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Gutes zu tun, sorgt für Gerechtigkeit Jesaia, 1, 17 Ich will das Verlorene suchen und das Verirrte zurückbringen und das Verwundete verbinden und das Schwache stärken Hesekiel, 34,16 |
Gästebuch-Archiv von Wolf-Alexander Melhorn:
Recht & Politik
Lieber Leser,
zur besseren thematischen Trennung meiner unterschiedlichen Artikel habe ich hier
ein gesondertes Gästebuch-Archiv für die Artikelgruppe Recht & Politik eingerichtet.
Info: |
82 Einträge auf 1 Seite(n) |
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Datum: 2007-10-02 20:04:42 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/atomkraftwerke/) schrieb: Die Leser weise ich vor dem Hintergrund des Doku-Dramas " Armageddon“ – gesendet jeweils um 20.15 Uhr als Zweiteiler vom Zweiten Deutschen Fernsehen ( ZDF) am 25.9.07 und 2.10.07 - auf meinen aktualisierten Artikel hin: ATOMKRAFTWERKE und Kometen (Impacts ) - Das Ende der Menschheit http://www.melhorn.de/atomkraftwerke/ Mittels Spielszenen und dokumentarischem Material entwarf das ZDF das Szenario einer kosmischen Katastrophe durch den Einschlag eines Asteroiden mit einem Durchmesser von 13 km. Alles wissenschaftlich belegt und filmisch nachvollziehbar gemacht! Also so recht zum Schaudern - und der Zuschauer fühlt sich eben deshalb in seinem jetzigen Leben plötzlich wieder herrlich geborgen. Weiß er doch: Dieses Doku-Drama ist nur eine Fiktion! Dem Zweiten Deutschen Fernsehen ist diesbezüglich aber vorzuwerfen, die Zuschauer aus wohl politischen Gründen getäuscht zu haben! Für ein solches Geschehen bräuchte es nämlich keineswegs eines ‚Superkometen’ wie im Film. Schon bei einem nur ‚kleinen’ Einschlagsobjekt von wenigen hundert Metern Durchmesser käme es zu einer unumkehrbaren Katastrophe, denn die unbeschädigten AKWs werden ‚durchbrennen’, und die im Einschlagsgebiet liegenden AKWs und Atommülldeponien zerstreuen zusätzlich ihre todbringenden Hinterlassenschaften unkontrolliert. Unkorrigierbar würden folglich hunderte ‚Tschernobyls’ die Erde in der Folge unbelebbar machen! Der emeritierte Ordinarius der Wiener Universität Prof. Dr. Alexander Tollmann - international anerkannter Geologe - verhinderte als erfolgreichster Umweltschutzaktivist Österreichs wegen dieser Gefahr aus dem Weltall durch Volksentscheid - in der politisch rückständigen BRD unzulässig! - Atomkraftwerke in Österreich. Lesen Sie seinen Beitrag! In der BRD fördert die Politik das Geschäft der Atomlobby! Das ZDF ist dabei m.E. nun auch behilflich! Die Bevölkerung soll durch übertreibende Ablenkung von der eigentlichen und derzeit noch durchaus behebbaren Gefahr durch Atomkraft m.E. abgelenkt werden! Mit Fernsehgebühren des kleinen Mannes betreibt das ZDF m.E. also ganz gezielt dessen Verdummung, um medienpolitisch so das Geschäft der Atomindustrie und der sie begünstigenden Politik zu fördern. Denn nichts von dieser weit schlimmeren Bedrohung für die Zukunft der Welt in dem angeblich reastischen Doku-Drama! |
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Datum: 2007-10-01 15:55:32 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/Wespen/) schrieb: Die Leser auch dieses Gästebuches seien auf meinen neuen Artikel hingewiesen: http://www.melhorn.de/Wespen/ Bienen-Wespen- und Hornissenstiche sind alljährlich sehr gefürchtet und für Allergiker manchmal auch gefährlich. In einem Erfahrungsbericht ist dargelegt, wie sich Eltern notfallmäßig vorbereiten und helfen können. |
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Datum: 2007-09-28 09:44:20 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de) schrieb: Die Leser auch dieser Seite seien auf meinen neuen Artikel hingewiesen: http://www.melhorn.de/BorrelioseXII/ Ein Patient hatte nachgewiesen Hanta-Viren, eine durch Mäuse und Ratten übertragenen Krankheit. Diese breitet sich wegen der klimatischen Veränderungen in Europa auch in der BRD verstärkt aus, findet ärztlicherseits bislang aber nur wenig Beachtung. Ein anderer Patient berichtet über die Beschwerden in seiner Familie, die homöopathisch mit Hanta-Viren erfolgreich behandelt wurden. |
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Datum: 2007-08-30 19:35:35 Ayla Tailin ( Zento-2007@web.de / keine Homepage) schrieb: intergrationvertrag der von der arge Krefeld als muß dagegeben wir ,mit der GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme mbh & co.kg Schöntalweg 7. 53347 Alfter kann das wort im Vertrag mit den Worten Präambel vor . ist sowas normal Heutzutage ? Bitte um Anwort Im voraus Herzlichten Dank |
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Datum: 2007-07-25 05:19:00 Rolf Levy ( rblevy@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Der moralisch verwerfliche Deutsche Richterbund läßt sich Geldauflagen nach § 153 a StPO für seine Kolumbienhilfe über die Hilfsorganisation Misereor weiterleiten. Die Medien wollen sich mit der Justiz nicht anlegen und verschweigen diesen Mißstand (Bild, Spiegel ). Nachweise liegen mir vor. Rolf Levy, Maikuhlenweg 9, 23570 Travemünde ! |
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Datum: 2007-05-30 14:59:20 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/Herzinfarkt) schrieb: Dies ist ein Aufruf - Stand 30.05.07 - den ich seit Jahren mit jeweils aktualisiertem Inhalt den Einträgen meiner Gästebücher voranstelle. Bitte geben Sie diesen Aufruf vor allem an Kranke weiter. Liebe Leser, die 'Große Koalition' hat die offenen Fragen bezüglich einer neuen - d.h. für mich: bezahlbaren - Gesundheitspolitik nicht beantwortet. Daher scheint es mir politisch an der Zeit, dass Sie als Herzkranke oder Schlaganfallgefährdete politisch selbst aktiv werden und an Regierung und Abgeordnete herantreten. Wie nötig das geworden ist, lesen Sie treffend in: "Die Pharmaindustrie jubelt im Land der Pillenschlucker" - http://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=1711 Überlassen Sie das Handeln nicht immer nur Dritten! Tun Sie selbst etwas! Es betrifft schließlich Sie selbst! Unterstützen Sie daher meine Aufrufaktion: "Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender" - http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60. Schreiben Sie e-mails und Briefe an das Bundesgesundheitsministerium, die Bundestagsabgeordneten und die Medien. Man wird Ihnen – üblicherweise – nicht antworten, aber Ihre Ansicht als wählerwirksame 'Volksmeinung' dennoch zur Kenntnis nehmen! Fordern Sie, dass das, seit über hundert Jahren so herzwirksame Strophanthin wieder - wie vor 1975! – aus der ärztlichen Verschreibungspflicht herausgenommen wird. Diese Verschreibungspflicht hat nämlich nur den Zweck, Strophanthin den Selbstbehandlern und den Heilpraktikern wieder wegzunehmen. Die derzeitige Verschreibungspflicht dient nämlich keineswegs dem Schutz der Bevölkerung vor einem gefährlichen Arzneimittel – was oral verabreichtes Strophanthin auch bis 1975 nie war! - sondern soll allein die Geschäfte der Pharmaindustrie vor dem wirtschaftlich günstigen und therapeutisch höchst erfolgreichen Strophanthin ‚schützen’! Schon SPD-Abgeordnete der letzten Wahlperiode vermochten in dieser Angelegenheit nicht auf die vormals rot-grüne Bundesregierung einzuwirken! Auch CDU-Politiker des neuen Bundestages haben sich nach anfänglichem Einsatz für Strophanthin rasch wieder zurückgezogen. Offenbar werden da aus interessierten Kreisen immer die ‚Fäden’ gezogen. Die Pharmaindustrie hat – so schon der frühere Gesundheitsminister! – schließlich die mächtigste Lobby im Staat! Zuletzt jedenfalls hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und Apotheker Dr. Wolf Bauer sein Eintreten für Strophanthin wieder aufgegeben. Lesen Sie zum Verhalten der Politiker u.a.: http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#59262 Der Kampf um den Erhalt des Strophanthin ist - trotz gegenteiliger, positiver Meldungen auch in Gästebucheinträgen dieser HP – jedenfalls keineswegs geschlagen! Das klar abweisend eingestellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte taktierte vielmehr nur geschickt gegenüber dem ihm vorgesetzten, aber ‚strophanthin-willigen’ Bundesgesundheitsministerium, so dass derzeit (noch) der Eindruck besteht, Strophanthin werde noch lange im Markt bleiben. Tatsächlich ist das falsch! Zwar wurde am 25.11. 2005 - ein nach behördeninterner Aussage einmaliger Vorgang in der BRD - wegen der Nachzulassung des Medikamentes Strodival mit dem Wirkstoff Strophanthin eine Besprechung zwischen beiden Behörden abgehalten und dabei auch einige Strophanthinbefürworter gehört. Es änderte sich danach im Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) aber nur die personelle Zuständigkeit für eine Nachzulassung von Strophanthin. Diese Personen’verschiebung’ war aber schon alles, obwohl in Bonn verabredet wurde, die Fa MEDA müsse keine klinische Studie vorlegen, sondern nur eine - weit billigere - Praxisstudie erstellen. Dieser Vereinbarung folgten aber dann seitens des BFArM keine endgültigen Bestimmungen! Vielmehr wurde vom BfArM nur auf Zeit gespielt! Inzwischen liegen wieder die alten Forderungen nach einer klinischen Studie auf dem Tisch! Damit aber wird Strophanthin schließlich doch der Volksgesundheit entzogen und therapeutisch nur noch was für ‚Spinner und Unbelehrbare’, denn der Hersteller MEDA wird solche Millionenbeträge für dieses 'kleine' Mittel nicht aufbringen. Das rechnet sich unter kaufmännischen Gesichtspunkten nicht mehr, nachdem seit über 3 Jahrzehnten eine gezielte Kampagne gegen Strophanthin lief! Die jungen Ärzte wissen daher über Strophanthin heute leider nichts mehr! Strophanthin ist ihnen als Therapeutikum so lange von interessierter Seite ‚schlecht’ geredet worden, bis diese Marketingsprüche niemand mehr als bloßen ‚Kampagnenunsinn’ bezweifelte. Nur im Ausland hat Strophanthin heute noch seinen Stand und Rang! Der deutsche Markt jedoch ist fest im Griff der Pharmaindustrie. Dem wagen sich die Behörden nicht entgegenzustellen! Wo dies doch geschieht, wird – wie sich ja jetzt zeigt – einfach auf Zeit gespielt. Als das vorgesetzte BMGS dem BfArM jedenfalls die Weisung erteilte, dem Strophanthinpräparat Strodival die vorläufige Nachzulassung zu erteilen - ein bisher einmaliger Vorgang - beschwerte sich nach meinem Kenntnisstand beispielsweise vom BfArM der Leiter der Nachzulassung ( Prof. Lütz) bei der politischer Führung. Inzwischen wird von der Fa. MEDA wieder die klinische Studie verlangt! So macht man das! Machen Sie sich als Leser aber bei allem immer bewusst, dass die Strophanthingegner keineswegs etwa den Verbraucher vor dem Wirkstoff Strophanthin schützen wollen, weil dieser gefährlich wäre - was allein ihr Tun aber rechtfertigen würde! Ihnen geht es vielmehr in eigentlicher Konsequenz um das Geschäft der Pharmaindustrie und um die ‚Verschreibungshoheit’ der Ärzteschaft. Bleibt diese ‚Verschreibungshoheit’ nämlich weiterhin bei den Ärzten, so muss sich die Pharmaindustrie schließlich nur weiterhin die Ärzteschaft dahingehend ‚gefügig’ machen, dass die Ärzte auf die Verordnung von Strophanthin verzichten. Mangels Absatzchancen wird dadurch irgendwann kein Strophanthinpräparat mehr wirtschaftlich herzustellen sein. So hoffnungslos man sich auch als Verbraucher solchem Marktgeschehen ausgeliefert fühlen mag: Es gibt eine Lösung! Sie bestünde darin, dass das BMGS wegen der behördenbekannten Vorteile und Ungefährlichkeit von oralem Strophanthin gegenüber dem BfArM von seinem Weisungsrecht nach § 36 Arzneimittelgesetz Gebrauch macht und den Wirkstoff Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht herausnimmt - wie vor dem Jahre 1975. Stärken Sie folglich durch Kontaktaufnahme das Bundesgesundheitsministerium in seiner positiven Einstellung zu Strophanthin ( zuständig: Herr Dr. Schwerdtfeger ) und fordern Sie vor allem das BMGS auf, in Sachen Strophanthin endlich § 36 Arzneimittelgesetz anzuwenden und die Verschreibungspflicht für Strophanthin wieder aufzuheben. Damit wäre zugleich die Nachzulassungsfrage des Medikamentes Strodival vom Tisch. Vor allem könnte dann wieder jeder Kranke Strophanthintropfen rezeptfrei in seiner Apotheke erwerben. Tun Sie also selbst etwas! Vielleicht geht es ja irgendwann auch mal um Ihr Leben! Diesen Aufruf möchte ich durch die Bitte ergänzen, sich an der Petition des Herrn Schlemo zu beteiligen - siehe Gästebuch Nr. 780. Es kann unter der angegebenen Petitionsnummer jeder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Erfahrungen schildern, die er mit Strophanthin gemacht hat. Dadurch erhält der Petitionsausschuss ein sicher breiteres Bild über Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei der patientengerechten Herzbehandlung. Erwarten Sie allerdings nicht, dass der Petititonsausschuss eine Entscheidung zugunsten von Strophanthin trifft. Der Ausschuss ist zwar gesetzlich verpflichtet, diese Petititon anzunehmen - nicht aber, ihr auch abzuhelfen! Das wird der Ausschuss vorliegend auch nicht! Er wird sich vielmehr bezüglich einer Entscheidung über Strophanthin - durchaus richtig! - für unzuständig erklären und sich ein Urteil über Strophanthin dann m.E. von jenen Behörden einholen, die Strophanthin so anhaltend bekämpfen. Insofern erwarte ich vom Petititonsausschuss lkeider keinerlei wirkliche Hilfe. Dennoch ist die Petititon fraglos sinnvoll gewesen, einfach, um mal wieder ein Problembewusstsein zu schaffen! Solche Informationen könnten den einen oder anderen Parlamentarier - die ja durchaus willig sind, das Richtige zu tun! - vielleicht auch zum Nachdenken bringen, ob mit unserer Medizin alles so reibungslos läuft, wie uns mancher erfolgreich glauben macht. Bezüglich der Petition geht es vor allem auch darum, den Petitionsausschuss darauf aufmerksam zu machen, wie richtig, notwendig und kostengünstig es für das Medizinsystem wäre, Strophanthin - wie bis 1975 üblich - wieder aus der Rezeptpflicht zu entlassen, damit die Kranken sich dadurch in einem möglichst frühen Stadium ihres Unwohlseins auch selbst helfen können. |
