss
Natürlich kennt die Stadt
Ellwangen diese offenbar gängige Praxis der Behörden ebenso
wie die lasche Einstellung des Landtags dazu. Folgerichtig belog sie den
Ausschuß ganz selbstverständlich über mein Einkommensquellen,
indem sie wider besseren Wissens über mich behauptete:
" ... die Tatsache,
daß er über Einkommen aus dem Öffentlichen Dienst sowie
aus seiner freiberuflichen Tätigkeit und zudem über Immobilienbesitz
in B. und E. verfügt..." ( Petitionsbescheid
vom 12.3.99 ( 120 )
Damit war ich für Dritte
klar, dass ich - in Wahrheit selbständiger Heilpraktiker! - zum einen
als Angestellter oder Beamter im Öffentlichen Dienst war, zum anderen
außerdem noch freiberuflich tätig!
Dies war
eine Lüge und die Verantwortlichen der Stadt wussten das!
16.7.
Der Landtag wertet rechtsstaatliches Vorgehen gegen Amtsmissbrauch als
bestrafungswürdigen"Widerstand"
Allerdings kam es auf solche
'Kleinigkeiten' ohnenhin nicht an. Der Petititonsausschuß begriff
seine Aufgabe ohnehin etwas anders, als ich sie nach dem Gesetzeswortlaut
verstehe.
Wie oben unter Ziffer 14 dargelegt,
war der 'Ellwanger Ziegenfall' medienmäßig bislang kaum aufgegriffen
worden. Die wenigen überregionalen Zeitungsartikel in der 'Gelben
Presse' und der Kurzbericht in einer Magazinsendung des Fernsehens waren
schließlich im Tagesgeschehen untergegangen und erwartungsgemäß
folgenlos geblieben. Die Ellwanger Bevölkerung erreichte das jedenfalls
ohnehin nicht.
Außerdem hatte ich noch
ein Wiederaufnahmeverfahren wegen Prozeßbetruges eingeleitet (
Aktenverzeichnis Nr. IV ). Auch
dies war ein ebenso legales Rechtsmittel, wie mein Anrufen des Petitionsausschusses
wegen der rechtswidrigen Zwangsgeldbescheide.
Mein gesamtes
Handeln war somit jederzeit rechtsmäßig und angemessen.
Gleichwohl wertete der Petitionsausschuß
des Landtags in seiner 62. Sitzung am 4.3.1999 mein Verhalten als "Widerstand"
und stellte außerdem die Rechtmäßigkeit des
gegen mich verfügten Zwangsgeldes fest:
" Im Hinblick auf
den vom Petenten mit aller Nachhaltigkeit und aller ihm zu Gebote
stehenden Mittel ( einschließlich Pressekampagne ) geleisteten
Widerstand und der Tatsache, daß er über Einkommen aus
dem Öffentlichen Dienst sowie aus seiner freiberuflichen Tätigkeit
und zudem über Immobilienbesitz in B. und E. verfügt, ist
das festgesetzte Zwangsgeld von 4000.-DM als angemessen zu betrachten."
( Petition 12/4008 betr. Bausache; Zwangsgeldfestsetzung
u.a. ( 120 ) (nachträgliche Unterstreichung )
In welchem
Jahrhundert leben wir eigentlich?
Bei einem demokratischen
Organ und zudem einem Petitionsausschuß
verrät eine solche Definition von "Widerstand"
eine bedenkliche Grundeinstellung,
hin zum Obigkeitsstaat!
16.8.
Kontenpfändung und obrigkeitsstaatlicher Gehorsam der Badischen Beamtenbank
In einer neuerliche Petition vom 17.3.99( 121 ) wies
ich den Landtag darauf hin, daß und wie er wieder mal belogen
wurde.
Der Ausschuß ließ mir daraufhin erst mal mitteilen, es müsse
geprüft werden, ob das Verfahren überhaupt neuerlich aufgenommen
werde (Aktenverzeichnis Nr.
X )
Vorher schon war offenbar die Stadt Ellwangen von meiner Petititon informiert
worden, denn bereits am 24.3.99 ( 122 ) schrieb
mir der Bürgermeister, man wolle nun das festgesetzte Zwangsgeld
beitreiben. Daß sie das aufgrund meiner neuerlichen Petition eigentlich
nicht durfte, kümmerte die Stadt natürlich nicht.