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Datum: 2007-03-20 22:51:45 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/WahlrechtEssay.htm) schrieb: Immer wieder haben mich Leser gebeten, darauf hinzuweisen, wenn ich einen neuen Artikel ins Internet stelle. Hier nun ein tagespolitisch aktueller Beitrag zum Wahlrecht von Kindern. Bitte machen Sie sich bewusst, was heute im 'Krieg' der Alten gegen die Jungen - der zwar gerne beschönigt wird, den es aber fraglos gibt! - wirklich geschieht und dass wir dringend eine neue Politik brauchen, die im Interesse des Ganzen den Kindern endlich ihre Grundrechte einräumen, die sie über ihre Eltern dann ausüben könnten und sollten. Gerade jene, die heute so selbstverständlich gegen ein Kinderwahlrecht ist, sollte sich ernstlich damit auseinandersetzen, dass und wie sie über ihre Vorurteile in Wahrheit von der Politik manipuliert werden: http://www.melhorn.de/WahlrechtEssay.htm |
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Datum: 2007-03-16 18:25:40 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/Herzinfarkt) schrieb: Dies ist ein Aufruf - Stand 16.3.07 - den ich seit Jahren mit jeweils aktualisiertem Inhalt den Einträgen meiner Gästebücher voranstelle. Bitte geben Sie diesen Aufruf vor allem an Kranke weiter. Liebe Leser, die 'Große Koalition' hat die offenen Fragen bezüglich einer neuen - d.h. für mich: bezahlbaren - Gesundheitspolitik nicht beantwortet. Daher scheint mir politisch an der Zeit, dass Sie als Herzkranke oder Schlaganfallgefährdete politisch selbst aktiv werden und an Regierung und Abgeordnete herantreten. Wie nötig das geworden ist, lesen Sie treffend in: "Die Pharmaindustrie jubelt im Land der Pillenschlucker" - http://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=1711 Überlassen Sie das Handeln nicht immer nur Dritten! Tun Sie selbst etwas! Es betrifft schließlich Sie selbst! Unterstützen Sie daher meine Aufrufaktion: "Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender" - http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60. Schreiben Sie e-mails und Briefe an das Bundesgesundheitsministerium, die Bundestagsabgeordneten und die Medien. Man wird Ihnen – üblicherweise – nicht antworten, aber Ihre Ansicht als wählerwirksame 'Volksmeinung' dennoch zur Kenntnis nehmen! Fordern Sie, dass das, seit über hundert Jahren so herzwirksame Strophanthin wieder - wie vor 1975! – aus der ärztlichen Verschreibungspflicht herausgenommen wird. Diese Verschreibungspflicht hat nämlich nur den Zweck, Strophanthin den Selbstbehandlern und den Heilpraktikern wieder wegzunehmen. Die derzeitige Verschreibungspflicht dient nämlich keineswegs dem Schutz der Bevölkerung vor einem gefährlichen Arzneimittel – was oral verabreichtes Strophanthin bis 1975 schließlich ohnehin noch nie war! - sondern soll allein die Geschäfte der Pharmaindustrie vor dem wirtschaftlich günstigen und therapeutisch höchst erfolgreichen Strophanthin ‚schützen’! Schon SPD-Abgeordnete der letzten Wahlperiode vermochten in dieser Angelegenheit nicht auf die vormals rot-grüne Bundesregierung einzuwirken! Auch CDU-Politiker des neuen Bundestages haben sich nach anfänglichem Einsatz für Strophanthin rasch wieder zurückgezogen. Offenbar werden da aus interessierten Kreisen immer die ‚Fäden’ gezogen. Die Pharmaindustrie hat – so schon der frühere Gesundheitsminister! – schließlich die mächtigste Lobby im Staat! Zuletzt jedenfalls hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und Apotheker Dr. Wolf Bauer sein Eintreten für Strophanthin wieder aufgegeben. Lesen Sie zum Verhalten der Politiker u.a.: http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#59262 Der Kampf um den Erhalt des Strophanthin ist - trotz gegenteiliger, positiver Meldungen auch in Gästebucheinträgen dieser HP – jedenfalls keineswegs geschlagen! Das klar abweisend eingestellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte taktierte vielmehr nur geschickt gegenüber dem ihm vorgesetzten, aber ‚strophanthin-willigen’ Bundesgesundheitsministerium, so dass derzeit (noch) der Eindruck besteht, Strophanthin werde noch lange im Markt bleiben. Tatsächlich ist das falsch! Zwar wurde am 25.11. 2005 - ein nach behördeninterner Aussage einmaliger Vorgang in der BRD - wegen der Nachzulassung des Medikamentes Strodival mit dem Wirkstoff Strophanthin eine Besprechung zwischen beiden Behörden abgehalten und dabei auch einige Strophanthinbefürworter gehört. Es änderte sich danach im Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) aber nur die personelle Zuständigkeit für eine Nachzulassung von Strophanthin. Diese Personen’verschiebung’ war aber schon alles, obwohl in Bonn verabredet wurde, die Fa MEDA müsse keine klinische Studie vorlegen, sondern nur eine - weit billigere - Praxisstudie erstellen. Dieser Vereinbarung folgten aber dann seitens des BFArM keine endgültigen Bestimmungen! Vielmehr wurde vom BfArM nur auf Zeit gespielt! Inzwischen liegen wieder die alten Forderungen nach einer klinischen Studie auf dem Tisch! Damit aber wird Strophanthin schließlich doch der Volksgesundheit entzogen und therapeutisch nur noch was für ‚Spinner und Unbelehrbare’, denn der Hersteller MEDA wird solche Millionenbeträge für dieses 'kleine' Mittel nicht aufbringen. Das rechnet sich unter kaufmännischen Gesichtspunkten aber nicht mehr, nachdem seit über 3 Jahrzehnten eine ganz gezielte Kampagne gegen Strophanthin lief! Die jungen Ärzte wissen über Strophanthin heute jedenfalls nichts mehr! Strophanthin ist ihnen als Therapeutikum so lange von interessierter Seite ‚schlecht’ geredet worden, bis das niemand mehr als ‚Kampagnenunsinn’ bezweifelte. Nur im Ausland hat Strophanthin heute noch seinen Stand und Rang! Der deutsche Markt jedoch ist fest im Griff der Pharmaindustrie. Dem wagen sich die Behörden nicht entgegenzustellen! Wo dies doch geschieht, wird – wie jüngst geschehen – einfach auf Zeit gespielt. Als das vorgesetzte BMGS dem BfArM jedenfalls die Weisung erteilte, dem Strophanthinpräparat Strodival die Nachzulassung zu erteilen - ein bisher einmaliger Vorgang - beschwerte sich nach meiner Information beispielsweise sich beim BfArM der Leiter der Nachzulassung ( Prof. Lütz) bei der politischer Führung. Inzwischen wird von der Fa. MEDA wieder die klinische Studie verlangt! So macht man das! Machen Sie sich als Leser jedenfalls bewusst, dass es den Strophanthingegnern im Kern überhaupt nicht darum geht, etwa den Verbraucher vor dem Wirkstoff Strophanthin zu schützen! Das allein würde aber ihr Tun rechtfertigen! Vielmehr geht es den Stophanthingegnern letztlich nur um das Geschäft der Pharmaindustrie und um die ‚Verschreibungshoheit’ der Ärzteschaft. Bleibt diese ‚Verschreibungshoheit’ weiterhin bei den Ärzten muss sich die Pharmaindustrie schließlich nur weiterhin die Ärzteschaft dahingehend ‚gefügig’ machen, dass diese auf die Verordnung von Strophanthin verzichtet. Letztlich wird irgendwann keine Pharmafirma mehr ein Medikament mit Strophanthin wirtschaftlich herstellen können und dies nur deshalb, weil es dafür – dank Verschreibungspflicht! – schließlich keine Nachfrage mehr gibt. So hoffnungslos man sich als Verbraucher solchem Marktgeschehen ausgeliefert auch fühlen mag; Es gibt eine Lösung! Sie bestünde darin, dass das BMGS wegen der behördenbekannten Vorteile und Ungefährlichkeit von oralem Strophanthin gegenüber dem BfArM von seinem Weisungsrecht nach § 36 Arzneimittelgesetz Gebrauch macht und den Wirkstoff Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht herausnimmt - wie vor dem Jahre 1975. Stärken Sie folglich durch Kontaktaufnahme das Bundesgesundheitsministerium in seiner positiven Einstellung zu Strophanthin ( zuständig: Herr Dr. Schwerdtfeger ) und fordern Sie vor allem das BMGS auf, in Sachen Strophanthin endlich § 36 Arzneimittelgesetz anzuwenden und die Verschreibungspflicht für Strophanthin wieder aufzuheben. Damit wäre zugleich die Nachzulassungsfrage des Medikamentes Strodival vom Tisch. Vor allem könnte dann wieder jeder Kranke Strophanthintropfen rezeptfrei erwerben. Tun Sie also selbst etwas! Vielleicht geht es ja irgendwann auch mal um Ihr Leben! Diesen Aufruf möchte ich durch die Bitte ergänzen, sich an der Petition des Herrn Schlemo zu beteiligen - siehe Gästebuch Nr. 780. Es kann unter der angegebenen Petitionsnummer jeder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Erfahrungen schildern. Sei es mit Strophanthin oder einem anderen, ihm statt des, seit über hundert Jahren therapeutisch so erfolgreichen Strophanthin gegebenen Herzmittels schildern. So wird der Petitionsausschuss ein sicher breiteres Bild über Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei der patientengerechten Herzbehandlung erhalten. Der Petitionsausschuss wird sich dabei richtigerweise natürlich für unzuständig erklären, ein Urteil ü;ber Strophanthin und seine weitere Verwendung in der Medizin abzugeben. Solche Information könnte trotzdem dazu beitragen, beim Bundestag eine Bresche in die Phalanx der hartnäckig gepflegten Vorurteile zu schlagen, mit der die Mediziner heute vertuschen wollen, dass sie zu Lasten der Kranken in den letzten Jahrzehnten Strophanthin aus dem Markt gedrängt haben. Es verträgt sich nun mal nicht mit dem Selbstbildnis der meisten Mediziner, Informationsversäumnisse einzuräumen. Dabei zeigt sich Größe eigentlich gerade darin, Schwächen im eigenen Denken zu beseitigen. Es ist für mich jedenfalls immer wieder erstaunlich, mit welcher Großspurigkeit manche Ärzte mit und ohne einem oder mehrere akademischen Titeln über Strophanthin urteilen, ohne in nicht seltenen Fallen auch nur den Namen aussprechen oder gar schreiben zu können. Medizinischen Wissensstand haben sie über das Mittel keinen und berühmen sich dessen nicht selten auch noch! Statt dessen gibt man sich 'fortschrittlich' und 'neuzeitlich', indem man auf die bekanntermaßernen nicht selten 'getürkten' Verkaufsargumente der Pharmaindustrie abfährt. Schade eigentlich! Damit geht dem Einzelnen jeweils geistige Freiheit und Kompetenz verloren! Hierzu lesen Sie bitte auch meinen Gästebucheintrag Nr. 772. Bezüglich der Petition geht es vor allem auch darum, den Petitionsausschuss darauf aufmerksam zu machen, wie richtig, notwendig und kostengünstig es für das Medizinsystem wäre, Strophanthin - wie bis 1975 üblich - wieder aus der Rezeptpflicht zu entlassen, damit die Kranken sich dadurch in einem möglichst frühen Stadium ihres Unwohlseins auch selbst helfen können. |
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Datum: 2007-02-27 17:47:23 Robbie ( Robbiealford@hotmail.com / http://dexyvexes.info/baby-annabell-schrank.html) schrieb: Super site! |
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Datum: 2007-02-24 22:26:58 ein Vater ( nochkeine2007de@web.de / http://www.schaunichtweg.de) schrieb: Was nutzen uns die Milliarden Ausgaben (Bundeswehr Afganistan, Afrika, ...), wenn es vor der eigenen Haustür brennt??? http://www.schaunichtweg.de |
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Datum: 2007-02-24 21:04:54 Alan ( Alanhenderson@yahoo.com / http://achievenet.info/horoscopes/free-horoscope-msn.html) schrieb: This site is one of the best I have ever seen, wish I had one like this |
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Datum: 2007-02-10 12:29:28 Martina Pflock ( keine Email / http://www.abwasser-megaabzocke.de) schrieb: Es ist denkgesetzlich ausgeschlossen, einen GG-Rechtsstaat ohne seine Voraussetzungen zu betreiben, so als ob die GG-rechtsstaatskonstitutiven, arg. Art. 79(3) GG, Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, bloße epitheta ornantia des Verfassungstextes seien, die ergebnisirrelevant fehlen können, also ohne Rücksicht auf ihre reale Nichtexistenz GG-gemäße rechtsprechende Staatsgewaltausübung möglich sei. |
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Datum: 2007-01-23 09:10:21 günter ( webmaster@Politgauner.de / http://www.Politgauner.de) schrieb: Hallo an alle, mittlerweile haben die Bürger Deutschlands fast alle Rechte verloren bzw derart drastisch eingeschränkt bekommen, dass immer deutlicher wird, dass die nicht legitimierten BRD Politiker ihre Parteiendiktatur still heimlich und leise installiert haben. Vor den Gerichten bekommt nur noch derjenige sein RECHT dem das nötige Kleingeld nicht fehlt., siehe ACKERMANN, und viele unzählige der Politmanager und Politikgauner, demnächst auch Peter Harz mit von der Partie der FREIKÄUFER. Wer weiere Infos benötigt siehe auch unsere Webpräsenz www.Politgauner.de Liebe Grüße aus Dresden günter der Politikerschreck |
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Datum: 2007-01-21 11:18:21 bo ( keine Email / keine Homepage) schrieb: PS Nachtrag: "mit Methoden einer DIKTATUR" sind Arbeitsweisen,Prozesse sowie jahrzehnte lange "Betriebsübung" und praktizierte Verhaltens- und Betrugsmuster unserer Politiker und des Obrigkeitensystems (Behörden) unserer Bürokratie- und Verwaltungsdiktatur gemeint. |
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Datum: 2007-01-20 09:02:04 bo ( bodo.bekic@boway-pm-net.de / http://boway-pm-net.de) schrieb: Wenn ich das hier alles lese, stellt sich die Frage, ob die Behauptung aufgestellt werden darf, dass die BRD bzw. ein großer verkrusteter gesellschaftlicher Teil der BRD einen schwer gefährlichen "Menschenrechtsverletzer- und Existenzvernichter"-Staat darstellt. Ich selbst erlebe seit 7 Jahren, nach Aufdecken eines Hamburger Zeitarbeits- und Müllskandals, mehr oder weniger die jutiziable "SEUCHE" der Repressionen, soziale Ausgrenzung pp., das es schon fast als Versuch der "Ausrottung" meiner Familie oder meiner Person empfinde. Erst im Dezember 2006 hat sich der Kreis meiner Erkenntnise und Vermutungen geschlossen, so dass ich mit persönlicher Sicherheit behaupten kann, dass in meinem Fall gezielt Daten in den besonders geschützen Sozialdaten gefälscht wurden. Und ich alter Esel wundere mich, dass mir über Jahre hinweg übel mitgespielt wurde. KEIN WUNDER. Insoweit finde ich Ihre Seite sehr anregend und ermuntert mich, mit Kreativen Einfällen und Aktionen selbst weiter zu machen. Das Wissen darum, dass ich kein "bedauerlicher Einzelfall" bin ( ich glaube schon lange nicht mehr an die Einzelfalltheorie, sondern eher abstakt und an die Methoden einer Diktatur ) macht mich stark. Danke Bo |
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Datum: 2007-01-18 13:38:19 Anne ( a.s@web.de / http://www.bfed.dk) schrieb: »Die Strafe für den Lügner besteht nicht darin, daß man ihm nicht glaubt, sondern darin, daß er selber niemandem mehr glauben kann.« G. B. Shaw www.un-nachrichten.de www.steuerzahler.de www.bfed.nl |
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Datum: 2007-01-16 12:27:00 Therese Walburga Hüsken ( keine Email / http://www.justizopfer.de) schrieb: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen z.Hd. Herrn Richter Engsterhold Bahnhofsvorplatz 3 45879 Gelsenkirchen Mit Schreiben vom 6.11.2006/Eingang 8.11.2006 schreibt Herr Engsterhold, Richter am VG Gelsenkirchen, - beglaubigt durch Caspari, Verwaltungsgerichtsangestellte – daß er auf vergleichbare Eingaben von mir nicht mehr antwortet. Herr Engsterhold antwortet weder in der Sache, noch wird er gerichtlich feststellen lassen, daß das GG trotz aufgehobenem Geltungsbereich noch Gültigkeit besitzt. Herr Engsterhold hat mit seinem Verhalten ausdrücklich seinen Amtsmißbrauch und seine Schadenersatzverpflichtung anerkannt. Disziplinarverfahren – Eilsache betr. Richter Engsterhold aus Gründen der Arbeitsverweigerung und Unterstützung von kriminellen Handlungen; Amtsmißbrauch und Schadenersatz ist von Herrn Engsterhold ausdrücklich anerkannt worden. (nachfolgend Auszug aus meinem Schreiben vom 1.11.2006) Betr.: 1) AZ 17 K 4099/05 Verweis auf folgendes Urteil Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73): ……..Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), ………..(vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern. Inzwischen hat die BRD auf ihrer eigenen HP mitgeteilt, daß das GG niemals ratifiziert wurde, wie es die Alliierten gefordert haben. Selbst die Süddeutsche Zeitung berichtete am 16.10.2006 darüber. Im April 2006 – BGBl Mai 2006 – wurden die Geltungsbereiche aus den Zivilgesetzen auf Veranlassung der USA gestrichen. (Mit Bekanntgabe im BGBl I/18 2006 S. 866ff rechtsgültige Aufhebung der Geltungsbereiche der Gesetze (ZPO, StPO, GVG usw.) gemäß Antrag und US-Befehl de jure erloschen) Sollte das VG Gelsenkirchen diese Tatsache nicht anerkennen wollen, ist durch eine Feststellungsklage gem. Art. 100 GG für die sog. BRD zu klären, daß das Grundgesetz trotz aufgehobener Gültigkeit seine rechtliche Wirkung noch besitzt. Sollte ich nicht bis zum 20.01.2007 eine juristisch korrekte Stellungnahme erhalten, wodurch das Gegenteil meiner Rechtsauffassung bewiesen wird, sehe ich damit den Amtsmißbrauch und den Haftungstatbestand durch Sie persönlich als bestätigt an. |
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Datum: 2006-12-21 17:46:33 Karl der Kleine ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Was Ihnen vor unserem sogenannten Rechtsstaat widerfahren ist, geht auf keine Kuhhaut! Demokratischer Rechtsstaat, verpflichtet dem Grundgesetz? Quatsch! Was sagte schon der Altbundespräsident von Weizsäcker über unsere Führungsfiguren: Machtbesessen und Machtvergessen. Da kann das Recht oder gar Gerechtigkeit nur stören. |
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Datum: 2006-12-15 12:57:12 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de/Herzinfarkt) schrieb: Dies ist ein Aufruf, den ich seit Jahren mit jeweils aktualisiertem Inhalt den Einträgen meiner Gästebücher voranstelle. Bitte geben Sie diesen Aufruf vor allem an Kranke weiter. Liebe Leser, die 'Große Koalition' hat die offenen Fragen bezüglich einer neuen - d.h. für mich: bezahlbaren - Gesundheitspolitik nicht beantwortet. Daher scheint mir politisch an der Zeit, dass Sie als Herzkranke oder Schlaganfallgefährdete politisch selbst aktiv werden und an Regierung und Abgeordnete herantreten. Wie nötig das geworden ist, lesen Sie treffend in: "Die Pharmaindustrie jubelt im Land der Pillenschlucker" - http://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=1711 Überlassen Sie das Handeln nicht immer nur Dritten! Tun Sie selbst etwas! Es betrifft schließlich Sie selbst! Unterstützen Sie daher meine Aufrufaktion: "Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender" - http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60. Schreiben Sie e-mails und Briefe an das Bundesgesundheitsministerium, die Bundestagsabgeordneten und die Medien. Man wird Ihnen – üblicherweise – nicht antworten, aber Ihre Ansicht als wählerwirksame 'Volksmeinung' dennoch zur Kenntnis nehmen! Fordern Sie, dass das, seit über hundert Jahren so herzwirksame Strophanthin wieder - wie vor 1975! – aus der ärztlichen Verschreibungspflicht herausgenommen wird. Diese Verschreibungspflicht hat nämlich nur den Zweck, Strophanthin den Selbstbehandlern und den Heilpraktikern wieder wegzunehmen. Die derzeitige Verschreibungspflicht dient nämlich keineswegs dem Schutz der Bevölkerung vor einem gefährlichen Arzneimittel – was oral verabreichtes Strophanthin bis 1975 schließlich ohnehin noch nie war! - sondern soll allein die Geschäfte der Pharmaindustrie vor dem wirtschaftlich günstigen und therapeutisch höchst erfolgreichen Strophanthin ‚schützen’! Schon SPD-Abgeordnete der letzten Wahlperiode vermochten in dieser Angelegenheit nicht auf die vormals rot-grüne Bundesregierung einzuwirken! Auch CDU-Politiker des neuen Bundestages haben sich nach anfänglichem Einsatz für Strophanthin rasch wieder zurückgezogen. Offenbar werden da aus interessierten Kreisen immer die ‚Fäden’ gezogen. Die Pharmaindustrie hat – so schon der frühere Gesundheitsminister! – schließlich die mächtigste Lobby im Staat! Zuletzt jedenfalls hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und Apotheker Dr. Wolf Bauer sein Eintreten für Strophanthin wieder aufgegeben. Lesen Sie zum Verhalten der Politiker u.a.: http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#59262 Der Kampf um den Erhalt des Strophanthins ist - trotz gegenteiliger, positiver Meldungen auch in Gästebucheinträgen dieser HP – jedenfalls keineswegs geschlagen! Das klar abweisend eingestellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte taktierte vielmehr nur geschickt gegenüber dem ihm vorgesetzten, aber ‚strophanthin-willigen’ Bundesgesundheitsministerium, so dass derzeit (noch) der Eindruck besteht, Strophanthin werde noch lange im Markt bleiben. Tatsächlich ist das falsch! Zwar wurde am 25.11. 2005 - ein nach behördeninterner Aussage einmaliger Vorgang in der BRD - wegen der Nachzulassung des Medikamentes Strodival mit dem Wirkstoff Strophanthin eine Besprechung zwischen beiden Behörden abgehalten und dabei auch einige Strophanthinbefürworter gehört. Es änderte sich danach im Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) aber nur die personelle Zuständigkeit für eine Nachzulassung von Strophanthin. Diese Personen’verschiebung’ war aber schon alles, obwohl in Bonn verabredet wurde, die Fa MEDA müsse keine klinische Studie vorlegen, sondern nur eine - weit billigere - Praxisstudie erstellen. Dieser Vereinbarung folgten aber dann seitens des BFArM keine endgültigen Bestimmungen! Vielmehr wurde vom BfArM nur auf Zeit gespielt! Inzwischen liegen wieder die alten Forderungen nach einer klinischen Studie auf dem Tisch! Damit aber wird Strophanthin schließlich doch der Volksgesundheit entzogen und therapeutisch nur noch was für ‚Spinner und Unbelehrbare’, denn der Hersteller MEDA wird solche Millionenbeträge für dieses 'kleine' Mittel nicht aufbringen. Das rechnet sich unter kaufmännischen Gesichtspunkten aber nicht mehr, nachdem seit über 3 Jahrzehnten eine ganz gezielte Kampagne gegen Strophanthin lief! Die jungen Ärzte wissen über Strophanthin heute jedenfalls nichts mehr! Strophanthin ist ihnen als Therapeutikum so lange von interessierter Seite ‚schlecht’ geredet worden, bis das niemand mehr als ‚Kampagnenunsinn’ bezweifelte. Nur im Ausland hat Strophanthin heute noch seinen Stand und Rang! Der deutsche Markt jedoch ist fest im Griff der Pharmaindustrie. Dem wagen sich die Behörden nicht entgegenzustellen! Wo dies doch geschieht, wird – wie jüngst geschehen – einfach auf Zeit gespielt. Als das vorgesetzte BMGS dem BfArM jedenfalls die Weisung erteilte, dem Strophanthinpräparat Strodival die Nachzulassung zu erteilen - ein bisher einmaliger Vorgang - beschwerte sich nach meiner Information beispielsweise sich beim BfArM der Leiter der Nachzulassung ( Prof. Lütz) bei der politischer Führung. Inzwischen wird von der Fa. MEDA wieder die klinische Studie verlangt! So macht man das! Machen Sie sich als Leser jedenfalls bewusst, dass es den Strophanthingegnern im Kern überhaupt nicht darum geht, etwa den Verbraucher vor dem Wirkstoff Strophanthin zu schützen! Das allein würde aber ihr Tun rechtfertigen! Vielmehr geht es den Stophanthingegnern letztlich nur um das Geschäft der Pharmaindustrie und um die ‚Verschreibungshoheit’ der Ärzteschaft. Bleibt diese ‚Verschreibungshoheit’ weiterhin bei den Ärzten muss sich die Pharmaindustrie schließlich nur weiterhin die Ärzteschaft dahingehend ‚gefügig’ machen, dass diese auf die Verordnung von Strophanthin verzichtet. Letztlich wird irgendwann keine Pharmafirma mehr ein Medikament mit Strophanthin wirtschaftlich herstellen können und dies nur deshalb, weil es dafür – dank Verschreibungspflicht! – schließlich keine Nachfrage mehr gibt. So hoffnungslos man sich als Verbraucher solchem Marktgeschehen ausgeliefert auch fühlen mag; Es gibt eine Lösung! Sie bestünde darin, dass das BMGS wegen der behördenbekannten Vorteile und Ungefährlichkeit von oralem Strophanthin gegenüber dem BfArM von seinem Weisungsrecht nach § 36 Arzneimittelgesetz Gebrauch macht und den Wirkstoff Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht herausnimmt - wie vor dem Jahre 1975. Stärken Sie folglich durch Kontaktaufnahme das Bundesgesundheitsministerium in seiner positiven Einstellung zu Strophanthin ( zuständig: Herr Dr. Schwerdtfeger ) und fordern Sie vor allem das BMGS auf, in Sachen Strophanthin endlich § 36 Arzneimittelgesetz anzuwenden und die Verschreibungspflicht für Strophanthin wieder aufzuheben. Damit wäre zugleich die Nachzulassungsfrage des Medikamentes Strodival vom Tisch. Vor allem könnte dann wieder jeder Kranke Strophanthintropfen rezeptfrei erwerben. Tun Sie also selbst etwas! Vielleicht geht es ja irgendwann auch mal um Ihr Leben! |
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Datum: 2006-11-29 16:59:05 willi ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Rechtsberatungsgesetz? Ein Gesetz f ü r Anwälte. Ein Rechtsberatungsüberprüfungsgesetz wäre für den Bürger wesentlich wichtiger! |
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Datum: 2006-11-17 11:49:01 günter ( webmaster@Politikgauner.de / http://www.Politgauner.de) schrieb: Hallo an alle, der Beitrag von Alexander Müller hat mich bewegt folgende Ergänzung beizufügen. Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt der USA, kein STAAT und OHNE EIGENES STAATSVOLK. Dadurch ist das einfacher zu verstehen, warum seine Ausführungen korrekt sind. Mehr lesenswertes findet Ihr unter: www.Politikgauner.de Wir beziehen Stellung ! Wir schreiben die Wahrheit die uns die nicht legitimierten BRD Politiker vorenthalten. Die meisten dieser nicht legitimierten sind KRIMINELL, KORRUPT und notorische LÜGNER. Liebe Grüße aus Dresden günter |
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Datum: 2006-11-06 11:06:35 Detektei ( detektivnali@aol.com / http://www.detektiv-nali.de) schrieb: Über eine Internetrecherche bin ich auf diese empfehlenswerte Seite gestossen. Gruß Lore Ohl |