Auch dass ich den Petitionsausschuss von dieser beabsichtigten Zwangsbeitreibung
informierte, hinderte die Stadt nicht, das Zwangsgeld etwa durch Kontenpfändung
beitreiben zu lassen.
Allein aufgrund der Pfändungsverfügung der
Stadt vom 30.7.98 ( 089 ) - ohne dass ihr ein ordnetlicher Rechtstitel
vorlag! - räumte die Badiche Beamtenbank jedenfalls in obrigkeitsstaatlichem
Gehorsam das ihr stadtseitig angegebene Konto von mir ab und überwies
der Stadt am 17.6.99 die dort aufgelaufenen 100.-DM
( 135 ) .
16.9.
Die Vereinbarung zwischen Parlament und Verwaltung
Es gibt eine Vereinbarung zwischen
Parlament und Verwaltung, dass eine Maßnahme nicht vollzogen werden
darf, so lange der Petitionsausschuss noch über diese Maßnahme
zu entscheiden hat.
Zu einem diesbezüglichen
Gesetz hat sich der Gesetzgeber noch nicht durchringen können,
wohl um sich das Wohlwollen seiner Beamten nicht zu verscherzen, die
schließlich - in oben dargelegtem Sinne - am 'längeren Hebel'
sitzen. Man beließ es daher bei einer bloßen Vereinbarung,
die den Beamten den gewollten Missbrauchsspielraum lassen.
Als ich den Petitionausschuss
darauf hinwies, das hier gegen gegen diese Vereinbarung verstoßen
werde, sah sich der Ausschuss jedoch veranlasst, den Eindruck behördlicher
Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen und fasste daher in einer Vorprüfung
einen raschen Beschluß.
16.10.
Die scheindemokratische Entscheidung des Ausschusses
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses
schrieb mir daraufhin am 14.9.99 ( 147 ) , in
meinem Fall sei die bestehende Vereinbarung, die eine Zwangseintreibung
sonst verhindert hätte, außer Kraft gesetzt worden:
" ... die Prüfung
Ihrer o.g. Petititon hat ergeben, daß bei der vorliegenden Fallgestaltung
das anhängige Vollstreckungsverfahren nicht bis zur Beschlußfassung
des Petititonsausschusses über Ihre Eingabe aufgeschoben werden
kann. Der Regierung wurde für das weitere Verwaltungshandeln
im Vorgriff auf die abschließende Behandlung der Angelegenheit
in den Gremien des Landtags "grünes Licht" erteilt.
Sie müssen bei dieser
Sachlage damit rechnen, daß die Vollstreckung des festgesetzten
Zwangsgeldes alsbald fortgeführt wird.
... Ich bedaure, Ihnen heute
eine andere Nachricht geben zu können. " ( Aktenverzeichnis
Nr. X )
Der Leser möge sich das
nochmals vergegenwärtigen!
Da hatte die Ellwanger Stadtverwaltung
mir wissentlich ein weit überhöhtes und falsches Einkommen
unterstellt, um ein drastisches Zwangsgeld festsetzen zu können,
das ein Vielfaches meines tatsächlichen Jahreseinkommens ausmacht.
Die Stadt hatte dies danach mittels Falschangaben gegenüber
dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landtag gerechtfertigt!
Als ich in einer weiteren Petition den Landtag aber darauf aufmerksam
machte, daß er von der Stadt gezielt belogen wurde, ist dies für
den Petitionausschuss kein Anlaß, endlich für rechtsstaatliches
Handeln der Behörden zu sorgen, sondern diesen wird daraufhin "grünes
Licht" gegeben, gegen mich zwangsvollstrecken zu dürfen.
Ein beklemmendes
Rechtsverständnis beim Landtag!
Diese Vorgehensweise wurde
möglicherweise durch die Kommunalwahlen am 24.10.99 beeinflußt.
Offenbar wollte der CDU-beherrschte Petitionsausschuss das offenkundige
Fehlverhalten der Kommune nicht rügen müssen, um die Wahlchancen
der Ellwanger CDU nicht durch möglichen Umut der Bevölkerung
über die CDU-Stadtspitze zu schmälern. Da war es allemal 'staatstragender',
statt dessen die Behörden gegen mich zwangsvollstrecken zu lassen.
Das trug ich dem Vorsitzenden
des Petititonsausschusses auch im Schreiben vom 20.9.99
( 154 ) kritisch vor und bat darum, der Ausschuß möge sich doch
nicht so offen von den Behörden manipulieren lassen, da ich als Bürger
schließlich nicht weniger Schutz verdiene, als Beamte, die sich inzwischen
in ihrem gewollten Tun verfangen hätten. Aber darauf gab es keine
Antwort mehr.
Vielleicht verließ sich
der Petitionsausschuß aber ohnehin darauf, daß nach der Kommunalwahl
das Verwaltungsgericht Stuttgart durch Einzelrichterentscheidung dann
im Termin vom 9.11.99 das Tun der Stadt schon 'schützen' werde.
So geschah es ja nun teilweise
auch.
Nur - wo bleibt
da der Rechtsstaat und das parlamentarische Prinzip,
das ihn angeblich trägt?
17.
Der 'Ellwanger Ziegenfall', die Parteien und die baden-württembergische
Regierung
Mir ist geraten
worden, mich doch direkt an die Parteien im Landtag zu wenden.
Von der CDU-Fraktion
erwarte ich nichts. Diese wird 'ihre' CDU-Leute in Ellwangen schützen,
wie mir auch das Verhalten des CDU-dominierten Petititonsausschusses beweist.
Die CDU-abhängige
F.D.P. läßt m.E. nicht mehr Anteilnahme und Unterstützung
erwarten. Das beredte Schweigen des Justizministeriums - siehe unten -
bestätigt mir dies.
Andererseits hatte
ich bereits in Ellwangen erfahren, dass der 'Ziegenfall' selbst bei der
SPD-Fraktion im Stadtrat ein 'Tabu-Thema' war. Es war mir in dem Zusammenhang
schließlich im Mai 1998 von Orts- und Kreisverband sogar die beantragte
Mitgliedgliedschaft bei der SPD verweigert worden, weil ich mit meinem
Auftreten gegen einen, m.E. opportunistisch handelnden 'Oberen' des Ellwanger
Ortsverbandes nicht "die Gewähr" bieten würde,
"zukünftig
in konstruktiver Weise für die solidarischen Ziele und Grundsätze
der SPD einzutreten."
Große Worte.
Sie mögen so stehen bleiben.
Daher wandte ich
mich auch erstmals mit Schreiben vom 18.8.99 ( 153 )
mit der Bitte um Hilfe an die Landesvorsitzende der SPD, Frau Ute
Vogt. Aber ihr dürftiger Rat bestand gemäß
ihrem Schreiben vom 21.9.99 ( 149 ) jedoch lediglich in der Empfehlung,
ich solle mir einen Rechtsanwalt nehmen. Auch nicht gerade das, was man
in solcher Situation an Hilfe erwartet.
Solche 'Hilfsbereitschaft'
veranlaßte mich, mit Schreiben vom 1.11.99 ( 162
) schließlich an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg,
Dr. Erwin Teufel heranzutreten. Ihm schickte ich einen Abdruck dieses
Homepage-Ziegenartikels. Um nicht mit Leerformeln abgespeist zu werden,
bat ich schon einleitend darum, mir nicht mitteilen zu lassen, dass es
ihm verboten sei, in laufende Verfahren einzugreifen. Das wisse ich und
darum gehe es mir nicht. Vielmehr wolle ich ihn auf die sich klar abzeichnende
Mißbrauchsmöglichkeit der zum 1.1.1997 durchgeführten Verwaltungsgerichtsreform
in Baden-Württemberg hinweisen, sowie auf die Notwendigkeit, entsprechend
Artikel 20 Abs 3 GG Maßnahmen zu entwickeln, um den behördlichen
Machtmißbrauch einzudämmen.
Mit Schreiben
vom 10.11.99 ( 166 ) ließ mir der Ministerpräsident mitteilen:
" Ihre Anregungen zum
Verhalten zwischen Justiz und Verwaltung habe ich dem dafür zuständigen
Justizministerium mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt."
Bei einer Partei, die gerade
in jüngser Zeit die Familie als politisches Wirkfeld der Zukunft
ausgemacht hat, hätte die, dem Ministerpräsidenten vorgetragene
Benachteiligung unserer Familie - nur wegen drei Ziegen! - eigentlich
etwas mehr Engagement auslösen sollen. Doch dann hätte man Parteifreunden
auf den Schlips treten müssen - und wer macht das schon in solch
elitären Kreisen?