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Datum: 2006-10-25 21:59:17 Alexander Müller ( alexis@bfed.nl / http://www.bfed.nl) schrieb: Beim Europäischen Gerichtshof bekommen Deutsche kein Recht, weil nicht das Deutsche Reich, sondern die BRD angeschlossen ist. Was das Deutsche Volk an die EU zahlt, sind versteckte Reparationszahlungen, denn, da die BRD der EU angeschlossen ist und nicht das Deutsche Reich, hat auch die Deutsche Bevölkerung eigentlich keine Zahlungen an die EU zu leisten. Gerechterweise sollten die EU-Zahlungen von den BRD-lern/Eingedeutschten geleistet werden. Die nun für den Libanon eingesetzte Deutsche Marine muß sich außerhalb der 12 Meilen-Zone bewegen, weil sich das Deutsche Reich seit dem 27.2.1945 mit dem Libanon im Krieg befindet. Damit ist bewiesen: die Bürger des Deutschen Reiches ziehen in den „Friedens-Krieg". Die Bundeswehr-Zulassungsstelle zeigt ebenfalls den Reichsadler. Das ist richtig, denn auch die Bundeswehr hat Außenwirkung. Selbst bei Fußball-Weltmeisterschaften zeigen die Trikots der Spieler die Reichsfarben schwarz und weiß. Die von Horst Köhler vorgenommenen Auszeichnungen der Fußballspieler befanden sich in einem Etui, auf dem der 6-Schwingen-Reichsadler zu sehen ist. Und nun stellt sich die Frage: Warum hat Angela Merkel die neuen Flugzeuge mit Bundesrepublik Deutschland beschriften lassen? Glaubt Angela Merkel wirklich, sie könnte sich am Tag X herausreden, sie hätte mit den Chaos in Deutschland oder mit einem evtl. Krieg des Deutschen Reiches aber auch absolut nicht zu tun? Konrad Adenauer hat 1955 dem Deutschen Volk heimlich, still und leise einen Nachschlag an Besatzungszeit von 50 Jahren besorgt. Alles geschieht gegen das Deutsche Volk heimlich, still und leise. Kommt ein Deutscher diesen Politikern aufgrund von Recherchen auf die Schliche, wird er kriminalisiert, psychiatrisiert, entrechtet und enteignet. Das ist Demokratie in Deutschland. |
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Datum: 2006-10-04 22:24:44 Detektei Murana ( info@detektei-murana.de / http://www.detektei-murana.de) schrieb: Stalking ist eine ernstes Thema. Vorallem Stalker sind ernst zu nehmen. Man spricht oft davon einen Stalker nicht zu beachten, daß heißt aber nicht das er dadurch nicht noch aggresiver wird. http://www.detektei-murana.de |
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Datum: 2006-08-16 11:45:38 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.rechtsmissbrauch.de) schrieb: Zu Gästebucheintrag Nr.58: Mehrfach habe ich inzwischen den derzeitigen Gästebucheintrag Nr. 58 gelöscht. Jetzt lasse ich ihn stehen, weil ganz offensichtlich jemand darauf aus ist, das Gästebuch und mich dadurch zu diskreditieren, dass ich nicht immer mit Löschen nachkomme. Diesem gestörten Menschen ist das wichtig. Also lasse ich es stehen. Die Leser werden das sicher verstehen, denn derselbe 'Verlinker' hat das auch mehrfach schon bei meinen anderen beiden Gästebüchern getan. Sicherlich, es lässt sich zuverlässig herausfinden, wer das ist und dann gibt es eine, für ihn sehr teure Unterlassungsklage und ein Strafverfahren wegen stalking - aber vielleicht kommt er ja noch vorher zur Einsicht. |
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Datum: 2006-06-09 13:16:48 Rolf Ehlers ( Ehlers.R@web.de / keine Homepage) schrieb: Ich beziehe mich auf den Beitrag "Trotz Grundgesetz zu Oligarchie und Nepotismus." Auf Anhieb finde ich eine Unmenge von Fragen angesprochen, die mir in der öffentlichen Diskussion seit Jahrzehnten fehlen. Ein aktueller Tipp: Readers Edition kann das Ende der Verschwisterung von Wirtschaft, Politik und Presse bedeuten! Die Bewegung des Bürgerjournalismus ist nicht mehr aufzuhalten. |
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Datum: 2006-04-19 08:43:40 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.rechtsmissbrauch.de) schrieb: Zu Gästebucheintrag Nr.53: Von Lesern wurde ich mehfach darauf angesprochen, warum ich diesen, eigentlich geringschätzigen Gästebucheintrag nicht lösche. Aber warum sollte ich? Zum einen lasse ich auch kritische Einträge stehen, zum anderen hat sich hier m.E. jemand ersichtlich seines Frustes entledigt. Warum also ihm sein selbst gewähltes Forum entziehen? Zum Verständnis: Der Eintrag stammt von Herrn Julio Faustino. Dieser ist Geschäftsführer der Firma Gaia Enterprises GmbH/ Berlin, die seiner Schwester gehört. Das Unternehmen vertreibt unter dem Firmennamen "Giga top" Computer und PC-Teile - als sog. 'Power-seller' offenbar hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus ebay. Die Firma wurde von mir am 13.11.04 auf Rücknahme eines PC verklagt. Nach mehreren Hauptverhandlungen vor dem AG Wedding in Berlin erschien von der Beklagten zu dem von mir bezahlten Vernehmungstermin zweier Mitarbeiter der Firma allerdings am 4.4.2006 nicht mal mehr der gegnerische Anwalt. Meiner Klage wurde daraufhin am 4.4.06 durch Anerkenntnisurteil über 614,- Euro und Versäumnisurteil über 120.- Euro stattgegeben. Sonstige rechtliche Schritte sind derzeit noch anhängig. Herrn Faustino war offenbar schon vor dem letzten Gerichtstermin wichtig, den Lesern und vor allem wohl mir klar zu machen, dass wegen meiner Homepage niemand irgendwelche Folgen zu fürchten habe, denn lt. Eintrag Nr. 53: "Tolle Seite. Liest nur die kein Schwein, also unnütz" |
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Datum: 2006-04-04 10:23:51 P. Winkler ( wparcor@arcor.de / http://home.arcor.de/wparcor/EigeneHP/index.html) schrieb: Noch was ist mir eingefallen! Im aller vornehmsten demokratischen Sinn sind Seiten wie diese notwendig und wichtig, um freiheitlich demokratische Grundsätze verwirklichen zu können. Man sollte verlinken wo es geht. Ich hab auf meiner HP verlinkt, macht das bitte auch. |
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Datum: 2006-04-04 09:53:04 P. Winkler ( wparcor@arcor.de / http://home.arcor.de/wparcor/EigeneHP/index.html) schrieb: Das ganze ist noch viel schlimmer. Nachzulesen auf meiner Homepage. Ich bitte sich dort Gewißheit zu verschaffen. |
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Datum: 2006-03-21 15:17:13 JF ( g01@gaia-enterprises.de / http://www.giga-top.com) schrieb: Tolle Seite. Liest nur die kein Schwein, also unnütz |
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Datum: 2006-03-17 21:37:06 Daniel F Melhorn ( dfmceltic@hotmail.com / http://www.dfmelhorn.com) schrieb: My name is Daniel F Melhorn a relative some how. My Great-great grandfater was Carl Frederick Mehlhorn of Saxony, Germany. Born about 1791. His son Christian Fredrick Mehlhorn migrated to Tennessee about in 1847. He had 1356 acres of land S.W. of Wartburg on the Emory River. Generation No. 0 Christian Frederick Mehlhorn born in Sachsen, Germany on 5-1-1820 and died 5-3-1884 at Camp Austin, Morgan Co., TN He was a farmer that owned 1356 acres. He married Wilhemine Kaempfer born 6-6-1819 in Sachsen, Germany; Died 11-11-1879 at Camp Austin, Morgan Co., Tennessee. Both of them are buried in the Camp Austin Cemetery. He had 6 children, 4 boys and 2 s. Born May 6, 1820, died May 3, 1884 Deermont, Morgan County, TN. |
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Datum: 2006-03-17 06:41:02 otti ( webmaster@souebbes.de / http://www.souebbes.de) schrieb: Baden-Württemberg: Wir können alles. Außer Recht und Gesetz! |
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Datum: 2006-02-27 14:16:29 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de) schrieb: Zu Gästebucheintrag 49: Der Schreiber ist mir nicht bekannt und wird es wohl auch nicht. Denn was wird(kann) ihn ernstlich auszeichnen? Er wähnt sich - welch schlichtes Gemüt! - jedoch auf der 'richtigen' Seite des Lebens, da er sicher weiß, was und wer in der BRD ein Querulant ist. Das reicht ihm als Sicherheit, um selbstgefällig-verächtlich auf jene herabblicken zu dürfen(sollen), die nicht so glatt wie er durch's Leben kommen(wollen). Dass sich solche Bundesbürger in ihrem Hochmut für überlegen, klug und clever halten, versteht sich. Aber das lässt sie eben leider auch übersehen, dass sie für jene Geisteshaltung in unserer Bevölkerung stehen, mit der in der BRD inzwischen der Karren so an die Wand gefahren wurde, wie er dort inzwischen als Schrotthaufen liegt. Aber so kluge und lebenserfahrene Köpfe wie der Schreiber müssten sich ja dann auch ihr eigenes Unvermögen und Versagen eingestehen oder - für sie in der Regel noch schlimmer -selbst mal für etwas stehen und daran - welche Schreckensvorstellung! - sich dann auch messen lassen. Da ist mir mancher verachtete 'Querualent' lieber! Solche Beiträge lasse ich immer gerne stehen. Sie entlarven ihren Verfasser mehr, als ich das mit Worten je tun könnte. Wolf-Alexander Melhorn |
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Datum: 2006-02-26 14:34:39 Jürgen Ludwig ( j@ludwig.info / keine Homepage) schrieb: Ach ja wie schön. Da sind alle Querulanten wieder vereint: Keim, Lingen, Briody, die Schornsteinfegerfraktion und sogar ein Link auf die antisemitischen rechtsradikalen Hetzseiten des BfeD des Herrn Steinbrück fehlt nicht. |
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Datum: 2006-01-11 12:07:40 Magret ( gartenarchitektur_Knaup@web.de / keine Homepage) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, Ich bin sehr, sehr froh, dass es noch Menschen gibt, die 1. den Verstand und 2. die Courage haben, gegen den "Sauhaufen" von Juristen Stellung zu nehmen. Ich wurde in vielen Gerichtsverfahren als Beklagte oder als Klägerin von Richtern um viele meine Rechte gebracht, u.a. sehr aggressiv angefah-ren. Was ich an rechtsbeugenden Verhandlungen innerhalb der verg. 21 Jahre durch Richter schon erlebt habe, das geht auf keine Kuhhaut. Es macht mich seelisch fertig. Ich kann schon lange nicht mehr. Ich bin seelisch ein Wrack - und daran tra-gen ziemlich viele Juristen eine ganz gehörige Mitschuld dran. Ich möchte etwas Wirksames gegen rechtsbeugende Richter und gegen parteiverratende Anwälte unternehmen. Was und wie weiß ich nicht. Ich habe nur eine verschwindend geringe Hoffnung (so gut wie gar keine), einen Anwalt /eine Anwältin zu finden, der/die bereit ist, gegen Richter und andere Anwälte etwas zu unternehmen. Bevor ich etwas gegen diese Juristen unternehme, bräuchte ich Aufbauarbeit für meine Seele mit einem durch und durch ehrlichen und anständigen psychologisch geschulten Menschen, der über den Rand seines Tellerchens hinaussieht. Solche haben auch Seltenheitswert. Was Arzt ist, ist meist hinterhältig, faksch , betrügerisch, wenn es darum geht, Kollegen vor Strafe zu schützen. Was die machen ist eigentlich "einen Menschen, der gegen Ärzte klagen will, so lange seelisch quälen, bis der sich selbst tötet, also Mord auf Raten". Gruß Magret |
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Datum: 2005-12-18 16:00:14 Martin Eitel ( M.Eitel@gmx.net / keine Homepage) schrieb: Zum Thema Rechtsberatung ist auf eine neues Urteil hinzuweisen. Zum Rechtsberatungsgesetz und der Rechtsberatung durch andere Personen als Anwälte hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 8.12.2005 entschieden, daß zumindest erfahrene pensionierte Richter (es geht wohl um Herrn Kramer vom OLG Braunschweig) unentgeltlich beraten dürfen, insbesondere solche Personen, die sonst vor allem aus finanziellen Gründen keinen juristischen Berater finden. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil noch zur Überprüfung in eine höhere Instanz gelangt und was ggf. andere Gerichte oder das gleiche Gericht für andere Berater als pensionierte Richter entscheiden. |
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Datum: 2005-10-27 20:04:40 Rudolf Fehlhaber ( Rudi146@web.de / http://rudi146.de) schrieb: .. wie Recht Sie haben ... |
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Datum: 2005-09-15 07:17:47 Peter Briody ( briody@t-online.de / http://www.eucars.de) schrieb: Der Überblicksartikel "Nazirecht" also "Rechtsberatungsgesetz" ist gut. Ich werde ihn daher zitieren. Das ist für Insolvenzschuldner das doppelte Leid: Man versagt ihnen die Prozesskostenhilfe, dann kommen die Versäumnis-Urteile, weil kein Rechstanwalt zum Beistand da ist. Dabei ist dies eine grobe Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention z.B. Art. 6-3-c und 6-3-d. Man kann die Verachtung nur schwerlich schlucken. Gruß peter briody |
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Datum: 2005-07-04 09:43:04 Pater Rolf Hermann Lingen ( prhl@gmx.net / http://www.kirchenlehre.de/) schrieb: Zu dem Artikel "Prozessbetrug eine Beleidigung?": Der "Straftatbestand" der "Beleidigung" ist nicht gesetzlich bestimmt, deswegen objektiv nicht justiziabel ("keine Strafe ohne Gesetz"), in der BRD hingegen das "Allheilmittel", um Dissidenten kaltzustellen. Pater Johann Lenz war mehrere Jahre Gefangener in Dachau; sein "Verbrechen" laut Schutzhaftbefehl aus dem Jahr 1940: "Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich" S. auch meine Petition gegen Beleidigungs-Terror: http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3218.html |
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Datum: 2005-06-14 06:20:57 Ingo Wobig ( ingo@ingwaz.de / http://www.ingwaz.de) schrieb: Die geforderten Änderungen des Grundgesetzes wären ein Weg, aber ein zu kurz gedachter und damit falscher. Ich fordere die Abschaffung des Grundgesetzes nach Art. 146 GG, damit sich das deutsche Volk endlich eine Verfassung für einen endlich souveränen Staat geben kann. Eine Verfassung vom Volk für das Volk und kein von den Siegermächten diktiertes Grundgesetz. In dieser Verfassung sollte unter anderem die Abschaffung der Parteiendiktatur und das Verbot von Berufspolitikern festgeschrieben werden. |
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Datum: 2005-06-02 00:05:37 Dr. Martin Eitel ( M.Eitel@gmx.net / keine Homepage) schrieb: Die am 1.6.2005 veröffentlichte Meldung, wonach der CDU-Außenpolitik-Experte Pflüger vom Bundeskanzler erwartet, daß dieser mit dem Präsidenten Putin wegen des Strafprozesses gegen den Ex-Yukos-Vorstand Michail Chodorkowski reden solle, gibt mir Anlaß zu einem Kommentar an dieser Stelle. Für Außenstehende mag hier durchaus der vermutlich zutreffende Eindruck entstanden sein, daß aus politischen Gründen hart gegen Chodorkowski durchgegriffen wurde, weil Chodorkowski sich mit dem politischen System angelegt hat. Deswegen will ich das Urteil auch keinesfalls verteidigen. Wenn regierungsunabhängige Prozeßbeobachter hier Defizite beim Prozeß festgestellt haben, wird dies wohl stimmen und deshalb will ich diesen Organisationen auch nicht absprechen, sich mit dem Vorgang zu beschäftigen. Was ich aber für äußerst unseriös halte, ist eine Einmischung deutscher Politiker. Nicht nur das in einem Beitrag in diesem Gästebuch angesprochene Werk über die "Rechtsbeugermafia" in der fiktiven Stadt Filzbeck, sondern auch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs unterstreichen leider deutlich, daß die Erfahrungen des Herrn Melhorn mit der baden-württembergischen Justiz kein bedauerlicher Einzelfall sind und Filzbeck auch anderswo in dieser Republik gelegen sein könnte als in Schleswig-Holstein. Ich möchte nur beispielhaft einen Justiz-Fall ansprechen, der sich auf einen Brandfall in Horben bezieht (BGH, Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 9/03). Zwischen Januar 1992 und November 1995 war es in Horben/Südbaden zu mehreren Bränden gekommen, von denen vor allem ein Bauernhof betroffen war. Nach dem letzten Brand hatten sich die Ermittlungen gegen einen Sohn des Besitzers dieses Bauernhofes gerichtet. Obwohl aus einem Bericht der Feuerwehr zu entnehmen war, daß gewichtige Argumente den Sohn entlasteten, hat die Polizei diese Gesichtspunkte verschwiegen und sich mit einseitigen, lückenhaften Ermittlungsergebnissen zu Lasten des Betroffenen einen Haftbefehl erschlichen, indem der zuständige Richter vorsätzlich über die Beweislage getäuscht wurde. Zudem wurde auch eine unrechtmäßige Telefonüberwachung durchgeführt. Die Strafkammer hat dann zutreffend mangels hinreichenden Tatverdachts der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift um die Ohren gehauen und die Anklage erst gar nicht zugelassen. Der aufgrund des von der Polizei unrechtmäßig erschlichenen Haftbefehls vorübergehend inhaftierte Sohn und sein unrechtmäßig mit Telefonüberwachung belauschter Vater haben in der Folgezeit Schadenersatzansprüche wegen dieser rechtswidrigen Polizeiaktionen geltend gemacht. Das Land hat in völliger Verkennung der Rechtslage natürlich keine Veranlassung gesehen, sein unrechtmäßiges Verhalten einzusehen und außergerichtlich eine Lösung zu suchen. Vielmehr wurden die Betroffenen auf den Rechtsweg verwiesen. Nachdem zunächst das Landgericht Freiburg völlig zu recht den Anspruch als berechtigt angesehen hatte, hat das Land immer noch nicht geglaubt, daß es zahlen muß, und seine Hoffnung auf das im Instanzenzug übergeordnete OLG Karlsruhe gesetzt. Aber auch dort hatten das Land und seine Anwälte kein Glück. Vertrauen in die Rechtsprechung seines eigenen OLG hatte das Land allerdings offenbar auch nicht, und selbstverständlich wollte man sein Glück dann noch beim BGH versuchen. Wenn es schon drei Instanzen gibt, soll man sie auch alle arbeiten lassen. Aber auch der Bundesgerichtshof hat in dem genannten Urteil klar und eindeutig die rechtswidrigen Machenschaften der Polizei als das bezeichnet, was sie waren, und dem Land und seinen Rechtsvertretern die Revision als unbegründet um die Ohren gehauen. Hier wurde also nicht nur rechtswidrig ein Bürger inhaftiert und rechtswidrig der Telefonverkehr belauscht, sondern darüber hinaus wurden von staatlichen Stellen völlig unnötig drei Gerichtsinstanzen zur Abwehr eines offensichtlich berechtigten Anspruchs bemüht und in unverantwortlicher Weise Steuergelder für völlig unsinnige Gerichtsverfahren verpulvert. Die Erlebnisse des Rechtsanwalts Edwin Wolf aus Filzbeck können also durch vergleichbare Erlebnisse anderer Betroffener aus anderen Regionen unserer Republik ergänzt werden, und dies zeigt, daß leider nicht nur in Russland, sondern auch hier im Justizbetrieb (die Polizisten werden ja als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig) beachtliche Defizite bestehen. Diese hier und nicht die in Russland bestehenden Mängel abzustellen ist die vorrangige Aufgabe der inländischen Politiker, die einen Amtseid dahingehend geleistet haben, sich für das deutsche Volk zu engagieren. |
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Datum: 2005-01-28 23:00:42 Fabian Berg ( keine Email / keine Homepage) schrieb: "Als Gesamtschau seiner [= W.-A. Melhorn] Schriftsätze im Prozess ergibt sich eine Persönlichkeit, die davon überzeugt ist, dass nur sie weiß, wie ein Zivilprozess richtig zu führen ist, dass nur sie sachverständig ist, und dass alle, die anderer Auffassung sind als sie, unfähig und voreingenommen sind." Dem ist nichts hinzuzufügen. |
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Datum: 2004-10-20 15:56:00 Rolf Meiners ( bammboo@web.de / keine Homepage) schrieb: Nur weiter so, es muß etwas gegen die Betrüger bei den Behörden getan werden, bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften und auch bei den Amts- und Landgerichten herscht bundesweit Willkürrecht und Prozessbetrug gegen unbescholtene Bürger. Die Polizei fällt durch Anzeigenbetrug auf, während die Staatsanwaltschaften durch Faulheit und die Gerichte durch Rechtsbeugung an die Öffentlichkeit kommen, ohne daß etwas dagegen passiert...... |
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Datum: 2004-10-12 22:22:38 aso ( l.seutter@gmx.net / keine Homepage) schrieb: wie überall im ganzen land. wer meint die macht zu besitzen,lässt sich doch in seiner linie(und sei es nur seine)von irgendjemanden die wurst vom brot nehmen! weiter so deutschland!(glaube der mann hies kohl der dass sagte) |
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Datum: 2004-06-10 20:06:09 Paul Theisen ( theisenbb@freenet.de / http://www.schofeg.de) schrieb: Vermeidbarer Tod in einem Böblinger Heizraum Ein Schornsteinfeger wurde zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil durch seine mangelnde Aufsichtspflicht ein Mann durch CO-Vergiftung starb. Das verursachende Abgasrohr des Heizkessels hätte er bei seinen jährlichen Kontrollen beanstanden müssen. Wenn auch der Heizungsbauer den Mangel nicht rechtzeitig behoben hat, so trägt der Schornsteinfeger als die staatliche Kontrollinstanz die Hauptschuld am Tod des Mannes, wenn ihm auch das Gericht nur eine Teilschuld zubilligte. Die Todesursache durch menschliches Versagen wäre zu vermeiden gewesen, wenn von der gegebenen Möglichkeit einer Dauerüberwachung der Heizanlage generell Gebrauch gemacht würde. Der Stand der Technik erlaubt es, eigenkontrollierte Neuanlagen zu bauen, die bei Abweichungen vom Normalbetrieb die Anlage automatisch abschalten. Bei Altanlagen, wie dieser, würde ein CO-Wächter bei Gasaustritt Alarm schlagen. Es ist die Strategie der Schornsteinfegerlobby, technische Neuerungen im Keime zu ersticken. Sie zielt in erster Linie auf Besitzstandswahrung der Schornsteinfeger. Dem steht jedwede Automatik im Wege. Diese Strategie betreibt sie seit Jahrzehnten mit Erfolg. Ein marktreifes automatisches Selbstkehrgerät wurde 20 Jahre lang blockiert. Danach wurde es unter der Bedingung zugelassen, dass es den Schornsteinfeger nicht ersetzen darf. Der Böblinger Todesfall ist einer von vielen, die dem Verschulden der Schornsteinfegerlobby, aber erst recht der sie erhörenden Ministerialbürokratie, anzurechnen sind. |
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Datum: 2004-05-08 17:49:12 Peter Röser- Ott ( roeserott1@aol.com / http://www.mamhik.de) schrieb: Rechtsmissbrauch in Deutschland wird von unseren Gesetzestreuen Bürgern immer nur von Täterseite aus gesehen. Ich habe die gleichen Erfahrungen wie Sie mit unserem Bürgermeister und seinen AMIGOS vom Bauamt gemacht. Was sich unsere Dorf-Könige so alles erlauben dürfen grenzt ans unwirkliche. Ich war drei Jahre in Kenya und hab immer gedacht dort wäre die Bananenrepuplik. Falsch; sie ist hier. Ich will ein Grundstück einzäunen (Weidezaun) um Ziegen dort grasen zu lassen. Weil´s der König von Johannesberg nicht will, scheine ich keine Chance zu haben. |
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Datum: 2004-05-05 16:24:46 Frantz ( stefra@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Hallo Herr Mehlhorn Behördenwillkür, Rechtsmißbrauch, Anwaltzwang = Unmündigkeit der Bürger. Nicht nur Sie sind mit solchen Begriffen konfrontiert. Ist man mal in der Behördenwillkür-Mühle drin, werden Vorschriften plötzlich nach Willkür --angepasst--. Die Anwälte profitieren, Streitwerte werden so hoch angesetzt, dass Anwaltzwang herrscht und man selbst als Unmündiger Trottel dasteht, der nur noch bezahlen darf. Anwaltzwang muss dringend abgeschafft werden. Es grüsst Sie B. Frantz |
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Datum: 2004-05-04 20:59:26 Rainer Mattner ( rainer.mattner@web.de / keine Homepage) schrieb: Hallo Herr Mehdorn, es ist einige Zeit her seit ich Ihnen geschrieben habe und Sie werden sich wohl nicht mehr an meinen Fall erinnern. Es haben sich inzwischen aber einige interessante Entwicklungen ergeben die vielleicht auch für Sie und andere von Intresse sein könnten. Hier im Landkreis Schwäbisch Hall haben sich einige Bürger zusammengetan um gegen Behördenwillkür und Ermessensmissbrauch vorzugehen. Denn nur gemeinsam besteht überhaupt eine Chance gegen den Machtapparat Behörde anzukommen. - wir haben Gehör bei einigen Kreisräten gefunden - Architekten Arbeiten uns zu aber aus Angst vor Represalien seitens der Baubehörde bisher nur anonym - Unser Wirtschaftsminister Walter Döring hat uns einen Termin zugesagt. Wir fordern die Einsetzung eines Behördenexternen Kontrollorgans das fachlich kompetent und neutral Streitfälle Bürger - Behörde überprüft, analog zum Prinzip der Steuerprüfung auf zufällige Auswahl basieren und bei Fehlverhalten der Behörde nachhaltige und spürbare Sanktionen gegen die Behörde und deren verantwortliche Mitarbeiter einleitet. - Wir hatten einen Fall in "ZDF Frontal", mein Fall wird vorraussichtlich am 18. Mai in SAT1 Akte 04 ausgestrahlt. - Die Lokalpresse wird demnächst über 2 unserer Fälle berichten. Wir denken gerade darüber nach unser Engagement auch auf andere Behörden auszudehnen und generell regional als Plattform für Bürger die Probleme mit Behörden haben zu fungieren. Falls wir Erfolg haben könnte dies auch Bürger in anderen Teilen ermutigen gemeinsam etwas zu unternehmen. Wenn Sie Intresse haben können wir uns gerne einmal übers Telefon austauschen. MfG Rainer Mattner 07907-8221 |
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Datum: 2003-12-18 20:20:32 Walter Keim ( wkeim@online.no / http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm) schrieb: Besuch des Menschenrechtskommissars in Deutschland Während Deutsche Behörden seit mehreren Jahren Fragen nach Menschenrechten ignorieren http://home.online.no/~wkeim/petitionen.htm hat der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats schon nach einigen Wochen geantwortet: http://home.online.no/~wkeim/files/coe-complaint.htm Nun ist die Frage: Wer lädt den Menschenrechtsbeauftraten nach Deutschland ein: Die Bundesregierung: href="http://home.online.no/~wkeim/files/031210cr.htm, der Petitionsausschuss: http://home.online.no/~wkeim/petition_me.htm , der Menschenrechtsausschuss: http://home.online.no/~wkeim/files/031213bta.htm , das BMJ: http://home.online.no/~wkeim/files/031213bmj.htm oder die UNO: http://home.online.no/~wkeim/files/un-031211.htm Walter Keim |
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Datum: 2003-11-20 19:07:04 Walter Keim ( wkeim@online.no / http://home.online.no/~wkeim/files/de_rechtsberatung.htm) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, ich schätze Ihr Engagement und Ihre Zivilcourage für eine Bessere Justiz, vorgetragen mit Sprachkraft und Entschlossenheit. Wenn es mehr Menschen wie Sie gäbe würde es sicher besser aussehen. Ich möchte das Rechtsberatungsgesetz und die Informationsfreiheit aus internationaler Sicht beleuchten. Ich hoffe, dass der von Ihnen zitierte EU Kommissar für Wettbewerb Mario Monti: http://home.online.no/~wkeim/files/de_rechtsberatung.htm#eu da Verbesserungen durchsetzt. Auch der Europäische Gerichtshof kann durch die Behandlung dieser Beschwerde: http://www.gscbs.de/forum/faktuell/rechtsberatung/bockmanneubeschwerde.htm positiv wirken. Deutschland wurde schon oft verurteilt: http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm , was leider zu wenig bekannt ist. Aber als Internet Aktivist möchte ich fragen: Warum so lange warten, im Internet gibt es die Rechtsberatungs-Freiheit schon heute: http://www.rechtsberatungsgesetz.tk/ (TK steht für eine Insel im Pazifik :-) Im Kapitel "II. Informationszugang im geltenden Recht" des Informationsfreiheitsgesetzes steht: "Während der bisherige Grundsatz der Geheimhaltung von eher obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen geprägt ist, liegt einem gesetzlich geregelten Anspruch auf Informationszugang ein partnerschaftliches Verständnis des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger zugrunde." In Deutschland scheiterte dieser Gesetzentwurf am Widerstand der Amtsschimmel: http://www.zeit.de/2002/15/Politik/200215_info-gesetz.html . Aber dieser Übergang vom Obrigkeitsstaat zum partnerschaftlichen Verhältnis ist fast überall in Europa gelungen, nur nicht in Deutschland. Dabei verletzt Deutschland Menschenrechte: http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm Ich habe deshalb bei den Vereinten Nationen: http://home.online.no/~wkeim/files/un-complaint.htm und dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates geklagt: http://home.online.no/~wkeim/files/coe-complaint.htm . Ich glaube, dass die fehlende Informationsfreiheit und das Rechtsberatungsgesetz die Spitze eines Eisberges sind. Ich hoffe durch meinen Beitrag etwas Hoffnung zu wecken und auszudräcken, dass in einer internationalen Perspektive Widerstand sowohl verständlich als auch engebracht ist. Mit besten Grüssen, Walter Keim |