Die Antwort ist insoweit sicher
( zu ) wenig, angesichts der erhobenen und begründeten Vorwürfe
und Vorschlage. Aber immerhin landete es nicht im Papierkorb.
Das glaubte ich damals noch.
Doch beim Justiozministerium scheint meine Ausarbeitung nicht angekommen
zu sein, denn bislang erhielt ich nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Ersichtlich kam also doch alles in den Reisswolf der Staatskanzlei!
Aber das Justizministerium
Baden-Württemberg scheint andererseits ohnehin unangenehm von dieser
Angelegenheit berührt zu sein und hüllt sich daher in Schweigen.
Mit Schreiben vom 1.11.99 ( 163 ) hatte ich nämlich
auch den Justizminister, Herrn Prof. Dr. Goll angeschrieben und auch ihn
auf das mangelnde Demokratieverständnis der Behörden bis hinein
in den Landtag hingewiesen und meine Besorgnis darüber zum Ausdruck
gebracht, mit welcher Selbstverständlichkeit dies alles geschehe,
obwohl es klar rechtswidrig ist. Es ging mir aber nicht mal eine Eingangsbestätigung
zu.
18. Mein
Vergleichsvorschlag zur Erledigung der Streitfälle
Nachdem für 9.November
1999 vom Verwaltungsgericht Termin für die Verhandlung über
die Zwangsmaßnahmen und das Wiederaufnahmeverfahren bestimmt war,
schien es mir an der Zeit, die Prozesse vorher duch einen Vergleich zu
beenden, damit auch die Stadt und die Börden ihr 'Gesicht' dadurch
wahren konnten, daß über die anstehenden Rechts- und Sachfragen
gar nicht mehr entschieden werden mußte.
Weil das Regierungspräsidium
Stuttgart sämtliche Prozesse überhaupt erst dadurch notwendig
gemacht hatte, daß es sich durch lasche und unsachgemäße
Bearbeitung meiner Widersprüche seiner Fach- und Dienstaufsicht gegenüber
der Stadt Ellwangen gleichsam entzogen hatte, schien mir der Regierungspräsident
'kraft Amtes' auch der geeignete 'Vermittler' für einen solchen Vergleich.
Er hätte auf die Stadt Ellwangen einwirken können - und wohl
auch müssen! - um die Sache vom Tisch zu bringen.
Unter kurzer Darlegung der
Fallproblematik bat ich den Regierungspräsidenten mit Schreiben
vom 30.8.99 ( 145 ) , darauf hinzuwirken, daß die Stadt Ellwangen
außergerichtlich folgenden Vergleich abschließen möge:
"1. Der Kläger betreibt
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf dem Grundstück Schloßsteige
21 in 73479 Ellwangen weiterhin keine Ziegenbockhaltung.
2. Der Kläger legt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht auf dem Grundstück weiterhin keine Dunglege an.
3. Der Kläger verzichtet
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf, auf dem Grundstück dauerhaft
jährlich mehr als zwei Mutterziegen zu halten. Die Haltung eines dritten
Muttertieres bis 6 Monate nach dessen erster Lammung wird allerdings
geduldet, wenn dadurch eine Mutterziege ersetzt werden soll. Kitze werden
im 5.Lebensmonat ansonsten entfernt.
4. Die Beklagte nimmt ihre
Verfügung vom 21.6.96 zurück und ist mit dem Beigeladenen einverstanden,
daß entsprechend Ziffern 1 und 3 Ziegen auch in dem Schuppen gehalten
werden.
5. Sollte es trotzdem mal
Anlaß zu Beschwerden geben, gibt die Stadt Ellwangen und der Beigeladene
dem Kläger zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme.
6. Der Kläger nimmt die Klagen
6 K 642/98 VG Stuttgart und 6 K 3114/98 VG Stuttgart zurück.
7. Die Parteien tragen ihre
Kosten der bisherigen Verfahren selbst."
Wohl auch, weil ich mit Schreiben
vom 18.8.99 ( 152 ) gegen zwei Beamte des RP wegen ihrer m.E. pflichtwidrigen
Behandlung meiner Widersprüche zur Zwangsgeldfestsetzung Dienstaufsichtsbeschwerde
erhoben hatte - vom RP zurückgewiesen mit Schreiben
vom 14.9.99 ( 146 ) - ließ mir der Regierungspräsident jedoch
durch einen Mitarbeiter nur kühl mitteilen:
" Das Regierungspräsidium
sieht keinen Anlaß, in dieser Sache auf die Stadt einzuwirken.