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Datum: 2003-11-15 17:30:17 Peter Brightman ( peter.brightman@gmx.de / http://www.brightman.de) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, es ist ein Skandal was Ihnen widerfahren ist und nichts ärgert mich mehr wie Ungerechtigkeit. Dass man nichts machen kann ärgert mich noch mehr und dass viele Verbraucher und Bürger sich hier in Deutschland so viel bieten lassen (müssen) ist ungeheuerlich. Müssen wir das wirklich? Schornsteinfeger, Steuerverschwendung, Korruption, unfähige Politiker und und und. Gibt es im Internet keine Petitionswebsite wo mann wirksam seine Stimme gegen all den Schwachsinn abgeben kann? Falls nicht, ich wäre gerne bereit zu helfen eine solche bereitszustellen bzw. aufzubauen. Wer Interesse hat, bitte melden. Peter Brightman |
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Datum: 2003-11-15 11:39:17 Gerhard Renner ( renner@immobetrug.de / http://www.immobetrug.de) schrieb: Ich kann viele Ihrer Beobachtungen zum deutschen Rechtssystem nur bestätigen. 300.000 Opfer des bundesweiten Immobilienbetruges warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Sie kämpfen mitunter verzweifelt gegen die Willkürherrschaft einer arroganten Oligarchie aus bestimmten deutschen Banken, Politikern und Richtern, die den Geschädigten aus von Banken massenhaft fehlfinanzierten Immobilienkäufen die längst überfällige Gerechtigkeit verwehren. Wir haben nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik bei der EU-Kommission beantragt. Wer uns dabei ideell unterstützen will, schaue nach unter: Vertragsverletzungeverfahren Unsere Briefaktion nach Brüssel Bestätigung aus Brüssel Manager-Magazin über Richter im Blindflug - Wundert uns das? Und noch viel mehr auf den Domains der Internetinitiative gegen Immobilienbetrug www.anti-bank.com www.anti-banken.de www.immobilienbetrug.de www.immobilienopfer.de www.bankopfer.de www.immobilienbetrueger.de Forum Immobilienopfer www.anti-bank.com |
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Datum: 2003-11-11 19:22:02 Walter Osbeck ( Politokel@vr-web.de / keine Homepage) schrieb: http://www.bfed.org/osbeck-justizopfer/ http://www.osbeck-justizopfer.de/forum/index.php?showtopic=16 Noch nicht ganz fertig. Aber es zeigt schon deutlich um was es hier geht! |
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Datum: 2003-11-08 15:23:28 Theisen, Paul ( theisenbb@freenet.de / http://www.schofeg.de) schrieb: Deutsche Gesetzgebung wider den gesunden Menschenverstand. In Deutschland müssen die Kamine, ob mit oder ohne Ruß, in der Regel einmal im Jahr von einem dazu bestimmten Schornsteinfeger unter Missachtung des Art.13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) gekehrt werden. Ruß ist heute rar an den deutschen Kaminwänden. Auch die Abgase der deutschen Heizanlagen müssen alle Jahre überprüft werden. Wehe dem, der sich da widersetzt! Mein viel strapaziertes neues Auto muss frühestens in 3 Jahren zum TÜV und zur Abgasmessung. Auf meine simple neue Heizanlage fällt der Schornsteinfeger nach 3 Jahren schon zum vierten Mal her. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden bestehen auf solch widersinniger Ungleichbehandlung. Jenseits der Grenze wundert man sich über das "Schornsteinfeger-Syndrom" der Deutschen! |
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Datum: 2003-09-14 16:06:38 Detlef Winter ( keine Email / http://www.luebeck-kunterbunt.de) schrieb: Hallo Mitstreiter! Eine tolle Website habt Ihr da geschaffen. Wenn Ihr noch mehr über die verkommene Justiz in unserer Bananenrepublik erfahren wollt, schaut Euch doch gelegentlich die 2. Auflage der "Rechtsbeugermafia" auf www.luebeck-kunterbunt.de an. Kämpft weiter. Nur wer aufgibt, hat schon verloren. Gruß D. Winter |
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Datum: 2003-05-24 19:51:13 Klaus-Ferdinand Hummel ( aks.hummel@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Ich wurde auch schon ein "Rechtsprechungsopfer" und habe deshalb Ihren Fall mit Interesse gelesen. Für mich nicht ganz nachvollziehbar ist jedoch, nachdem sie schon einmal einige tausend Einwohner hinter sich gebracht haben, warum sie sich nicht als OB haben aufstellen lassen, natürlich mit einer eigenen Wählervereinigung, um auch im Gemeinderat entsprechenden Druck ausüben zu können. Es wäre doch schön gewesen, wenn den entsprechenden Amtsleitern plötzlich von einer ganz andrenen Seite frischer Wind um die Ohren geblasen hätte. Aus Ihrem Artikel ergibt sich der Schluß, rechtzeitig in die Partei einzutreten, welche den Justizminister stellt. Der politische Einfluß (der zwar vehement geläugnet wird -von wegen unabhängiger Justiz) erscheint mir doch ganz wesentlich, für den Erfolg eines Verfahrens. Was in Ihrem Artikel zwar angesprochen wurde, jedoch nicht so klar zum Ausdruck kam: daß eine Krähe einer andreren kein Auge aushackt. Weshalb auch augenscheinliche Fehlurteile in einer Berufungsinstanz nur selten revidiert werden. Freundliche Grüße aus Stuttgart sendet Ihnen Klaus-Ferdinand Hummel |
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Datum: 2003-05-15 16:44:21 Rena ( Anja.Samuel-Kaupa@gmx.de / keine Homepage) schrieb: Wir erhalten sehr viel Stärkung und Mut durch Sie in unserem verheerenden Bauprozess, wo Lug und trug herrschen. Danke dafür |
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Datum: 2003-04-23 23:22:24 Dr. Schreiter ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Sehr geehrter Herr Mehdorn, es ist erstaunlich mit welcher Kraft und Ausdauer Sie seid Jahrén gegen etwas kämpfen das eigentlich nicht besiegbar ist. Dabei setzen Sie Gesundheit, Zeit und finanzielle Grundlagen ein die einem bezahlten Juristen zur Ehre gereichen dürften. Obwohl ich Ihnen grundlegend Recht gebe, glaube ich nicht an Ihren Sieg. Wünschen würde ich es Ihnen von ganzen Herzen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Schreiter |
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Datum: 2003-04-01 13:27:17 Rainer Pakosch ( video-enterprise@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Hallo Herr Mehdorn Bezug: Staatshaftung, Ziegen ... Ich habe selbst ein Problem in Sachen Staatshaftung. Auf der Suche nach Literatur und Vergleichsfällen im Internet bin ich auf Deine Seite gestoßen. Und nun bin ich erst recht frustriert. Aber immerhin, ich werde den ganzen Vorgang publizieren, was bleibt einem in der "Verwaltungs-Diktatur Deutschland" denn sonst übrig? Der Vorgang betrifft eine Steuersache (gegen geltendes Recht erfolgte vGA-Feststellung), die vom Finanzgericht inzwischen rechtskräftig zu meinen Gunsten entschieden ist. Nur: Meine Firma ist dadurch vernichtet worden. Wenn ein "Betroffener" Kontakt wünscht (Erfahrungsaustausch) werde ich sofort antworten. Es könnte ja auch sein, dass ein angehender Jurist ein Thema braucht. Mit herzlichem Gruss Rainer Pakosch Jungfrauenthal 8 20149 Hamburg email video-enterprise@t-online.de Fax 040 485763 |
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Datum: 2003-03-31 11:59:19 Luck ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Bin zufallig auf Sie gestossen,habe keine home page bin zu erreich unter 0221/2808395 wir wurden in einen Immobilien betrug verwickelt.Leider haben unsere gegenspieler so gut Logenplätze das wir nicht gegen sie ankommen,sie haben einen so guten einfluss bei Gerichten,das wir nur noch Versäumnissurteile erhalten u.s.w.würde mich gerne unterhalten M.f.G Luck |
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Datum: 2003-03-02 16:17:25 Ralf Gehrmann ( ralf_gehrmann@web.de / keine Homepage) schrieb: Herr Mehdorn, ich bin zufällig auf ihre Seite gestoßen und möchte Ihnen gerne mein Kompliment zu dieser Seite, Ihrem Engagement und der Darstellung aussprechen. MfG |
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Datum: 2003-02-13 14:27:32 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.rechtsmissbrauch.de) schrieb: Zu Gästebucheintrag Nr. 23: Die Antwort, warum Herr Moldzio wieder aus der Psychiatrie entlassen wurde, scheint mir auf der Hand zu liegen: Damit es dort Platz gibt für einen überheblichen Typen wie den anonymen Schreiber Wundersam. |
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Datum: 2003-02-13 10:59:47 Wundersam ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Habe auf Ihrer Seite auch über Herrn Moldzio gelesen. Der wurde ja nach eigener Darstellung zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Nach langem Lesen in seinen verschiedenen Webseiten frage ich mich und Sie: Wieso wurde er wieder rausgelassen? Und wie können Sie glauben, dass man Ihre Seite ernst nimmt, wenn Sie auf solch wirre Seiten verlinken? Zu den juristischen Unzulänglichkeiten auf Ihrer Seite wurde ja schon einiges gesagt. |
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Datum: 2003-01-29 20:04:55 Michael Klein ( Michael.Klein@lans-online.de / http://www.lans-online.de) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gestoßen. Nachdem ich Ihre justizkritischen Beiträge überflogen habe (lesen werde ich Sie morgen), möchte ich Ihnen hiermit meine Hochachtung aussprechen. Ihre Anmerkungen zum Rechtsberatungsgesetz finde ich ebenso passend wie Ihre Äusserungen zum Vergleich als neuestem Allheilmittel im Zivilverfahren. Ich bin seit sieben Jahren als Gerichtsreporter tätig und glaube, dass ich daher gut beurteilen kann, worüber Sie schreiben. Besuchen Sie mich doch einmal auf meiner homepage. Beste Grüße, Michael Klein |
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Datum: 2003-01-10 12:03:45 Albrecht ( dr@richard-albrecht.de / http://richard-albrecht.de) schrieb: Wünsche Ihnen, lieber Herr M., persönlich für 2003 nur Gutes, v.a. gesundheitl. Wohlbe- finden als Voraussetzung fürs Engagement, Richard Albrecht/1o.1.2003 |
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Datum: 2003-01-08 23:35:01 EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION ( euromobbing@t-online.de / http://www.euro-antimobbing.org) schrieb: EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION www.euro-antimobbing.org euromobbing@t-onlined.e Liebe Freunde, die systematische thematische Bearbeitung des Komplexes Justiz mit ihren vielen Korruptionskreisen ist hervorragend. Die systematische Zerstörung von BürgerInnen zu Korruptionszwecken von der Richterschaft und Justiz fällt ganz besonders in Mobbingverfahren auf. Das Mobbing stellt die extremste Korruptionsart dar, weil Menschenleben, Gesundheit von Angehörigen und die finanzielle Basis der Existenz systematisch von der Richterschaft zerstört werden. In Mobbingfällen kommen alle Gesichtspunkte zum Tragen, die auf dieser Internetseite aufgezeigt werden. Aus anderen Gesichtspunkten wird die Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch die Justiz auf der Internetseite www.euro-antimobbing.org behandelt. Macht Euch durch einen kurzen Eintrag im Gästebuch bemerkbar. Mit freundlichen Grüßen EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION Kurt R. Werner Dipl.-Hdl. Göttingen |
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Datum: 2002-12-26 09:53:24 freude ( serengeti127@yahoo.com.au / keine Homepage) schrieb: sehen sie sich mal australien an, jeden tag bekommt man gesaght es ist das beste land, viele auslaender duerfen nicht waehlen, eine rente von 170.dollar die woche damit bezaehlt man alles, aufgepasst wenn du nicht gespart hast, und ein haus, das muss manchmal verkauft werden,essen qualitat nicht gut, kein zahnarzt, dieses system kommt nach deutschland, dass system in 1967 war in ordnung man bekam einen guten lohn , kranken system war ok.jetz wird zuviel abgenommen fuer andere sachen, wir laufen dann auch alle herum nur mit teeshirts schlampigen kleider, von jobs keine rede fuer auslaender, nicht mal als deutsche,nazi deutsch,wird immer noch getrieben. habe den moldizo gelesen, wie furchtbar so was zu tun, hier wurde rechtsmissbrauch getrieben und aerztemissbrauch wie bei der mafia, meine eltern sind unter gegangen dabei in deutschland.wollte meine klage in deutshland erreichen was nun????? australier kann man nicht glauben 30 jahre beraubt und kinder auch. was wirt herr moldizo nun tun kann er geld, kompo bekommen, schande diese rechtsanwaelte und minister habe noch an diese leute geglaubt um was zu tun. |