Die weiteren Maßnahmen obliegen allein der Stadt Ellwangen."
( Schreiben vom 16.9.99 ( 148 ) )
Daraufhin machte ich diesen
Vergleichsvorschlag mit Schreiben vom 23.9.99( 150 )
auch dem Ellwanger Oberbürgermeister.
Der Ellwanger OB - obwohl von
dem Vergleich als Beigeladener selbst betroffen - erklärte sich jedoch
für befangen und ließ durch seinen Vertreter mit Schreiben
vom 6.10.99 ( 151 ) einen Vergleich ablehnen:
" Die von Ihnen seit
Jahren betriebene Ziegenhaltung auf dem Grundstück Schloßsteige
21, Ellwangen, ist baurechtlich nicht zulässig. Die hierzu ergangenen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofes
sind rechtskräftig. Rechtmäßige Zustände können
nur dadurch wieder hergestellt werden, dass die sich auf dem Grundstück
Schloßsteige 21 befindenden Ziegen an einen anderen, geeigneten
Standort untergebracht werden und dass auch künftig auf dem Grundstück
Schloßsteige 21 keine Ziegen mehr gehalten werden.
Die Stadt hat als Untere
Baurechtsbehörde die Pflicht, für die Wiederherstellung rechtmäßiger
Zustände zu sorgen. Die Stadt hat die dafür notwendigen Maßnahmen
angeordnet und wird dies für den Fall, dass Sie auch weiterhin
an der rechtswidrigen Nutzung des Grundstückes Schloßsteige
21 festhalten, fortführen müssen. "
"Die Wiederherstellung
rechtmäßiger Zustände" durch die Stadt Ellwangen kann
vorliegend allerdings nur darin bestehen einzuräumen, dass man das
Regierungspräsidium bezüglich der Tatsachenlage ebenso vorsätzlich
getäuscht hatte wie das Verwaltungsgericht - weshalb ja auch die
Restitutionsklage notwendig wurde. Die hier vorgegebene Pflichterfüllung
hätte also darin bestanden, nicht auch noch den Petititonsausschuß
des Landtags vorsätzlich zu täuschen, nur um so die Verhältnismäßigkeit
einer in Wahrheit grundrechtswidrig hohen Zwangsmaßnahme vorzugaukeln.
In ablehnenden Schreiben legt
die Stadt außerdem bewußt die Verfügung
vom 20.6.1996( 006 ) falsch aus, was sie im Prozeß über
die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung damals deshalb noch
nicht gewagt hatte, weil sie damals wußte, daß sie dem Gericht
den Bebauungsplan für dieses Gebiet und die teilweise Einbeziehung
des Grundstückes Schloßsteige 21 in das Mischgebiet als entscheidungserheblichen
Sachverhalt bewußt vorenthalten hatte.
Letzteres ist zwar vom Verwaltungsgericht
in seinem Urteil vom 9.11.99 ( 168 ) - 6 K 642/98
- inzwischen verneint worden, aber dem ist den Umständen nach m.E.
nicht zu glauben! Nicht zuletzt, weil das Verwaltungsgericht damit ganz
selbstverständlich einräumt, vorsätzlich dieses prozeßentscheidende
Material damals nicht berücksichtigt zu haben - und folglich Rechtsbeugung
beging!
Nachdem die Stadt aber damals
die für sie günstigen Entscheidungen von den Verwaltungsgerichten
erhalten hatte, deutet sie ihre Verfügung - um deren Rechtmäßigkeit
es in den Prozessen ging! - nachträglich einfach um und gibt heute
vor, daraus leite sich ab, jegliche Ziiegenhaltung auf dem Grundstück
sei unzulässig. Tatsächlich war dies aber nicht
Gegenstand der Gerichtsentscheidungen - zur Vermeidung von Wiederholungen
siehe hierzu insbesondere Restitutionsklage vom 9.2.98,
Ziffer1 ( 047 ) DAs Verwaltungsgericht hat sich allerdings auch hier
auf die Seite der Kommune gestellt - Urteil vom 9.11.99
( 168 ) Richtiger wird es dadurch nicht - aber wenigstens rechtskräftiger!
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