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Datum: 2002-12-11 14:06:31 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.rechtsmissbrauch.de) schrieb: Zum Gästebucheintrag 15: Sehr geehrte Frau Becker, Ihre Aufgebrachtheit in Ehren, aber bedenken Sie bitte, dass der Bundesratpräsident und der Bundespräsident im Ergebnis meiner Meinung sind. Zwar sagen aufgebrachte CDU-ler, deren Entscheidungen seien eben unausgegorene SPD-Politik, aber beide 'hohen Herren' sind ja wiederum ausführlich juristisch beraten gewesen - stehen also mit ihren Rechtsauffassungen keinesweg allein. Besonders der Bundespräsident hat sich sehr ausführlich beraten lassen. Warten wir also doch ohne jede Aufgeregtheiten einfach mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab, das sich nach bisherigen Informationen offenbar auch nicht einig sein soll. Aber vielleicht kennen sich die verfassungsgerichtlichen Befürworter dieses Gesetzes ja nach Ihrer Meinung auch nicht in der Verfassung aus? Mit freudlichen Grüßen Melhorn |
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Datum: 2002-12-11 13:53:32 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.rechtsmissbrauch.de) schrieb: Zum Gästebucheintrag 16: Sehr geehrter Herr Dr. Witzani, leider weiß ich nicht, welchen meiner Beiträge Sie meinen, aber ich danke jedenfalls für Ihren informativen Eintrag. Ihre Erregung kann ich nachvollziehen. Aber leider sind sich ja die Juristen zu schade, im eigenen Hause ordentlich auszumisten - also müssen es eben wir Laien machen. So schlecht wie wir das vielleicht im Einzelnen auch können. Also tragen Sie's mit Fassung. Gott wird meiner Seele dann schon gnädig sein. Da habe ich keine Sorge. Mit freundlichen Grüßen Melhorn |
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Datum: 2002-12-10 16:18:52 Dr. Ludwig Witzani ( ludwig.witzani@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, auf der Suche nach juristisch haltbaren Unterrichtsinhalten stieß ich auf Ihren Beitrag, den ich fachlich und in seiner Diktion unter aller Kritik finde. Und da Sie am Ende Lord Byron zitieren, möchte ich Ihnen mit Goethe antworten ( der übrigens auch Jurist war ):"Die schrecklichste Unbildung ist die Halbbildung". Wie Sie in Ihrem Beitrag Bundes- und Landesrecht durcheinanderwerfen ist einfach zum Gott erbarmen. Wenn es eine Hölle für missratene Jusristne gibt, dann kann ich Ihnen nur zurufen: Gott sei Ihrer Seele gnädig. Mit freundlichen Grüssen Dr. L. Witzani |
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Datum: 2002-12-09 12:02:04 Susanne Becker ( keine Email / keine Homepage) schrieb: Zum Zuwanderungsgesetz: Seit wann kommen Landesgesetzte auf Bundesebene zur Anwendung??? Der Ministerpraesident ist im Bundesrat den anderen Ministern gleichgestellt!!! Und schon mal was davon gehoert, dass die Bundesratsmitglieder ( genauso wie die Abgeordneten) nur ihrem Gewissen unterworfen sind und jeglicher Zwang, der auf die Entscheidungsbildung und Ausuebung seiner Befugnisse gerichtet ist - verboten ist? Wenn Sie sich mit der Verfassung auskennen wuerden, waere Ihnen sofort klar, dass die Entscheidung des Bundesratspraesidenten und des Bundespraesidenten verfassungswidrig ist!!! Das bedeutet, dass diese Personen gegen die Verfassung gehandelt haben. Das finden Sie gut? Und ihre Seite soll Justizopfer aufzeigen? Ein ganz schlechter Scherz! |
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Datum: 2002-10-26 15:10:04 Klaus Schomann ( esso-schomann@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Rechtsmißbrauch zugunsten des Staates ! Ja, das ist schon ein Hammer, was man(n) alles so erleben darf, bei Gericht. Alles was hier über "unsere Gerechtigkeit" steht, kann ich nur unterstreichen. Das deutsche Unrecht lebt! Korrupte Politiker haben mit ihren "Spenden" mehr zu tun ,wie das deutsche Recht zu verteidigen! Ich bin der Meinung das wir, ums Recht geprellte Deutschen, nach 146 GG in Verbindung mit Einigungsvertrag uns eine Verfassung geben sollten. Es könnte eine Möglichkeit sein, das dieser "Justiz Verbrecher" ihr handeln nicht fort setzen können. Klaus Schomann esso-schomann@t-online.de |
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Datum: 2002-10-15 10:09:24 higgsl&toixl ( keine Email / keine Homepage) schrieb: wir wollen informationen!! keine unnötiogen seiten!! |
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Datum: 2002-09-10 12:47:15 Katja ( kinowand2@aol.com / keine Homepage) schrieb: Ich habe 3 Fragn:Was ist ein Abgeordneter und was muss er mache? Was ist Politik? Was ist die 1 Stimme und was ist die 2 Stimme? |
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Datum: 2002-09-04 09:35:05 Thomas Döring ( Der7Nordberliner@aol.com / keine Homepage) schrieb: Ellwangen ist tatsächlich überall. Ich habe einen ähnlichen Fall in Berlin. Es began ganz klein. In einen familienrechtlichen Verfahren verwechselte das Gericht die Verfahrensbevollmächtigten, mein Anwalt wurde der Gegenpartei zugeordnet, dafür erhielt ich den Anwalt der Gegenpartei. Nun stellte die Gegenpartei einen unzulässigen Antrag, dies stellte das Gericht fest und belehrte diese Partei. Durch den Anwaltstausch bekam nun ich, also mein Anwalt, diese Belehrung und fragte bei Gericht nach, zu welcher Angelegenheit ich mich innerhalb von zwei Wochen äußern sollte, da wir ja keinen Antrag gestellt hatten. Das Gericht stellte mir den unzulässigen Antrag zu und ein Verfahren war unfreiwillig durch das Gericht eröffnet. Nach einigen Schriftverkehr bemerkte die Gegenpartei die Unzulässigkeit und zog denn Antrag zurück. Das Gericht erliess einen Kostenbeschluss und verlangte die hälftige Beteiligung an den Kosten von meiner Partei. Ich hatte mich bereits zuvor beim Amtspräsidenten über die Annahme des Antrages beschwert. Der erkannte jedoch kein dienstaufsichtrechlich zu würdigen Ereignis in der falschen Belehrung und wies die Beschwerde ab. Es erfolgte ein Richterwechsel und die neue Richterin erkannte den Fehler des Vorgängers. Darauf änderte die Richterin den unzulässigen Antrag von Amts wegen in einen zulässigen für den Kostenbeschluss. Dabei wurde gegen den §§ 139, 308, 623, 624 und 625 ZPO, gegen Art. 1 i.V.m. Art. 103 GG, Art. 3 GG verstossen. Es erfolgte kein Hinweis über das Vorhaben der Richterin an den Parteien, leidiglich im Kostenbeschluss erfuhren wir von diesem Vorgehen. Ich reichte Beschwerde gegen die Richterin ein. Dies hatte erheblichen Einfluss auf die anderen Verfahren, hier wurde dann ein Hilfsantrag, sowie mein Parteivorbringen ignoriert und schriftliche Äußerungen vom Jugendamt und der Verfahrenspflegerin verändert, damit nun auch ein Unterliegen in den anderen Rechtsbeschlüssen möglich wurde. Die Parteiöffentlichkeit ausgeschlossen, insofern meine Partei kein Zugang zu den Befragungen des Kindes erhielt und nur die Äußerungen des Kindes in Verbindung mit der Beschlussbegründung fest eingebunden mit den Wertungen des Gerichtes vorlagen. Das Kammergericht verwarf die Beschwerde, ohne weitere Anhörung der Beteiligten, und ignorierte ebenfalls sämtliches Parteivorbringen meiner Anwältin. Zudem auch das Kammergericht nochmals weitere Äußerungen, die unstrittig in der Beschlussgründung vom Amtsgericht noch vorhanden waren, ignorierte bzw. sogar ins Gegenteilige umänderte. Meine Anwältin rief dann bei Gericht an, bereits als Sie das Aktenzeichen nannte, sagte die Dame in der Geschäftsstelle spontan, ach der Fall von Herrn Döring, na die Akte ist doch bestimmt mal wieder bei der Senatsverwaltung. Die Richter sind in diesem Fall nicht zu sprechen. Ich habe nun drei Verfassungsbeschwerden eingereicht( 1 BvR 1335/02, 1 BvR 1436/02), ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich suche ebenfalls einen Weg in die Öffentlichkeit. Ich kann alle Behauptungen durch Schriftstücke belegen. Sogar den Fehler des "Anwaltwechsels" welches in einen Beschluss sogar zur nachträglichen Korrektur führte, indem einfach die Anwälte wieder ausgetauscht wurden. Vielleicht können die hier Betroffenen durch Hilfestellung und Tipps helfen. Ich merke deutlich, gegen diese Obrigkeit kommt man nicht an, der Art. 97 GG hebelt alle anderen Grundrechte aus. Gegen ein Mißbrauch dieser Obrigkeit muss etwas getan werden. Weiterhin bin ich auf der Suche nach einen Anwalt, da ich als Nebenkläger der Rechtsbeugung auftreten will. Bisher wird noch ermittelt, aber die Senatsverwaltung hat sich nun eingeschaltet, da mittlerweile gegen 5 Richter und den Präsident des Amtsgericht Dr. M. Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht wurden, zwei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung laufen, die Senatsverwaltung hat der Präsidentin des Kammergerichtes die Dienstaufsicht entzogen und sich den gesamten Fall angenommen. Ich bin über jede Hilfe dankbar, die ich auch sicherlich benötige. Gruss aus Berlin Für evtl. Rückfragen: Tel.: 0178 319 68 90 oder Fax.: 040 / 3603 85 23 47 |
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Datum: 2002-08-27 08:03:18 Volker Weigt ( volker.weigt@deutsche-steinkohle.de / keine Homepage) schrieb: Hallo Kollege, genauso sieht es aus. Wenn Du ersteinmal ins Familienrecht eintauchst, da gehts ersteinmal richtig ab. Da ist das hier harmlos. Dort werden die schlimmsten Verbrechen an dem Deutschen Volk in der Nachkriegsgeschichte begannen. 1996 bekam die BRD einen von den Vereinten Nationen auf die Glocke. In den Staatenberichten wird die UNO seitdem belogen bis zum geht nicht mehr. Im Jahre 2002 gehts durch ein Urteil vom BGH wieder von vorn los, was über 25 Jahre in mühseliger Kleinarbei geschaffen wurde, ist vernichtet. Das war die Rache der Justiz am Volk, da es sich an die UNO gerichtet hatte. Persönlich werde ich die Vereinten Nationen aber nochmals unterrichten. Wir Volk haben die Schnauze voll. Leider wird das Volk (noch) dumm gehalten. Fragt sich, wie lange es noch in diesem Zustand verharrt. Aber durch die Asylpolitik wird es bald kein deutsches Volk mehr geben, da die Kommunen jetzt schon überqillen. Mal `n e Frage nebenbei: "Wer finanziert demnächst eigentlich ein Heer von Sozialhilfeempängern, Rentnern, psychisch misshandelten Kindern, Obdachlosen, Asylanten usw ???? Dipl.-Ing., Europa.-Ing. Volker Weigt |
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Datum: 2002-08-24 09:02:33 Rolf.-D. Bechler ( rdbechler@gmx.de / keine Homepage) schrieb: Sehr geehrter Herr Melhorn, ich bin heute durch Zufall auf Ihre Seiten gelangt. Seit langem bin ich auf der Suche nach Justizopfern, d.h. Geschädigten, die durch Richter oder Anwälte um ihre Grundrechte gebracht wurden und dadurch finanziell geschädigt wurden. Vielleicht wäre ein Gedankenaustausch sinnvoll!? Ich selbst habe in den letzten Jahren Richter speziell an Braunschweiger Gerichten und von diesen verfasste Urteile kennenlernen müssen, die aus meiner Sicht jede Rechtsstaatlichkeit im Kern vermissen lassen. Man kann diese Urteile nur als Willkür bezeichnen. Was eine Vielzahl von Richtern tagtäglich für einen Schwachsinn in Form von Urteilen "im Namen des Volkes" verkündet, spottet jeder Beschreibung. Nach meinen Erfahrungen ist ausgerechnet eine Sorte Mensch mit der Urteilsfindung über andere befasst, die normalerweise nicht die Charakterfestigkeit für solche Tätigkeiten besitzt. Man könnte viele dieser, aus deren Sicht unfehlbaren Richter schlichtweg - etwas salopp ausgedrückt - als "Charakterschweine" bezeichnen. Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich nur betonen, dass ausgerechnet die "Judikative", also die angeblichen Rechtsver- treter derart von Kriminellen unterlaufen sind, dass einem nur angst und bange werden kann. Unter dem Gesichtspunkt, dass Rechtsbeugung (normalerweise) eine unter Strafe stehende Straftat darstellt, ist jeder Richter, der gegen geltende Gesetze urteilt, ein Krimineller. Als Argumentation von Gerichtspräsidenten bekommt man meistens zu lesen, dass sogenannte "leichte bis mittelschwere Rechtsbeugung" nicht beanstandet werden kann. Nur sehr schwere und vor allem vorsätzlich begangene Rechtsbeugung steht unter Strafe... Eine derartige "Perversion des Denkens" muss man erst einmal verinnerlichen. Das ist ein Persilschein für jede Tollheit, die sich Richter einfallen lassen. Unter dem Deckmantel der sogenannten "richterlichen Unabhängigekit" lässt sich auch jeder geistige Amoklauf legalisieren und in Urteilsform rechtsverbindlich werden lassen. Ich persönlich halte richterliche Freiheit eher für "Narrenfreiheit". Auch Richter haben sich an geltende Gesetze zu halten und dürfen normalerweise nicht gegen solche urteilen. Das ist aber nur Theorie. Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Wenn ich zu schnell fahre oder falsch parke, werde ich doch auch sofort dafür bestraft, auch wegen sehr geringer Überschreitungen. Richter sind eben leider doch Privilegierte, für die unsere Gesetze nicht gelten... Das gleiche gilt auch für Anwälte, von deren Sorte ich eine ganze Reihe von Spezies kennegelernt habe, die in der freien Wirtschaft nicht einmal eine Nebentätigkeit verrichten dürften. Wenn man bedenkt, dass es bei uns gar keine spezielle Anwaltsausbildung gibt und ein frisch von der Uni gekommener angestellter Anwalt den Anspruch erhebt, nicht für die regulären BRAGO-Gebühren tätig werden zu können, sondern nur eine Vergütung nach Stunden zu einem Stundensatz von € 210,-, dann fragt man sich, woher dieser Anwaltspraktikant die Frechheit hernimmt, solche Gebühren zu verlangen. Über Braunschweiger Richter und eine Reihe Braunschweiger Anwälte könnte ich ganze Bücher verfassen. Die deutsche Justiz befindet sich aus meiner Sicht in einem derart maroden Zustand, die eine Firma zu sofortigem Konkurs zwingen würde. Wer schon mal versucht hat, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, weiss sicher, in was für einem Staat wir uns befinden. Ein "Rechtsstaat" ist das nicht... Ich hätte eine ganze Reihe von Urteilen und Beschlüssen vorliegen, dei jedem die Zornesröte ins Gesicht schiessen liesse... Leider fehlt mir die Zeit, diese alle niederzuschreiben. Die Fälle wären sicher für viele interessant, da es sich dabei um allgemeine Fragen handelt. Viele Grüsse Rolf-D.Bechler |
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Datum: 2002-08-15 17:05:01 Singer Gert ( Gert.Singer@t-online.de / keine Homepage) schrieb: Lieber Herr Melhorn! Habe Ihnen ja schon mal gesagt, daß ein Beamter per Definitionen 24 Stunden im Dienst ist. Dafür bekommt er, falls er´s erlebt, eine, satte, möglicherweise auch weniger satte, wenn´s so weitergeht, vielleicht auch eine hungrige Pension sozusagen für´s rund um die Uhr Ausruhen, den ganzen Tag und die ganze Nacht, das ganze Leben lang. Vielleicht ändert sich das aber auch noch. Vielleicht werden die, die ihr Leben lang redlich gearbeitet haben, damit ihre Kinder ein eigenes Buch oder Dach überm Kopf haben sollen, über die Erhöhung der Erbschaftssteuer zwangsenteignet, ihres persönlichen Sinns für die Maloche beraubt. Das steigert die Motivation ganz ungeheuerlich. Tut mir leid, das Urteil gegen Ihre Frau. Liebe Grüße an Sie und Ihre Familie, Gert Singer. |
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Datum: 2002-05-05 10:44:21 Wolf-Alexander Melhorn ( keine Email / http://www.melhorn.de) schrieb: Zu Gästebucheintrag 6: Es gibt keine Möglichkeiten für mich, diese Instanzen anzurufen und dort Klarheit zu erreichen! Das wird gezielt verhindert! Als ich für meinen 100 % schwerbehinderten Sohn Schadensersatz vom Land Baden-Württemberg einklagen wollte, erhielt ich von der Rechtsschutzversicherung ( Württembergische Gemeindeversicherung ) erstinstanzlich Deckungszusage. Es wurde - vorhersehbar - vom Landgericht dann nach Aktenlage und ohne Zeugeneinvernahme abgelehnt. Für die Berufung erhielt ich dann von der WGV keine Deckungszusage mehr, obwohl mein Anwalt den Prozess für erfolgreich hielt und gerade auf den Bundesgerichtshof vertraute, denn in Baden-Württemberg war nicht zu erwarten, dass ich mit dieser Klage gegen das Land durchkommen würde. Als ich die Rechtsschutzversicherung daraufhin auf Deckungszusage verklagte, wurde die Klage vom Landgericht Stuttgart abgewiesen, mit der Begründung, inzwischen sei die Berufungsfrist vertrichen und damit könne keine Berufung mehr eingelegt werden. Nach dieser Entcheidung des Landgerichtes wurde mir vom OLG Stuttgart auch in der Schadensersatzklage keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil eben die Berufungsfrist verstrichen sei. Somit entschied die Rechtsschutzversicherung über den Ausgang dieses Prozesses. M.E. wurden da verschiedene 'Hintergrundsgespräche' geführt. Hinzu kommt, dass die WGV ohnehin sauer auf mich ist, nachdem ich ihr - natürlich erfolglos! - in einer Anzeige Vorteilsgewährung für einen Wahlbeamten vorgeworfen hatte - nachzulesen unter www.melhorn.de/Unterlassung. Nun hätte ich erfolgreich die WGV auf Schadensersatz verklagen können, weil sie mir vertragswidrig DEckung für den Schadnesersatzprozess verweigerte. Das hätte ich auch getan, aber es fand sich kein Anwalt! Wen ich anschrieb, der hatte irgendwie immer was mit der WGV zu tun oder keine Zeit. Schließlich will es sich kein Anwalt mit einer Versicherung verscherzen, von deren Aufträgen er noch jahrzehntelang profitieren kann. so it as eben in einem Rechtsstaat, wo grundrechtswidrig durch Nazirecht Anwaltspflicht vorgeschrieben ist - hierzu siehe www.melhorn.de/Rechtssystem. Nun hatte ich zwar einen wirklich guten und engagierten Anwalt. Aber der lehnte es plötzlich ab, mich weiterhin zu vertreten, da er 'mit den Nerven fertig sei'. Das hatte seinen Grund m.E. darin, dass er gezielt unter Druck gesetzt worden war. Er hatte nämlich Schriftsätze eingereicht, in denen er anspruchsbegründend auf die Urkundenfälschung am Ellwanger Amtsgericht abgestellt hatte. Daraufhin war auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen standeswidrigem Verhalten ein Ehrengerichtsverfahren bei der Anwaltskammer Stuttgart gegen ihn eingeleitet worden - das natürlich erfolglos blieb, ihn aber doch einschüchterte. Seither finde ich keinen Anwalt mehr, um die Sache weiter zu verfolgen und die Verjährungsfrist läuft. Wie sich solchermaßen vieles im Rechtsstaat BRD löst! Vor allem kann ich dadurch nicht die wirklich entscheidenden Institutionen anrufen. Meine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht habe ich in www.melhorn.de/Ziegenfall ausführlich dargelegt, denn es zeigt sich, dass Verfassungsbeschwerden - entgegen dem Bundesverfassungsgeichtsgesetz - heute von der Verwaltung bearbeitet werden. Als ich mich wegen dieses Gesetzesbruches mit einem Schreiben an die vormalige Bunesverfassungsgerichtspräsidentin Prof. Limbach wandte, antwortete mir diese nicht. Ein Verwaltungsbeamter wies die Sache zurück - aber nicht etwa im Auftrag! Der Brief war gar nicht bis zu Frau Limbach gekommen. Es ist also gar nicht so einfach, in der BRD sein Recht zu bekommen, nachdem sich das System so abgeschottet hat, dass etwa Anwälte subtil unter Druck gesetzt werden. Vielleicht schafft es ein anderer. Ich hoffe, ihm helfen meine Ausführungen dabei. |
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Datum: 2002-05-04 19:55:25 Amtshaftung § 839 BGB ( lets_go@web.de / keine Homepage) schrieb: Bezug: Ihr Artikel unter http://www.melhorn.de/Amtshaftung/amtshaftung2.htm#9 Frage: Warum habe Sie dies nicht weiter verfolgt? 1. BGH 2. BfG 3. EMRK Wen interessieren nationale Willkürgesetze in einem Land ohne Verfassung? EMRK, Artikel 6 + 8 sind verletzt, der Anspruch ergibt sich aus Artikel 41 EMRK. Warum zeigen Sie nicht den unbedarften Leser diesen bis dato sehr erfolgreichen Rechtsweg auf? Vielen Dank für Ihre Antwort. |
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Datum: 2002-04-21 19:25:04 Tommi D ( Berlinersunny@aol.com / keine Homepage) schrieb: Guten Tag. Bisher vertraute ich der Unabhängigkeit und Neutralität unserer Richter. Bisher glaubte ich, an das, was Politiker so versprechen und predigen: Kinder brauchen beide Eltern und haben ein natürliches Recht, auf einer Beziehung zu beiden Eltern. Väter sollen sich mehr an der Erziehung und Aufzucht der Kinder beteiligen. Leider sehen Richter es anders. Trotz des ausdrückliches Wunsches meines Sohnes nach mehr Umgang mit seinem Vater, den Feststellungen vom Jugendamt und Verfahrenspflegerin, dass eine besondere Sohn-Vater-Beziehung vorhanden ist und diese erhalten bleiben sollte, sieht das Gericht es anders. In meinem Fall sieht die Richterin es für besser an, wenn bei gleichwertiger Beziehung von Mutter und Vater zum Kind, es nur eine Hauptbezugsperson geben darf. Ein Kind darf nach der Trennung seiner Eltern, nur noch ein "Zuhause" haben. Daher halte ich es für eine Notwendigkeit, darüber zu schreiben, was einem Vater vor dem Deutschen Familiengericht passiert, wenn er sich für das Wohl und den Wunsch seines Kindes einsetzt. Ich möchte mich kurz vorstellen: 32 Jahre, aus Berlin, 2001 geschieden. Kämpfe seitdem um die Aufrechterhaltung des Umganges und der bestehenden Beziehung zu meinem 4 1/2 j. Sohn. Anfänglich versuchte ich durch Vermittlung übers Jugendamt, später durch Einschaltung eines Anwaltes und danach durch Anträge bei Gericht die Interessen meines Kindes zu sichern. Das Jugendamt und die eingeschaltete Verfahrenspfleger stellten ebenfalls fest, der ausdrückliche Kindeswunsch ist es, mehr Zeit mit seinem Vater zu verbringen. Ein auf dem Namen meines Kindes eingerichtetes Sparbuch bedürfte für die Freistellung der Kapitalertragssteuer auch die Unterschrift der Mutter. Diese verweigerte. Im Urlaub mit der Mutter zog sich mein Sohn eine so schwere Kopfverletzung zu, dass er ins Krankenhaus kam und am Kopf genäht werden musste. Erst durch den Großeltern erhielt ich davon Kenntnis, rund 4 Wochen später. Ich wollte zur Sicherung der Investitionen die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes meines Sohnes bei meiner Anschrift. Es handelt sich hierbei um ein Reihenhaus mit Garten, welches die ehemalige Ehewohnung war. Die Mutter verweigerte mit der Begründung, unser Sohn hätte kein Interesse an dem Haus. Ein Monat später beantragte die Mutter bei Gericht, nachdem die Scheidung bereits in der mündlichen Verhandlung abgeschlossen war, die Übertragung der ehemaligen Ehewohnung als Folgesache, da dies für das Kindeswohl unabdingbar ist. Die Mutter suchte neben der vom Gericht bestellten Verfahrenspflegerin eine eigene Psychologin auf und lies ein eigenes Gutachten erstellen. Nach Auskunft des Jugendamtes ein klarer Verstoss gegen die gemeinsame elterliche Sorge, das Kind würde hier von einer Partei unverantwortlich mit in den Elternstreit einbezogen. Ich legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Gericht ein, da der Antrag auf die Ehewohnung gem. § 623 ZPO nicht zulässig war und mir durch die Annahme des Antrages Kosten die durch grobes Verschulden der Gegenpartei verursacht wurden, entstanden sind. Der Amtspräsident wies ebenfalls daraufhin, dass es sich um einen unzulässigen Antrag handelte. Da der Antrag aber mittlerweile zurückgezogen wurde, war somit auch keine Entscheidung in der Sache, sondern nur eine Entscheidung über die Kosten notwendig. Gem. § 13a Abs.1 Satz 2 FGG " Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlaßt, so sind ihm die Kosten aufzuerlegen." Es handelt sich hier nicht um eine Ermessensentscheidung durch den Richter, sondern gibt klar vor, wem die schuldhaft verursachten Kosten aufzuerlegen sind. Trotzdem beschloss die Richterin, die Kosten meiner Partei hälftig aufzuerlegen. Hieran hielt die Richterin auch nach einer Kostenbeschwerde fest, mit der Begründung, dass unter anderen Umständen ein solcher Antrag sehr wohl rechtlich möglich sei. Darauf stellte ich Strafanzeige gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung. Nebenbei übertrug die Richterin der Mutter die Alleinsorge, und führte in den Gründen ebenfalls eigene Gründe an, die im Widerspruch und Gegensatz zu den Aussagen des Jugendamtes und der Verfahrenspflegerin stehen. Die Verfahrenspflegerin lehnte als Vertreterin des Kindes die Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter ab. Noch besser: Die Richterin führte an, dass aufgrund der rund 2 jährigen Verfahrensdauer das Kind in dieser Zeit bei der Mutter lebte, dies die Übertragung der Alleinsorge auf dieser dem Kindeswohl entspräche. Ich hätte also faktisch in dieser Zeit meinen Sohn "entführen" müssen und mich nicht auf den grundgesetzlich verankerten Rechtsschutz und Rechtsstaatsprinzip verlassen dürfen. Ach ja, die Mutter zog in dieser Zeit heimlich um und gab erst bei Gericht die neue Wohnanschrift bekannt. Die Richterin erwähnte zwar, die Mutter hätte kurzfristig die Umgebungskontinuität gestört, aber das Kind würde sich schon einleben. Bleibt noch zu erwähnen: in der mündlichen Verhandlung wurde ein Hilfsantrag gestellt bezgl. des Zweitwohnsitzes. Der Hilfsantrag besagte, dass auch bei Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter, diese einem Zweitwohnsitz beim Vater zustimmt. Dieser Hilfsantrag, trotz Einigkeit der Eltern bei Gericht, wurde schlichtweg von der Richterin unterschlagen. Da er von der Richterin im Beschluss nicht aufgeführt wurde, kann ich meinen Sohn wieder nicht anmelden. Die Mutter verweigert nun auch wieder den Zweitwohnsitz mit der Begründung, nicht sie, sondern das Gericht würde den Zweitwohnsitz nicht wollen. Gleichzeitig sehe ich von dem Bundesminsterium die Werbung, Väter sollen sich mehr an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Arrangiert sich dann ein Vater für sein Kind, wird er mittels Richterwillkür ausgebremst. Alle oben angeführten Beispiele kann ich durch Schriftstücke beweisen. Diese Willkür und eindeutige Benachteiligung von Väter bei Gericht, macht es notwendig, darüber zu schreiben. Ich suche nun einen Weg meine Geschichte zu veröffentlichen und biete jegliche Unterstützung meiner Person an. Nur durch Veröffentlichung können solche Mißstände bekämpft werden und dies ist notwendig. Können Sie helfen ? Dann setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung: Tommi D., Postfach 330224 141 72 Berlin Email: Berlinersunny@aol.com Eine nachträgliche Richterablehnung wegen Befangenheit ist wohl nicht möglich, auch wenn die Befangenheit erst durch den Beschluss begründet werden kann ? |
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Datum: 2002-01-16 20:28:55 Harald Höhne ( El-Harry@web.de / http://www.beepworld.de/members6/el-harry) schrieb: betrug am bürger: auch ich /wir sind dabei der justiz auf die pelle zu rücken.die seiten unter unserer hp werden noch vervollständigt mit allen Paragraphen. Alle sogenannten AMTSDELIKTE nach § 351-358 werden wir den Bürgern zu Verfügung stellen. |
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